Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Kinder, Jugendliche und Erwachsene können – abhängig von Alter und Behandlungssituation – Leistungen der BVAEB in Anspruch nehmen.
In Österreich wird die Mundhygiene grundsätzlich bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem vollendeten 10. und dem 18. Lebensjahr einmal jährlich als Kassenleistung übernommen. Bei einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung erfolgt sie zweimal jährlich.
Abweichend davon hat die BVAEB gemeinsam mit der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) ein Pilotprojekt gestartet. Ziel des Projekts ist die Verbesserung der Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen sowie die Forcierung kariesfreier bzw. kariesarmer Generationen. Die Mundhygiene für alle bei der BVAEB anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen wird daher zweimal jährlich als Kassenleistung der BVAEB bei Vertragszahnärztinnen bzw. Vertragszahnärzten finanziert.
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Anspruch auf Mundhygiene besteht bei Vertragszahnärztinnen oder Vertragszahnärzten zweimal pro Jahr im Abstand von mindestens 6 Monaten.
Bei Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten erfolgt die Abrechnung direkt mit der BVAEB.
Das Pilotprojekt gilt nicht für Mundhygieneleistungen bei Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzten. Bei diesen sind die Kosten zunächst selbst zu tragen. Eine Kostenerstattung ist nur für Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem 18. Lebensjahr möglich.
Bei Erwachsenen (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) stellt die Mundhygiene keine Kassenleistung dar. Die Kosten sind zunächst selbst zu tragen und können anschließend bei der BVAEB zur Leistung eines Kostenzuschusses eingereicht werden.
EUR 42,60 zweimal pro Behandlungsjahr im Abstand von mindestens 6 Monaten.
Vertragszahnärztinnen bzw. Vertragszahnärzte, Wahlzahnärztinnen bzw. Wahlzahnärzte, Vertragseinrichtungen, Wahleinrichtungen (ohne Vertrag) und Zahnambulatorien der BVAEB.
Für die professionelle Zahnreinigung in den BVAEB-Ambulatorien gelten derzeit folgende Tarife:
EUR 86,20
EUR 55,30
Für eine reine kosmetische Zahnreinigung (z.B. Bleaching) besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.
Regelmäßige Mundhygiene schützt vor Karies und Zahnfleischerkrankungen – und ist der beste Weg zu einem gesunden, strahlenden Lächeln.