- Psychotherapie oder klinisch-psychologische Behandlung ab der 11. Sitzung
- Geplante Behandlung im Ausland
- Kosmetische Behandlungen
- Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch,
geschlechtsangleichende Behandlung - Heparininduzierte extrakorporale Lipoproteinplasmapherese (HELP-Therapie)
- Operative Maßnahmen zur Gewichtsreduktion
- Heimdialyse
- Ambulante Tumorbehandlung durch punktförmige Bestrahlung mit Protonen und/oder Kohlenstoffionen
Inhalt
Was Sie wissen müssen
Bewilligungspflichtige Leistungen sind Angebote im Gesundheitsbereich, die vorab geprüft und genehmigt werden müssen. Die Bewilligung wird in der Regel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beantragt – oft bereits digital.
Welche Leistungen sind bewilligungspflichtig?
Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen
Heilmittel (Medikamente)
- Arzneimittel außerhalb des Erstattungskode
- Medikamente im roten oder gelben Bereich des Erstattungskodex
- Magistrale Zubereitungen
Wichtig:
Die Bewilligung wird in der Regel von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt eingeholt.
Heilbehelfe und Hilfsmittel
Bewilligung erforderlich bei z.B.:
- Hörgeräte
- Krankenfahrstühle
- Orthopädische Schuhe
- Diabetikerversorgung
- Haftschalen (Kontaktlinsen)
- Prothesen
- Beatmungsgeräte
Anstaltspflege
Bewilligung erforderlich bei z.B.
- Geplanten Auslandsbehandlungen
- Kosmetischen Eingriffen
- Operativen Maßnahmen zur Gewichtsreduktion
Weitere bewilligungspflichtige Bereiche
- Medizinische Hauskrankenpflege (ab der 5. Woche
- Rehabilitation (medizinisch, beruflich, sozial)
- Zahnersatz
- Kieferorthopädie
- Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
- Krankentransporte (z.B. Flugtransport, Serienfahrten)
Weiterführende Themen
CT & MRT – Computertomographie und Magnetresonanztomographie
Wichtige bildgebende Untersuchungen – mit klaren Regeln zur Kostenübernahme und Durchführung.
eKOS – Elektronisches Kommunikationsservice
Bewilligungen und Zuweisungen einfach digital einreichen und verwalten.
Kontakt & Services
Häufige Fragen (FAQ)
- Wann brauche ich eine Bewilligung?
Vor der Durchführung.
- Wer holt die Bewilligung ein?
In der Regel Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
- Gibt es Ausnahmen?
Ja, z.B. bei akuter Lebensgefahr entfällt die Bewilligungspflicht.