Wochengeld – Anspruch, Antrag & Auszahlung

Das Wochengeld unterstützt werdende Mütter während des gesetzlichen Mutterschutzes. Es ersetzt den entfallenden Arbeitsverdienst und sichert damit die finanzielle Stabilität vor und nach der Geburt.

Inhalt

    Was ist das Wochengeld?

    Das Wochengeld ist eine Geldleistung für Arbeitnehmerinnen während des Beschäftigungsverbotes rund um die Geburt. Es ersetzt den Verdienstausfall während dieser Zeit. Beamtinnen erhalten kein Wochengeld, da sie weiterhin ihr Entgelt vom Dienstgeber beziehen.

    Wer hat Anspruch?

    Anspruch auf Wochengeld haben weibliche Vertragsbedienstete, Arbeiterinnen und Angestellte. Voraussetzung ist ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis, das aufgrund des gesetzlichen Mutterschutzes oder eines ärztlich bestätigten vorzeitigen Beschäftigungsverbots unterbrochen ist.

    Wie lang wird Wochengeld bezahlt?

    Das Wochengeld wird für folgende Zeiträume gewährt:

    • 8 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung
    • für den Tag der Entbindung
    • 8 Wochen nach der Geburt
    • 12 Wochen nach der Geburt, wenn eine Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder ein Kaiserschnitt vorliegt

    Gut zu wissen

    Auch während eines vorzeitigen Beschäftigungsverbotes aufgrund gesundheitlicher Gefährdung von Mutter oder Kind besteht Anspruch. Die Gefährdung kann durch Amtsärztinnen und Amtsärzte, Arbeitsinspektionsärztinnen und Arbeitsinspektionsärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkologie oder Innere Medizin bestätigt werden.

    Zur Berechnung der Anspruchsdauer benötigen wir bei einer Frühgeburt oder einem Kaiserschnitt eine ärztliche Bestätigung. Eine Geburtsurkunde ist nur bei Geburten im Ausland erforderlich.

    Wie beantrage ich Wochengeld?

    • 1

      Arbeits- und Entgeltbestätigung vom Dienstgeber

      Für den Antrag wird eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld benötigt, die von der Dienstgeberin oder dem Dienstgeber ausgestellt wurde.

    • 2

      Ärztliche Bestätigung

      Zudem ist eine ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin erforderlich. Mit dem Einreichen dieser Unterlagen gilt der Antrag als gestellt.

    Wichtig

    Bei einem vorzeitigen Beschäftigungsverbot muss zusätzlich die Bestätigung der zuständigen Amtsärztin oder des zuständigen Amtsarztes beziehungsweise der zuständigen Arbeitsinspektionsärztin oder des zuständigen Arbeitsinspektionsarztes vorgelegt werden. Die Übermittlung der Unterlagen kann auch bequem online über MeineBVAEB erfolgen.

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    Wie hoch ist das Wochengeld?

    Das Wochengeld ersetzt den entfallenden Arbeitsverdienst. Grundlage ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes, vermindert um die gesetzlichen Abzüge. Sonderzahlungen werden anteilig durch eine prozentuelle Erhöhung berücksichtigt.

    Wie wird das Wochengeld ausbezahlt?

    Die Auszahlung erfolgt alle vier Wochen im Nachhinein. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorliegen, damit der Anspruch festgestellt und die Höhe berechnet werden kann.

    Wann ruht das Wochengeld?

    Der Anspruch ruht ganz oder teilweise,

    • Hat die Versicherte Anspruch auf Fortzahlung von mehr als 50 % des Entgelts durch die Dienstgeberin oder den Dienstgeber, ruht der Anspruch zur Gänze. Bei einer Weiterleistung von 50 % ruht das Wochengeld zur Hälfte.
    • Wird während des Wochengeldbezugs eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, ruht der Anspruch in Höhe des daraus erzielten Einkommens.

    Häufige Fragen (FAQ)

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