Rezeptgebühr & Rezeptgebührenobergrenze

Für verschriebene Medikamente ist in der Regel eine Rezeptgebühr zu bezahlen. Damit beteiligt sich die/der Versicherte an den Kosten des Heilmittels. Gleichzeitig sorgt die Rezeptgebührenobergrenze dafür, dass die Belastung über das Jahr hinweg begrenzt bleibt. Hier finden Sie alle Regeln, Ausnahmen und Antragsmöglichkeiten kompakt erklärt.

Inhalt

    Was ist die Rezeptgebühr?

    Für jedes rezeptpflichtige Heilmittel aus der Apotheke ist eine Rezeptgebühr zu zahlen.

    • Rezeptgebühr EUR 7,55 pro Packung
    • Liegt der Medikamentenpreis unter der Rezeptgebühr, zahlen Sie den niedrigeren tatsächlichen Preis.
    • Die Gebühr wird direkt in der Apotheke eingehoben.

    Wer kann von der Rezeptgebühr befreit werden?

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich.

    Weitere Details zur Rezeptgebührenbefreiung

    Was ist die Rezeptgebührenobergrenze?

    Seit 1.Jänner 2008 müssen Versicherte im Kalenderjahr nur so lange Rezeptgebühren zahlen, bis 2 % ihres Jahresnettoeinkommens erreicht sind. Danach besteht automatische Befreiung für den Rest des Jahres.
    In den kommenden Jahren reduziert sich die Höhe der Rezeptgebührenobergrenze:

    Wie funktioniert das Rezeptgebührenkonto?

    Die Sozialversicherung führt für jede/n Versicherte/n ein Rezeptgebührenkonto:

    • Verbuchung des Jahresnettoeinkommens
    • Sammeln aller bezahlten Rezeptgebühren
    • Automatische Anzeige der Befreiung beim Stecken der e‑card

     Gut zu wissen

    Wird die Rezeptgebührenobergrenze im laufenden Jahr erreicht, so wird die Befreiung in der Ordination oder Apotheke nach Stecken der e-card in das Lesegerät angezeigt. Es ist jedoch nur ersichtlich, dass eine Befreiung vorliegt, nicht warum.

    Berechnung des Jahresnettoeinkommens

    Für die Berechnung gelten folgende Regeln:

    Mindestobergrenze

    Liegt das Jahresnettoeinkommen unter dem Zwölffachen des Ausgleichszulagen-Richtsatzes (aktuell EUR 1.308,39), wird die Obergrenze auf Basis dieses Betrags berechnet.

    Antrag auf Neufestsetzung

    Bei der Berechnung wird mangels aktueller Daten das Nettoeinkommen des vergangenen Jahres herangezogen. Wenn Ihre tatsächliche Einkommenssituation nicht korrekt abgebildet ist:

    • 1

      Antrag stellen

      Sie können einen Antrag auf Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens stellen.

    • 2

      Aktuelles Nettoeinkommen zählt

      Das nachgewiesene aktuelle Nettoeinkommen wird für die Berechnung berücksichtigt.

    Gutschriften bei zu viel bezahlten Rezeptgebühren

    In seltenen Fällen kann es aufgrund nachträglicher Änderungen zu Nachzahlungen kommen.
    Diese werden:

    • im nächsten Kalenderjahr automatisch gutgeschrieben
    • in das übernächste Kalenderjahr übertragen, falls die Gutschrift nicht vollständig aufgebraucht wird

    Datenschutz

    Einkommen und Medikamentenbedarf sind besonders sensibel. Daher gilt:

    • keine neuen Datenerhebungen
    • ausschließlich Nutzung bereits bekannter SV-Daten
    • Ärztinnen und Ärzte sowie Ordinationshilfen sehen keine Einkommensdaten

    e‑card als Schlüsselkarte

    Die e‑card zeigt in der Ordination unmittelbar an:

    • ob eine Befreiung vorliegt
    • jedoch nicht den Grund der Befreiung

    Kontakt & Services

    Häufige Fragen (FAQ)

    Rezeptgebühren online verwalten

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