Gut zu wissen
Für Hinterbliebenenleistungen ist grundsätzlich jene Stelle zuständig, die für die pensionsrechtlichen Angelegenheiten der verstorbenen Person zuständig war.
Das BVAEB PensionsServiceCenter ist für Hinterbliebenenleistungen von Hinterbliebenen verstorbener Bundesbeamtinnen und Bundesbeamter sowie pragmatisierter Landeslehrerinnen und Landeslehrer der Stadt Wien und des Landes Kärnten zuständig. Dies gilt sowohl bei Todesfällen im Aktivdienst als auch im Ruhestand.
In diesen Fällen erfolgen die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, die Feststellung der Leistung sowie die Auszahlung durch das BVAEB PensionsServiceCenter.
Unsere Leistungen für Hinterbliebene (3 Kacheln, die auf Detailseiten verlinken)
Witwen- und Witwerversorgung
Für Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner
Hinterbliebene Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine laufende Versorgungsleistung haben. Informationen zu Anspruch, Unterlagen, Vorschusszahlungen und dem weiteren Verfahren finden Sie auf der Detailseite.
Mehr zur Witwen- und Witwerversorgung →
Waisenversorgung
Für Kinder und junge Erwachsene
Für Kinder verstorbener Beamtinnen und Beamter kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Waisenversorgung bestehen. Die Detailseite informiert über Ansprüche bis und nach dem 18. Lebensjahr, erforderliche Nachweise sowie laufende Mitwirkungspflichten.
Mehr zur Waisenversorgung →
Versorgungsgenuss für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere eingetragene Partnerinnen und Partner
Für frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie frühere eingetragene Partnerinnen und Partner
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch frühere Ehepartnerinnen und Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung haben. Die Detailseite informiert über die Antragstellung, erforderliche Unterhaltsnachweise und geltende Fristen.
Mehr zum Versorgungsgenuss für frühere Ehepartnerinnen, Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner →
Die nächsten Schritte im Überblick
Damit mögliche Ansprüche geprüft und die weiteren Schritte eingeleitet werden können, sollte der Todesfall möglichst zeitnah bekannt gegeben werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die verstorbene Person zuletzt im Ausland gelebt hat oder dem BVAEB PensionsServiceCenter die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen noch nicht bekannt sind.
Sofern bekannt, sollten auch Kontaktdaten anspruchsberechtigter Hinterbliebener bekannt gegeben werden.
Die Detailseiten informieren über die jeweiligen Voraussetzungen, Fristen und erforderlichen Unterlagen.
Hilfreiche Hinweise
Wir unterstützen Sie in dieser Situation
Im PensionsServiceCenter finden Sie Informationen zu Auszahlungen, Bezugsinformationen, Kontoverbindungen, Auslandsaufenthalten sowie zu weiteren Serviceangeboten des BVAEB PensionsServiceCenter.
Weitere Informationen im PensionsServiceCenter
Kontakt und Serviceangebote
Bei Fragen zu Hinterbliebenenleistungen oder zu einem laufenden Verfahren unterstützt Sie das BVAEB PensionsServiceCenter gerne.
BVAEB PensionsServiceCenter
Telefon: 050405-15
E-Mail: pensionsservice@bvaeb.at
Postanschrift: Postfach 70, 1061 Wien
Telefonische Erreichbarkeit
Sie haben Fragen zu Hinterbliebenenleistungen, benötigen Unterstützung bei einem laufenden Verfahren oder sind unsicher, welche Schritte erforderlich sind? Das BVAEB PensionsServiceCenter unterstützt Sie gerne.
Weitere Serviceangebote
Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenter
Persönliche Beratung zu Ruhe- und Versorgungsleistungen in Wien.
Standort
Josefstädter Straße 80
1080 Wien
Persönliche Vorsprache
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Rückrufservice über meineBVAEB
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