Bringen Sie den Eltern‑Kind‑Pass immer zu allen Untersuchungen mit – sowohl für Sie als auch für Ihr Kind.
Der Eltern‑Kind‑Pass dokumentiert alle wichtigen Untersuchungsbefunde während der Schwangerschaft, der Geburt und der ersten Lebensjahre Ihres Kindes.
Sie erhalten den Pass nach Feststellung der Schwangerschaft von Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Gesundheitseinrichtung.
Bringen Sie den Eltern‑Kind‑Pass immer zu allen Untersuchungen mit – sowohl für Sie als auch für Ihr Kind.
Die vorgesehenen Untersuchungen sichern die bestmögliche Vorsorge für Schwangere und Kind. Sie umfassen medizinische Kontrollen während:
zur Überwachung der Entwicklung und Gesundheit
Dokumentation des Geburtsverlaufs
regelmäßige Kinderuntersuchungen bis zum 5. Lebensjahr.
Die Untersuchungen werden von Vertragsärzt:innen oder Vertragseinrichtungen der BVAEB durchgeführt und können direkt über die e‑card abgerechnet werden. Es ist kein Behandlungsbeitrag zu entrichten.
Die rechtzeitige Durchführung aller vorgesehenen Untersuchungen ist Voraussetzung für die volle Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes – abhängig von der gewählten Variante ab Beginn des 10., 13., 17. oder 25. Lebensmonats des Kindes.
Möchten Sie eine Wahlärztin, einen Wahlarzt oder eine Wahleinrichtung in Anspruch nehmen, müssen Sie die erbrachte Leistung zuerst selbst bezahlen und können dann die bezahlte Originalhonorarnote bei Ihrer zuständigen Kundenservicestelle zur Kostenerstattung auf Basis der entsprechenden Vertragstarife einreichen.
Fehlende Untersuchungen können zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes führen.