Je nach Beschwerdebild
Heilmassagen wirken gezielt auf Muskeln, Sehnen und Gewebe. Sie werden ausschließlich von medizinisch geschulten Heilmasseur:innen durchgeführt.
Für bestimmte Behandlungen durch Heilmasseure werden Zuschüsse gewährt. Die Höhe dieser Zuschüsse ist im Anhang 2 der Satzung geregelt. Die Behandlungen sind bewilligungsfrei.
Die Heilmasseur:innen müssen die Voraussetzungen für die freiberufliche Tätigkeit als Heilmasseur:in und für den Berufsausweis als Heilmasseur:in im Sinne des Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes (MMHmG) erfüllen. Kosten von gewerblichen Masseur:innen können nicht übernommen werden.
Unsere Kundenservicestellen stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Ärztliche Überweisung zur Heilmassage
Medizinische Notwendigkeit
Je nach Beschwerdebild
Verordnung, Rechnung & Zahlungsnachweis einreichen
Lösen von Muskelverspannungen
Reduktion von Schmerzen
Verbesserte Beweglichkeit
Förderung der Durchblutung
Unterstützung der körperlichen Rehabilitation
Ja, Heilmassagen sind nur mit ärztlicher Überweisung möglich.
In der Regel 20–30 Minuten – abhängig vom medizinischen Bedarf.
Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
für Fragen & Unterstützung
BVAEB-Kundenservicestellen
Termine & Informationen
BVAEB-Ambulatorien für Physikalische Medizin