Rezept & Bewilligung — Kassenrezept/Privatrezept

Inhalt

    Medikamente auf Kassenrezept

    Öffentliche Apotheken sind berechtigt, Heilmittel auf Rechnung der BVAEB abzugeben, unter der Voraussetzung, dass diese Heilmittel auf einem Kassenrezept von einer Vertragsärztin / einem Vertragsarzt der BVAEB verschrieben wurden. Weiters können Medikamente auch von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten mit einer Hausapotheke abgegeben werden.

    Kassenrezepte können, sofern das verschriebene Medikament keiner Bewilligung durch die BVAEB bedarf, direkt in einer Apotheke eingelöst werden.

    Gut zu wissen

    Ein Kassenrezept ist ab Ausstellungsdatum 1 Monat gültig. Handelt es sich um ein bewilligungspflichtiges Heilmittel, beginnt diese Frist erst mit dem Bewilligungsdatum der BVAEB zu laufen.

    Medikamente auf Privatrezept

    Im Gegensatz zu einer Vertragsärztin / einem Vertragsarzt darf eine Wahlärztin/ein Wahlarzt im Regelfall Heilmittel nur auf Privatrezept verordnen.

    Ein Privatrezept können Sie ohne Vorabbewilligung in der Apotheke einlösen, wenn es sich ausschließlich um Verordnungen aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex (EKO) handelt und die dort angeführten Voraussetzungen für die Verordnung eingehalten werden.

    Bewilligungspflichtige Präparate auf Privatrezept

    Bei bewilligungspflichtigen Präparaten müssen Sie das Privatrezept an Ihre Kundendienststelle zur Bewilligung übermitteln. Beziehen Sie ein bewilligungspflichtiges Heilmittel auf Privatrezept ohne vorherige Bewilligung direkt in der Apotheke, so müssen Sie die Kosten vorerst selbst tragen.

    Zur Prüfung, ob ein allfälliger Kostenersatz möglich ist, können Sie das Rezept und die bezahlte Rechnung anschließend an Ihre Landes- oder Außenstelle übersenden.

    Bewilligung von Medikamenten & Erstattungskodex

    Mit 1. Jänner 2005 wurde ein neues Heilmittelverzeichnis, der "Erstattungskodex", eingeführt. Die Voraussetzungen für die Bezahlung von Medikamenten sind klar und nachvollziehbar geregelt. Mit Einführung des Erstattungskodex ist ein Großteil der bisher bewilligungspflichtigen Medikamente frei verschreibbar.

    Damit steht den Ärztinnen und Ärzten ein wesentlich breiteres Spektrum an bewilligungsfreien Präparaten zur Verfügung. Die Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, vorrangig aus diesem Bereich zu verordnen.

    Elektronische Bewilligung

    Sollte Ihre Ärztin/Ihr Arzt ein bewilligungspflichtiges Medikament verordnen, hat sie/er sich persönlich um die Einholung der notwendigen Bewilligung zu kümmern.

    Seit Einführung der e-card holt die verordnende Ärztin/ der verordnende Arzt die notwendige Bewilligung eines Medikamentes auf elektronischem Weg ein.

    Arzneispezialitäten, die nicht im Erstattungskodex angeführt sind, dürfen nicht auf Kosten der Sozialversicherung verschrieben werden, außer es liegt ein begründeter Einzelfall vor. Über das Vorliegen "medizinischer Ausnahmegründe" entscheidet der chefärztliche Dienst.

    Kontakt & Services

    Fragen zu Rezept oder Bewilligung?

    Wenden Sie sich an Ihre BVAEB-Kundenservicestelle oder nutzen Sie die Online-Services in MeineBVAEB.