Sie können das Antragsformular downloaden oder bei Ihrer Kundenservicestelle anfordern.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt den medizinischen Teil aus. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten.
Inhalt
Wann ist eine Kur sinnvoll?
Eine Kur oder Gesundheitsvorsorgemaßnahme wird bewilligt, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Indikation und empfiehlt den passenden Aufenthalt.
Typische Gründe für einen Kurantrag:
Chronische Beschwerden am Bewegungsapparat
Haut- oder Atemwegserkrankungen
Prävention bei gesundheitlichen Risikofaktoren
Wie beantrage ich eine Kur?
- 1
Formular ausfüllen
- 2
Antrag einreichen
Sie können den Antrag online über MeineBVAEB, per Post oder persönlich bei einer BVAEB-Kundenservicestelle einreichen.
- 3
Prüfung durch die BVAEB
Die BVAEB prüft die medizinische Notwendigkeit und entscheidet, welche Maßnahme bewilligt wird.
Bearbeitungszeit: rund 3-4 Wochen
Einrichtungswunsch
Sie können Ihre bevorzugte Kur-Einrichtung im Antragsformular angeben. Die BVAEB berücksichtigt diesen Wunsch, soweit Kapazitäten vorhanden sind. Vorrangig werden die eigenen Gesundheitseinrichtungen bewilligt.
Was passiert nach der Bewilligung?
Sie erhalten eine schriftliche Verständigung mit allen Details:
- Bewilligter Aufenthaltsort (Vertragseinrichtung oder Zuschussvariante)
- Dauer des Aufenthalts
- Allgemeine Informationen
Hinweis:
Eine Bewilligung ist 12 Monate gültig. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Ärztliche Begründung (medizinischer Teil)
Bei Kindern: ggf. Nachweis erhöhter Familienbeihilfe
Bei Wiedereinreichung: Angaben zur letzten Kur
Zuzahlungen & Kosten
Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) für jede Person und Übernachtung von der/dem Versicherten zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.
Je nach Einkommen fällt zusätzlich eine tägliche Zuzahlung an:
Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze:
| Monatlicher Bruttobezug | Tägliche Zuzahlung |
| bis EUR 1.308,39 | keine |
| bis EUR 1.889,77 | EUR 11,06 |
| bis EUR 2.471,16 | EUR 18,96 |
| über EUR 2.471,16 | EUR 26,87 |
Abzüge: EUR 755,73 für mitversicherte Erwachsene, EUR 201,88 für jedes mitversicherte Kind.
Keine Zuzahlung für:
- Personen unter 18 Jahren
- Bezieher:innen erhöhter Familienbeihilfe
- Personen mit Rezeptgebührenbefreiung (außer bei Obergrenze)
Die Zuzahlung wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben.
Reisekosten & Begleitpersonen
Wenn Sie während Ihres Kur-Aufenthaltes von der Rezeptgebühr befreit sind, können Sie nach Ende des Aufenthaltes Reise- oder Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Kureinrichtung beantragen.
Hinweis:
Kein Anspruch besteht, wenn die Rezeptgebührenbefreiung nur aufgrund der Überschreitung der Obergrenze gilt.
Für Kinder unter 15 Jahren oder bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kostenübernahme für eine Begleitperson bewilligt werden (Unterkunft & Verpflegung jedoch keine ärztlichen und therapeutischen Leistungen).
Fristen & Wiederholungsanträge
- Bei medizinischer Notwendigkeit können zwei Kuren innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Ein Antrag für eine Wiederholungskur kann frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur beantragt werden.
- Stationäre Aufenthalte zur Gesundheitsförderung im BVAEB Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg werden wie ein regulärer Kuraufenthalt zur Berechnung herangezogen.
- Für bestimmte Erkrankungen (z.B. ausgedehnte Psoriasis, Morbus Bechterew) sind jährliche Aufenthalte möglich.
Kontakte & Formulare
Abteilung Kur & Rehabilitation
Häufige Fragen (FAQ)
- Kann ich mir eine Einrichtung wünschen?
Ja, Sie können im Antrag Ihren bevorzugten Kurort angeben.
Die BVAEB berücksichtigt diesen Wunsch, soweit Kapazitäten vorhanden sind. Vorrangig werden die eigenen Gesundheitseinrichtungen bewilligt.- Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel 3-4 Wochen.
- Wie erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?
Sie erhalten eine schriftliche Verständigung mit allen notwendigen Details.
- Kann ich den Antrag online einreichen?
Ja, über das Online-Portal MeineBVAEB.
- Gibt es Möglichkeiten, mein Kind auf Kur mitzunehmen?
In einigen Kureinrichtungen (zum Beispiel: Kurhotel Bad Zell, Gesundheitsresort Weissenbach) besteht die Möglichkeit, Kinder auf eigene Kosten mitzunehmen. Erkundigen Sie sich bitte im Anlassfall direkt in der Einrichtung unter welchen Voraussetzungen und Konditionen eine Mitnahme möglich ist.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Kur- und Rehabilitation, telefonisch erreichbar unter 050405-21010 bzw. per e-Mail an kur.reha@bvaeb.at.- Ist es möglich, meinen Hund zum Aufenthalt mitzunehmen?
In einigen Kureinrichtungen ist die Mitnahme eines Hundes gestattet. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei unseren Vertragspartner:innen bzw. bei der Abteilung für Kur- und Rehabilitation (telefonisch erreichbar unter 050405-21010 bzw. per e-Mail an kur.reha@bvaeb.at), ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
- Kann ich am Wochenende heimfahren?
Sie dürfen Ihren Aufenthalt ausschließlich aus wichtigen Gründen und nach vorheriger Bewilligung unterbrechen. Wichtige Gründe sind unter anderem Krankheit, nicht vorhersehbare Ereignisse oder Behördentermine, die Sie nicht aufschieben können.
Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung oder an Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt in der Einrichtung. Wegen planbaren Ereignissen wie Hochzeit, Taufe, Geburtstag, Sponsion oder die Teilnahme an Veranstaltungen kann ein Aufenthalt nicht unterbrochen werden.
Jetzt Kurantrag stellen
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit.
Antrag herunterladen (PDF, 528 KB)
Nutzen Sie das Online-Portal: