Weiterversicherung in der Krankenversicherung — Versicherungsschutz nach Ende des Dienstverhältnisses

Wenn Ihre Pflichtversicherung endet – etwa durch Karenz oder Dienstende – können Sie Ihre Krankenversicherung freiwillig fortsetzen. Die Weiterversicherung sorgt dafür, dass Sie und Ihre Angehörigen weiterhin Anspruch auf medizinische Leistungen haben.

Inhalt

    Wer kann sich weiterversichern?

    Der Weiterversicherung in der Krankenversicherung können Personen beitreten, die aus der Pflichtversicherung bei der BVAEB ausgeschieden sind, ihren Wohnsitz in Österreich haben und keine andere Pflichtversicherung in der Krankenversicherung besitzen.
    Darüber hinaus können sich weiterversichern: 

    Voraussetzungen

    • Beendigung der Pflichtversicherung (z.B. durch, Karenz, Austritt oder Ende des Dienstverhältnisses)
    • Kein anderer Krankenversicherungsschutz
    • Wohnsitz in Österreich
    • Nachweis einer vorherigen Versicherung bei der BVAEB oder einem anderen Träger:
      • mindestens 26 Wochen in den letzten 12 Monaten oder
      • in den letzten 6 Wochen vor Ende der Pflichtversicherung versichert

    Antragsfrist

    Der Antrag auf Weiterversicherung muss innerhalb von 6 Monaten ab Zustellung der Verständigung über das Ende der Pflichtversicherung gestellt werden.

    Das Antragsformular finden Sie in der Service-Zone der BVAEB oder Sie reichen es direkt ein über:

    MeineBVAEB

    Beginn und Ende der Weiterversicherung

    Der Beginn der Weiterversicherung schließt unmittelbar an das Ende der Pflichtversicherung an. Eine Unterbrechung ist nicht möglich.
    Die Weiterversicherung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen, durch Austritt (zum Ende des Kalendermonats) oder wenn Beiträge für zwei Kalendermonate rückständig sind.

    Beiträge

    PunktRegelung

    Beitragssatz

    7,635 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage

    Beitragsgrundlage

    gesetzliche Höchstbeitragsgrundlage (jährlich angepasst)

    Herabsetzung

    möglich bei wirtschaftlicher Notlage - Antrag erforderlich

    Zahlungsart

    Überweisung oder SEPA-Lastschrift (Formular in der Service-Zone)

    Leistungen

    Meldepflichten

    Änderungen, die für die Versicherung relevant sind, müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden – z.B.:

    • Beginn einer neuen Pflichtversicherung
    • Wohnsitzänderung
    • Wegfall der wirtschaftlichen Voraussetzungen

    Ende der Weiterversicherung

    Die Weiterversicherung endet:

    Kontakt & Services

    Fragen? Wir beraten Sie gerne:

    Häufige Fragen (FAQ)

    Jetzt Antrag stellen

    Weiterversicherung in der Krankenversicherung einfach beantragen.

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