- ärztliche Anordnung erforderlich
- direkte Verrechnung möglich
Inhalt
Was ist medizinische Hauskrankenpflege?
Die medizinische Hauskrankenpflege ist eine krankenhausersetzende Maßnahme: Erkrankte werden in ihrer häuslichen Umgebung medizinisch gepflegt, anstatt in einer Krankenanstalt.
Ziele der Hauskrankenpflege
medizinische Versorgung zu Hause sicherstellen
Spitalsaufenthalte vermeiden oder verkürzen
Angehörige entlasten
Die Leistung ist pro Versicherungsfall für bis zu 4 Wochen möglich. Eine chefärztliche Bewilligung der BVAEB ist notwendig, wenn der Bedarf darüber hinausgeht.
Welche Leistungen umfasst die Hauskrankenpflege?
Die medizinische Hauskrankenpflege erfolgt ausschließlich auf ärztliche Anordnung und umfasst qualifizierte Pflegeleistungen, wie:
Verabreichung von Injektionen
Verbandwechsel
Sondenernährung
Diese Leistungen werden durchgeführt von:
diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
einem sozialen Betreuungsdienst
Wichtig
Grundpflege (Haut-, Zahnpflege) und hauswirtschaftliche Tätigkeiten gehören nicht zur medizinischen Hauskrankenpflege.
Anspruch & Antrag
Hauskrankenpflege wird von der BVAEB übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Bei Vertragspartner:innen
Bei Nichtvertragspartner:innen (z.B. private Pflegeorganisationen)
Die BVAEB leistet einen Kostenzuschuss, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- saldierte, detaillierte Rechnung
- ärztliche Verordnung
- Pflegeplan (Art und Dauer der Leistungen)
Hinweis: Zuschusshöhe ist in der Satzung geregelt.
Asylierung – Was bedeutet das?
Eine Asylierung liegt vor, wenn kein medizinischer Grund für einen Spitalsaufenthalt mehr besteht und die Aufnahme im Spital nur mehr wegen Pflegebedürftigkeit erfolgt.
In diesem Fall ist Spitalsaufenthalt keine Anstaltspflege mehr. Die BVAEB kann daher keine Kosten übernehmen.
Was gilt nicht als Anstaltspflege?
- Unterbringung in einem Genesungsheim
- Pflegeanstalt für chronisch Kranke
Was ist zu tun?
- Übernahme in häusliche Pflege prüfen
- Aufnahme in ein Pflegeheim organisieren
- Beratung durch Pflegeorganisationen oder das jeweilige Bundesland nutzen
Kosten & Leistungen
| Leistung | Kostenübernahme |
|---|---|
| Medizinische Hauskrankenpflege (Vertragspartner:innen) | direkte Verrechnung |
| Medizinische Hauskrankenpflege (Nichtvertragspartner:innen) | Zuschuss nach Einreichung |
| Grundpflege oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten | keine Kostenübernahme |
| Asylierung (Pflegebedürftigkeit ohne medizinische Behandlung) | keine Anstaltspflege, daher keine Kostenübernahme |
Fristen & wichtige Hinweise
- nur für medizinische Leistungen
- maximal 4 Wochen pro Versicherungsfall ohne Bewilligung
- längere Dauer → chefärztliche Bewilligung erforderlich
- Unterlagen für Zuschuss vollständig einreichen
Kontakt & Hilfe
Persönlich
Telefon
Pflegeorganisationen
regionale Angebote des jeweiligen Bundeslandes
Online-Portal
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie lange wird Hauskrankenpflege bezahlt?
Bis zu 4 Wochen, danach nur mit chefärztlicher Bewilligung.
- Können Angehörige die Pflege durchführen?
Nur qualifizierte Pflegeleistungen sind erstattungsfähig.
- Welche Leistungen zählen nicht?
Grundpflege und Haushaltstätigkeiten.
- Was tun bei Asylierung?
Pflege zu Hause oder Pflegeheim organisieren – keine Spitalskostenübernahme.
- Gibt es Zuschüsse für private Pflegedienste?
Ja, mit Rechnung, Verordnung und Pflegeplan.