Hepatitis-B-Schutzimpfung aus der Unfallversicherung der BVAEB

Die Hepatitis-B-Impfung schützt vor einer Virusinfektion, die die Leber betrifft und chronische Entzündungen verursachen kann. Für bestimmte beruflich exponierte Personen stellt die BVAEB-Unfallversicherung den Impfstoff kostenlos bereit. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung zur Verhütung von Berufskrankheiten.

Inhalt

    Was ist Hepatitis B?

    Hepatitis B ist eine virusbedingte Leberentzündung, die durch Kontakt mit infiziertem Blut oder Körperflüssigkeiten übertragen wird.

    Mögliche Übertragungswege: 

    Unbehandelt kann Hepatitis B zu chronischer Leberentzündung, Leberzirrhose oder Leberkrebs führen. Eine Schutzimpfung bietet wirksame Vorbeugung.

    Wer erhält die Hepatitis-B-Impfung über die BVAEB Unfallversicherung?

    Die Person muss bei der BVAEB unfallversichert sein, einer Personengruppe aus der Liste der Hochrisikogruppen angehören und die Bereitschaft haben, sich impfen zu lassen. Falls erforderlich, ist das Infektionsrisiko durch die arbeit- bzw. dienstgebende Stelle nachzuweisen.

    Zur den Hochrisikogruppen zählen insbesondere: 

    • Mitarbeiter:innen in Gesundheits-, Pflege- und Laborberufen bzw. 
    • Beschäftigte mit regelmäßigem Kontakt zu Körperflüssigkeiten oder Blut 
    • Justizwache- bzw. Exekutivbeamt:innen, wenn aufgrund der Arbeitsplatzevaluierung ein besonders hohes Infektionsrisiko besteht

    Voraussetzungen & Nachweis

    Zur Inanspruchnahme ist ein Expositionsnachweis erforderlich, also ein Nachweis, dass im Arbeitsumfeld ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

    Die Anforderung des Impfstoffs erfolgt ausschließlich über Arbeit-/Dienstgeber:innen.

    Details dazu finden Sie in unserem Informationsblatt:

    Informationsblatt Hepatitis-B (PDF, 430 KB)

    Ablauf

    • 1

      Impfstoff anfordern

      Arbeit-/Dienstgeber:in fordert den Impfstoff gegen Hepatitis B über das Bestellformular an.

    • 2

      Prüfung des Antrags

      Die BVAEB-Unfallversicherung prüft den Antrag.

    • 3

      Bereitstellung des Impfstoffs

      Der Impfstoff wird dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

    • 4

      Durchführung der Impfung

      Die Impfung erfolgt durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt.

    • 5

      Kontrolle des Impferfolgs

      4 Wochen bzw. maximal 6 Monate nach der dritten Teilimpfung der Grundimmunisierung erfolgt eine Impferfolgskontrolle (Titerbestimmung). Verwenden Sie dafür bitte das Formular „Impferfolgskontrolle“, dieses kann vom Arbeit- / Dienstgeber:innen angefordert werden.
      Es sind damit nur jene Labors zu beauftragen, die auf der aktuellen Laborliste angeführt sind.

    • 6

      Auffrischungsimpfung bei Bedarf

      Bei Bedarf wird der Impfstoff für die Auffrischungsimpfung zur Verfügung gestellt.