Telefonisch, per e‑Mail, Online‑Formular oder persönlich.
Inhalt
Was ist die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle ist die zentrale Vermittlungs- und Beschwerdestelle der BVAEB. Sie unterstützt Versicherte und Vertragspartner:innen bei Fragen, Problemen und Konflikten rund um Leistungen, Verfahren und Service der BVAEB. Ziel ist eine rasche, unbürokratische Klärung – ohne formales Rechtsmittel.
Wer kann sich an uns wenden?
Versicherte, Mitversicherte und Pensionist:innen der BVAEB
Dienstgeber:innen
Vertragspartner:innen (z.B. Gesundheits- und Kureinrichtungen, Ordinationen)
Bevollmächtigte und gesetzliche Vertreter:innen
Wobei helfen wir?
- Verständnisfragen zu Bescheiden, Anträgen, Fristen und Zuständigkeiten
- Beschwerden über Abläufe, Wartezeiten, Kommunikation oder Service
- Vermittlung bei Unklarheiten bzw. Missverständnissen im Service- oder Leistungsbereich der BVAEB sowie bei Problemen mit Vertragspartner:innen der BVAEB (Ärztinnen/Ärzte, Bandagist:innen etc.)
- Orientierung im Leistungsrecht (z.B. Kur oder GVA, Pflegegeld, Heilbehelfe) – keine Rechtsberatung im engeren Sinn
Gerne nehmen wir auch Lob betreffend Mitarbeiter:innen, Ambulatorien, Kundenservicestellen oder eigenen Einrichtungen entgegen und leiten dieses an die betreffenden Personen oder Stellen weiter.
Wichtig
Laufende Rechtsmittelverfahren (z.B. Einspruch/Berufung) bleiben unberührt! Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns nicht über Gesetze sowie medizinische Entscheidungen unserer Ärztinnen und Ärzte hinwegsetzen können.
So läuft die Bearbeitung – Schritt für Schritt
- 1
Kontaktaufnahme
- 2
Sichtung & Einschätzung
Wir prüfen Ihr Anliegen und klären, welche Unterlagen zur Prüfung nötig sind.
- 3
Klärung mit Fachbereich
Wir holen fachliche Expertisen ein und vermitteln zwischen den Beteiligten.
- 4
Rückmeldung & Lösungsvorschlag
Wir informieren Sie über das Ergebnis und allenfalls über die nächste Schritte.
Bearbeitungszeit
Erste Rückmeldung in der Regel innerhalb von sieben Werktagen. Komplexe Fälle können je nach Sachlage allerdings auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten
Die Inanspruchnahme ist kostenlos.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Versicherungsnummer, Kontaktdaten
Betroffener Bereich (z.B. Kostenerstattung, Bewilligung, Kur/GVA, Pflegegeld, Behandlungsbeitrag, Dienstunfall)
Bescheide, Schreiben oder e‑Mails (Aktenzeichen)
Kurze Schilderung (Was ist passiert? Wie können wir Sie unterstützen?)
Vollmacht bei Vertretung (falls erforderlich)
Datenschutz & Vertraulichkeit
Die Ombudsstelle behandelt Ihre Angaben vertraulich. Eine Einsicht in interne Akten und die Kontaktaufnahme mit Fachbereichen erfolgen nur, soweit dies zur Klärung Ihres Anliegens erforderlich ist. Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
Kontakte & Services
Persönlich
Bitte, wenn möglich Termin vereinbaren
Postadresse
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Zentrale Ombudsstelle
Josefstädterstraße 80
1080 Wien
Telefon
Online-Formular
Tipp:
Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit – so können wir schneller helfen.
Häufige Fragen (FAQ)
- Kann ich die Ombudsstelle parallel zu einem Rechtsmittel kontaktieren?
Ja. Die Ombudsstelle kann vermitteln und erklären. Rechtsmittelfristen laufen jedoch weiter. Diese müssen Sie selbst wahren.
- Prüft die Ombudsstelle meinen Anspruch neu?
Nein. Zuständig für Entscheidungen sind die Fachabteilungen. Die Ombudsstelle prüft die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens und hilft bei Verständnisproblemen. Sollten der Ombudsstelle jedoch Unterlagen oder Informationen übermittelt werden, die der BVAEB bisher nicht bekannt waren, so wird eine neuerliche Prüfung durch die Fachabteilung in die Wege geleitet.
- Entstehen mir Kosten?
Nein. Die Unterstützung ist kostenlos.
- Erhalte ich eine schriftliche Antwort?
Ja. Sie erhalten im Regelfall eine schriftliche Rückmeldung.
- Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?
In der Regel innerhalb sieben Werktagen. Bei komplexen Anliegen informieren wir Sie über den voraussichtlichen Zeitbedarf.