Kurantrag stellen

Sie möchten eine Kur, Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA), Kneippkur oder einen Aufenthalt für Ihr Kind beantragen? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Kurantrag einfach und korrekt einreichen – online oder persönlich.

Inhalt

    Wann ist eine Kur sinnvoll?

    Eine Kur oder Gesundheitsvorsorgemaßnahme wird bewilligt, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Indikation und empfiehlt den passenden Aufenthalt.
    Typische Gründe für einen Kurantrag: 

    Wie beantrage ich eine Kur?

    • 1

      Formular ausfüllen

      Sie können das Antragsformular downloaden oder bei Ihrer Kundenservicestelle anfordern.
      Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt den medizinischen Teil aus. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten.

    • 2

      Antrag einreichen

      Sie können den Antrag online über MeineBVAEB, per Post oder persönlich bei einer BVAEB-Kundenservicestelle einreichen.

    • 3

      Prüfung durch die BVAEB

      Die BVAEB prüft die medizinische Notwendigkeit und entscheidet, welche Maßnahme bewilligt wird.

      Bearbeitungszeit: rund  3-4 Wochen

    Einrichtungswunsch

    Sie können Ihre bevorzugte Kur-Einrichtung im Antragsformular angeben. Die BVAEB berücksichtigt diesen Wunsch, soweit Kapazitäten vorhanden sind. Vorrangig werden die eigenen Gesundheitseinrichtungen bewilligt.

    Zu allen Gesundheitseinrichtungen der BVAEB

    Was passiert nach der Bewilligung?

    Sie erhalten eine schriftliche Verständigung mit allen Details:

    • Bewilligter Aufenthaltsort (Vertragseinrichtung oder Zuschussvariante)
    • Dauer des Aufenthalts
    • Allgemeine Informationen

    Welche Unterlagen werden benötigt?

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    Zuzahlungen & Kosten

    Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) für jede Person und Übernachtung von der/dem Versicherten zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.

    Je nach Einkommen fällt zusätzlich eine tägliche Zuzahlung an:
    Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze:

    Monatlicher BruttobezugTägliche Zuzahlung
    bis EUR 1.308,39keine
    bis EUR 1.889,77EUR 11,06
    bis EUR 2.471,16EUR 18,96
    über EUR 2.471,16EUR 26,87

    Abzüge: EUR 755,73  für mitversicherte Erwachsene, EUR 201,88 für jedes mitversicherte Kind.
    Keine Zuzahlung für:

    • Personen unter 18 Jahren
    • Bezieher:innen erhöhter Familienbeihilfe
    • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung (außer bei Obergrenze)

    Die Zuzahlung wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben.

    Reisekosten & Begleitpersonen

    Wenn Sie während Ihres Kur-Aufenthaltes von der Rezeptgebühr befreit sind, können Sie nach Ende des Aufenthaltes Reise- oder Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Kureinrichtung beantragen.

    Für Kinder unter 15 Jahren oder bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kostenübernahme für eine Begleitperson bewilligt werden (Unterkunft & Verpflegung jedoch keine ärztlichen und therapeutischen Leistungen).

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    Fristen & Wiederholungsanträge

    • Bei medizinischer Notwendigkeit können zwei Kuren innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Ein Antrag für eine Wiederholungskur kann frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur beantragt werden.
    • Stationäre Aufenthalte zur Gesundheitsförderung im BVAEB Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg werden wie ein regulärer Kuraufenthalt zur Berechnung herangezogen.
    •  Für bestimmte Erkrankungen (z.B. ausgedehnte Psoriasis, Morbus Bechterew) sind jährliche Aufenthalte möglich.

    Kontakte & Formulare

    Abteilung Kur & Rehabilitation

    Häufige Fragen (FAQ)

    Jetzt Kurantrag stellen

    Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit.

    Antrag herunterladen (PDF, 528 KB) 

    Nutzen Sie das Online-Portal:

    MeineBVAEB