Mitversicherte Angehörige nach dem Tod der versicherten Person
Inhalt
Wer kann sich weiterversichern?
Der Weiterversicherung in der Krankenversicherung können Personen beitreten, die aus der Pflichtversicherung bei der BVAEB ausgeschieden sind, ihren Wohnsitz in Österreich haben und keine andere Pflichtversicherung in der Krankenversicherung besitzen.
Darüber hinaus können sich weiterversichern:
Hinterbliebene
Geschiedene (Ehe)Partner:innen
nach rechtskräftiger Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
Tipp:
Mit der Weiterversicherung vermeiden Sie Lücken im Versicherungsschutz und behalten Ihre bisherigen Sachleistungen.
Voraussetzungen
- Beendigung der Pflichtversicherung (z.B. durch, Karenz, Austritt oder Ende des Dienstverhältnisses)
- Kein anderer Krankenversicherungsschutz
- Wohnsitz in Österreich
- Nachweis einer vorherigen Versicherung bei der BVAEB oder einem anderen Träger:
- mindestens 26 Wochen in den letzten 12 Monaten oder
- in den letzten 6 Wochen vor Ende der Pflichtversicherung versichert
Antragsfrist
Der Antrag auf Weiterversicherung muss innerhalb von 6 Monaten ab Zustellung der Verständigung über das Ende der Pflichtversicherung gestellt werden.
Für Hinterbliebene:
ab dem Tag nach dem Tod der versicherten Person
Für geschiedene Partner:innen:
ab dem Tag der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung
Das Antragsformular finden Sie in der Service-Zone der BVAEB oder Sie reichen es direkt ein über:
Beginn und Ende der Weiterversicherung
Der Beginn der Weiterversicherung schließt unmittelbar an das Ende der Pflichtversicherung an. Eine Unterbrechung ist nicht möglich.
Die Weiterversicherung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen, durch Austritt (zum Ende des Kalendermonats) oder wenn Beiträge für zwei Kalendermonate rückständig sind.
Beispiel:
Herr S. beendet nach 20 Jahren sein Dienstverhältnis bei der ÖBB. Er stellt innerhalb von sechs Monaten den Antrag auf Weiterversicherung und bleibt ohne Unterbrechung krankenversichert.
Beiträge
| Punkt | Regelung |
|---|---|
Beitragssatz | 7,635 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage |
Beitragsgrundlage | gesetzliche Höchstbeitragsgrundlage (jährlich angepasst) |
Herabsetzung | möglich bei wirtschaftlicher Notlage - Antrag erforderlich |
Zahlungsart | Überweisung oder SEPA-Lastschrift (Formular in der Service-Zone) |
Tipp:
Wird der Antrag auf Herabsetzung gleichzeitig mit der Weiterversicherung gestellt, gilt der reduzierte Beitrag von Beginn an.
Leistungen
Ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe
Krankenhaus- und Entbindungspflege
Sachleistungen für mitversicherte Angehörige
Hinweis:
Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld) werden bei der Weiterversicherung nicht gewährt.
Meldepflichten
Änderungen, die für die Versicherung relevant sind, müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden – z.B.:
- Beginn einer neuen Pflichtversicherung
- Wohnsitzänderung
- Wegfall der wirtschaftlichen Voraussetzungen
Ende der Weiterversicherung
Die Weiterversicherung endet:
bei eigenem Austritt
bei Nichtzahlung der Beiträge über zwei Monate, oder
bei Wegfall der Voraussetzungen
(z. B. Aufnahme einer neuen Pflichtversicherung).
Beispiel:
Frau R. hat eine Weiterversicherung in der Krankenversicherung abgeschlossen. Sie nimmt wieder eine Beschäftigung auf und erlangt dadurch eine Pflichtversicherung. Sie informiert die BVAEB fristgerecht, um die Weiterversicherung zu beenden.
Kontakt & Services
Fragen? Wir beraten Sie gerne:
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer kann die Weiterversicherung beantragen?
Ehemalige Pflichtversicherte, Hinterbliebene und geschiedene Partner:innen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wie hoch ist der Beitrag?
7,635 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage.
- Kann der Beitrag reduziert werden?
Ja, bei wirtschaftlicher Notlage kann die Beitragsgrundlage herabgesetzt werden.
- Wann beginnt die Weiterversicherung?
Unmittelbar nach Ende der Pflichtversicherung – ohne zeitliche Lücke.
- Was passiert bei Zahlungsverzug?
Wenn Beiträge für zwei Monate nicht bezahlt werden, endet die Versicherung rückwirkend.
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Weiterversicherung in der Krankenversicherung einfach beantragen.
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