Hauskrankenpflege — medizinische Pflege zu Hause

Wenn eine Behandlung im Spital nicht (mehr) notwendig ist, ermöglicht die Hauskrankenpflege eine medizinische Versorgung direkt zu Hause. Sie ist eine wichtige Unterstützung für Erkrankte und ihre Angehörigen – sicher, qualifiziert und wohnortnah.

Inhalt

    Was ist medizinische Hauskrankenpflege?

    Die medizinische Hauskrankenpflege ist eine krankenhausersetzende Maßnahme: Erkrankte werden in ihrer häuslichen Umgebung medizinisch gepflegt, anstatt in einer Krankenanstalt.


    Ziele der Hauskrankenpflege

    Die Leistung ist pro Versicherungsfall für bis zu 4 Wochen möglich. Eine chefärztliche Bewilligung der BVAEB ist notwendig, wenn der Bedarf darüber hinausgeht.

    Welche Leistungen umfasst die Hauskrankenpflege?

    Die medizinische Hauskrankenpflege erfolgt ausschließlich auf ärztliche Anordnung und umfasst qualifizierte Pflegeleistungen, wie:

    Diese Leistungen werden durchgeführt von:

    Wichtig

    Grundpflege (Haut-, Zahnpflege) und hauswirtschaftliche Tätigkeiten gehören nicht zur medizinischen Hauskrankenpflege.

    Anspruch & Antrag

    Hauskrankenpflege wird von der BVAEB übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

    Asylierung – Was bedeutet das?

    Eine Asylierung liegt vor, wenn kein medizinischer Grund für einen Spitalsaufenthalt mehr besteht und die Aufnahme im Spital nur mehr wegen Pflegebedürftigkeit erfolgt.

    In diesem Fall ist Spitalsaufenthalt keine Anstaltspflege mehr. Die BVAEB kann daher keine Kosten übernehmen.

    Was gilt nicht als Anstaltspflege?

    • Unterbringung in einem Genesungsheim
    • Pflegeanstalt für chronisch Kranke

    Was ist zu tun?

    • Übernahme in häusliche Pflege prüfen
    • Aufnahme in ein Pflegeheim organisieren
    • Beratung durch Pflegeorganisationen oder das jeweilige Bundesland nutzen

    Kosten & Leistungen

    LeistungKostenübernahme
    Medizinische Hauskrankenpflege (Vertragspartner:innen)direkte Verrechnung
    Medizinische Hauskrankenpflege (Nichtvertragspartner:innen)Zuschuss nach Einreichung
    Grundpflege oder hauswirtschaftliche Tätigkeitenkeine Kostenübernahme
    Asylierung (Pflegebedürftigkeit ohne medizinische Behandlung)keine Anstaltspflege, daher keine Kostenübernahme

    Fristen & wichtige Hinweise

    • nur für medizinische Leistungen
    • maximal 4 Wochen pro Versicherungsfall ohne Bewilligung
    • längere Dauer → chefärztliche Bewilligung erforderlich
    • Unterlagen für Zuschuss vollständig einreichen

    Kontakt & Hilfe

    Häufige Fragen (FAQ)

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