Pensionssplitting

Beim Pensionssplitting können Elternteile durch eine freiwillige Vereinbarung während der Kindererziehungsjahre Pensionsgutschriften aufteilen. Dadurch wird der finanzielle Nachteil reduziert, der entsteht, wenn ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung unterbricht oder reduziert.

Inhalt

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    Was kann übertragen werden?

    Übertragbar sind nur Teilgutschriften, die aus einer Erwerbstätigkeit stammen.
    Übertragungen sind möglich:
    * vom Kalenderjahr der Geburt
     *bis zum Kalenderjahr, in dem das Kind 7 Jahre alt wird.
    *bei mehreren Kindern insgesamt maximal 14 Kalenderjahre


    Wie viel kann übertragen werden?

    Die Eltern können die Höhe der Übertragung selbst festlegen:

    * als Betrag oder

    * als Prozentsatz.
    Grenzen:

    * max. 50 % der jährlichen Teilgutschrift aus Erwerbstätigkeit,

    * nur bis zur Jahreshöchstbeitragsgrundlage 


    Was ist zu tun, um eine Gutschrift zu übertragen?

    Für das Pensionssplitting sind folgende Schritte notwendig:

    • Formloser schriftlicher Antrag
      bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes, Fristverlängerung bei mehreren Kindern
      Liegen die Geburten der letzten beiden gemeinsamen Kinder weniger als 10 Jahre auseinander, gilt die Frist für alle Kinder bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes. Für folgende Kinder
      • leibliche Kinder
      • Adoptivkinder
      • Pflegekinder
    • Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung über die Übertragung


    Was muss noch beachtet werden?

    • Pensionssplitting ist nur im Bereich Eisenbahn & Bergbau sowie für vollharmonisierte Beamte möglich.
    • Eine Übertragung ist nur möglich, wenn keiner der Elternteile bereits eine Eigenpension bezieht.
    • Die Übertragung wird per Bescheid durchgeführt.
    • Die Vereinbarung ist unwiderruflich – eine Änderung oder Aufhebung ist nicht möglich.
    • Der  übernehmende Elternteil erhält eine höhere Pension, während der übertragende Elternteil eine niedrigere Pension erhält.

    Kontakt & Services

    BVAEB PensionsServiceCenter

    Telefon: 050405-15
    E-Mail: pensionsservice@bvaeb.at

    Postanschrift: Postfach 70, 1061 Wien

     

    Telefonische Erreichbarkeit

    • Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 16:00 Uhr
    • Freitag: 07:00 bis 14:00 Uhr

     

    Unsere Serviceangebote

    Für persönliche oder telefonische Anliegen stehen Ihnen folgende Serviceangebote des BVAEB PensionsServiceCenters zur Verfügung:

     

    Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenters

    Persönliche Beratung zu Pensions-, Ruhe- und Versorgungsleistungen in Wien.

    Standort
    Josefstädter Straße 80
    1080 Wien

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    Formulare

    Vereinbarung Pensionssplitting (PDF, 259 KB)