Eltern‑Kind‑Pass – Untersuchungsbefunde
für Schwangere und Kind

Der Eltern‑Kind‑Pass (vormalig Mutter-Kind-Pass) begleitet Sie und Ihr Kind von Beginn der Schwangerschaft bis in die ersten Lebensjahre. Er dient der gesundheitlichen Vorsorge und sichert wichtige Leistungen – etwa beim Kinderbetreuungsgeld.


Inhalt

    Was ist der Eltern‑Kind‑Pass?

    Der Eltern‑Kind‑Pass dokumentiert alle wichtigen Untersuchungsbefunde während der Schwangerschaft, der Geburt und der ersten Lebensjahre Ihres Kindes.
    Sie erhalten den Pass nach Feststellung der Schwangerschaft von Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Gesundheitseinrichtung.

    Welche Untersuchungen sind vorgesehen?

    Die vorgesehenen Untersuchungen sichern die bestmögliche Vorsorge für Schwangere und Kind. Sie umfassen medizinische Kontrollen während:

    Die Untersuchungen werden von Vertragsärzt:innen oder Vertragseinrichtungen der BVAEB durchgeführt und können direkt über die e‑card abgerechnet werden. Es ist kein Behandlungsbeitrag zu entrichten.

    Warum ist der Eltern-Kind‑Pass wichtig?

    Die rechtzeitige Durchführung aller vorgesehenen Untersuchungen ist Voraussetzung für die volle Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes – abhängig von der gewählten Variante ab Beginn des 10., 13., 17. oder 25. Lebensmonats des Kindes.

    Kostenersatz

    Möchten Sie eine Wahlärztin, einen Wahlarzt oder eine Wahleinrichtung in Anspruch nehmen, müssen Sie die erbrachte Leistung zuerst selbst bezahlen und können dann die bezahlte Originalhonorarnote bei Ihrer zuständigen Kundenservicestelle zur Kostenerstattung auf Basis der entsprechenden Vertragstarife einreichen.

    Wichtiger Hinweis

    Fehlende Untersuchungen können zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes führen.