Hinterbliebenenleistungen — Unterstützung für Hinterbliebene

Der Verlust eines nahestehenden Menschen bringt viele persönliche und organisatorische Herausforderungen mit sich. In dieser Situation unterstützt die BVAEB anspruchsberechtigte Hinterbliebene mit verschiedenen Versorgungsleistungen und begleitet sie bei den nächsten Schritten.

Hinterbliebenenleistungen können sowohl nach dem Tod einer Beamtin oder eines Beamten im Aktivdienst als auch nach dem Tod einer Pensionistin beziehungsweise eines Pensionisten zustehen. Je nach persönlicher Situation können Ansprüche für Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Partnerinnen und Partner, Kinder oder unter bestimmten Voraussetzungen auch für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner beziehungsweise frühere eingetragene Partnerinnen und Partner bestehen.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Hinterbliebenenleistungen und finden rasch die für Ihre Situation relevanten Informationen.

Inhalt

    Gut zu wissen

    Für Hinterbliebenenleistungen ist grundsätzlich jene Stelle zuständig, die für die pensionsrechtlichen Angelegenheiten der verstorbenen Person zuständig war.

    Das BVAEB PensionsServiceCenter ist für Hinterbliebenenleistungen von Hinterbliebenen verstorbener Bundesbeamtinnen und Bundesbeamter sowie pragmatisierter Landeslehrerinnen und Landeslehrer der Stadt Wien und des Landes Kärnten zuständig. Dies gilt sowohl bei Todesfällen im Aktivdienst als auch im Ruhestand.

    In diesen Fällen erfolgen die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, die Feststellung der Leistung sowie die Auszahlung durch das BVAEB PensionsServiceCenter.

     

    Unsere Leistungen für Hinterbliebene (3 Kacheln, die auf Detailseiten verlinken)

    Witwen- und Witwerversorgung

    Für Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner

    Hinterbliebene Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine laufende Versorgungsleistung haben. Informationen zu Anspruch, Unterlagen, Vorschusszahlungen und dem weiteren Verfahren finden Sie auf der Detailseite.

    Mehr zur Witwen- und Witwerversorgung →

     

    Waisenversorgung

    Für Kinder und junge Erwachsene

    Für Kinder verstorbener Beamtinnen und Beamter kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Waisenversorgung bestehen. Die Detailseite informiert über Ansprüche bis und nach dem 18. Lebensjahr, erforderliche Nachweise sowie laufende Mitwirkungspflichten.

    Mehr zur Waisenversorgung →

     

    Versorgungsgenuss für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere eingetragene Partnerinnen und Partner

    Für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere eingetragene Partnerinnen und Partner

    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung haben. Die Detailseite informiert über die Antragstellung, erforderliche Unterhaltsnachweise und geltende Fristen.

    Mehr zum Versorgungsgenuss für frühere Ehepartnerinnen, Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner →

     

    Die nächsten Schritte im Überblick

    1. Todesfall bekannt geben

    Damit mögliche Ansprüche geprüft und die weiteren Schritte eingeleitet werden können, sollte der Todesfall möglichst zeitnah bekannt gegeben werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die verstorbene Person zuletzt im Ausland gelebt hat oder dem BVAEB PensionsServiceCenter die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen noch nicht bekannt sind.

    Sofern bekannt, sollten auch Kontaktdaten anspruchsberechtigter Hinterbliebener bekannt gegeben werden.

    1. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
    2. Je nach persönlicher Situation werden unterschiedliche Angaben und Nachweise benötigt. Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie auf den jeweiligen Detailseiten.
    3. Ansprüche prüfen lassen
    4. Während bei Witwen- und Witwerversorgungen häufig eine Kontaktaufnahme durch das BVAEB PensionsServiceCenter erfolgt, wird der Versorgungsgenuss für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere eingetragene Partnerinnen und Partner grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

    Die Detailseiten informieren über die jeweiligen Voraussetzungen, Fristen und erforderlichen Unterlagen.

    Hilfreiche Hinweise

    • Kopien sind häufig ausreichend
      Für die erste Bearbeitung genügen in vielen Fällen Kopien oder digitale Dokumente. Falls Originalunterlagen benötigt werden, werden Sie gesondert informiert.
    • Leistungen können auch im Ausland bezogen werden
      Weiterführende Informationen zu Kontoverbindungen, Lebensbestätigungen, Auszahlungen ins Ausland und den erforderlichen Formularen finden Sie im PensionsServiceCenter im Bereich „Ruhe- und Versorgungsleistungen bei Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland“.
    • → Zum PensionsServiceCenter
    • Eine frühzeitige Meldung erleichtert die Bearbeitung
      Je rascher die erforderlichen Informationen vorliegen, desto schneller können mögliche Ansprüche geprüft und die nächsten Schritte vorbereitet werden.

     

    Wir unterstützen Sie in dieser Situation

    Im PensionsServiceCenter finden Sie Informationen zu Auszahlungen, Bezugsinformationen, Kontoverbindungen, Auslandsaufenthalten sowie zu weiteren Serviceangeboten des BVAEB PensionsServiceCenter.

    Weitere Informationen im PensionsServiceCenter

     

    Kontakt und Serviceangebote

    Bei Fragen zu Hinterbliebenenleistungen oder zu einem laufenden Verfahren unterstützt Sie das BVAEB PensionsServiceCenter gerne.

    BVAEB PensionsServiceCenter

    Telefon: 050405-15
    E-Mail: pensionsservice@bvaeb.at

    Postanschrift: Postfach 70, 1061 Wien

     

    Telefonische Erreichbarkeit

    • Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 16:00 Uhr
    • Freitag: 07:00 bis 14:00 Uhr

    Sie haben Fragen zu Hinterbliebenenleistungen, benötigen Unterstützung bei einem laufenden Verfahren oder sind unsicher, welche Schritte erforderlich sind? Das BVAEB PensionsServiceCenter unterstützt Sie gerne.

    Weitere Serviceangebote

    Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenter

    Persönliche Beratung zu Ruhe- und Versorgungsleistungen in Wien.

    Standort
    Josefstädter Straße 80
    1080 Wien

    Persönliche Vorsprache

    • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
    • Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

    → Zum Pensionsschalter

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