Wenn die Therapie bei Vertragspartner:innen stattfindet:
- Behandlungsbeitrag wie bei ärztlicher Hilfe
- Behandlung direkt über e-card
Psychotherapie hilft, seelisches Leid zu lindern, Verhaltensmuster zu verändern und persönliche Entwicklung zu fördern. Gründe für Psychotherapie können sein:
Psychotherapie erfolgt in Einzel-, Paar- oder Gruppensitzungen.
Klinisch-psychologische Behandlung unterstützt bei:
Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlungen dürfen nicht gleichzeitig als laufende Therapieserie abgerechnet werden.
Wenn die Therapie bei Vertragspartner:innen stattfindet:
Für Behandlungen durch eingetragene klinische Psycholog:innen:
Vollständige Kostenübernahme durch die BVAEB, wenn medizinisch notwendig und von einer Vertragspartnerin/einem Vertragspartner erbracht.
Nicht übernommen:
Wenn die Therapie bei Vertragspartner:innen stattfindet:
Die BVAEB gewährt Kostenzuschüsse:
Psychotherapie + klinisch-psychologische Behandlung
Bei Wahltherapie/-behandlung: Rechnungen (inkl. Zahlungsbestätigung) und Nachweis der ärztlichen Untersuchung einreichen
Entlastung bei seelischen Krisen
Bessere Bewältigungsstrategien im Alltag
Unterstützung bei psychischen Erkrankungen
Persönliche Entwicklung & Stärkung des Wohlbefindens
Nur wenn eine krankheitswertige Störung vorliegt. Bei Wahltherapie bis zur Höhe der Zuschüsse.
So lange medizinische Notwendigkeit besteht. Bewilligungen müssen eingehalten werden.
Nein, nicht gleichzeitig als laufende Therapieserie.
Ja.
Dann kann keine Kostenübernahme oder kein Zuschuss gewährt werden