Diese Leistung gilt als freiwillige Präventionsmaßnahme der Unfallversicherung.
Inhalt
Was ist Hepatitis B?
Hepatitis B ist eine virusbedingte Leberentzündung, die durch Kontakt mit infiziertem Blut oder Körperflüssigkeiten übertragen wird.
Mögliche Übertragungswege:
Verletzungen mit kontaminierten Gegenständen (z.B. Nadeln)
Kontakt mit Blut, Speichel oder anderen Körperflüssigkeiten
Sexualkontakte oder gemeinsame Nutzung von Rasierern oder Zahnbürsten
Unbehandelt kann Hepatitis B zu chronischer Leberentzündung, Leberzirrhose oder Leberkrebs führen. Eine Schutzimpfung bietet wirksame Vorbeugung.
Wer erhält die Hepatitis-B-Impfung über die BVAEB Unfallversicherung?
Die Person muss bei der BVAEB unfallversichert sein, einer Personengruppe aus der Liste der Hochrisikogruppen angehören und die Bereitschaft haben, sich impfen zu lassen. Falls erforderlich, ist das Infektionsrisiko durch die arbeit- bzw. dienstgebende Stelle nachzuweisen.
Zur den Hochrisikogruppen zählen insbesondere:
- Mitarbeiter:innen in Gesundheits-, Pflege- und Laborberufen bzw.
- Beschäftigte mit regelmäßigem Kontakt zu Körperflüssigkeiten oder Blut
- Justizwache- bzw. Exekutivbeamt:innen, wenn aufgrund der Arbeitsplatzevaluierung ein besonders hohes Infektionsrisiko besteht
Wichtig:
Voraussetzungen & Nachweis
Zur Inanspruchnahme ist ein Expositionsnachweis erforderlich, also ein Nachweis, dass im Arbeitsumfeld ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.
Die Anforderung des Impfstoffs erfolgt ausschließlich über Arbeit-/Dienstgeber:innen.
Details dazu finden Sie in unserem Informationsblatt:
Ablauf
- 1
Impfstoff anfordern
Arbeit-/Dienstgeber:in fordert den Impfstoff gegen Hepatitis B über das Bestellformular an.
- 2
Prüfung des Antrags
Die BVAEB-Unfallversicherung prüft den Antrag.
- 3
Bereitstellung des Impfstoffs
Der Impfstoff wird dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.
- 4
Durchführung der Impfung
Die Impfung erfolgt durch eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt.
- 5
Kontrolle des Impferfolgs
4 Wochen bzw. maximal 6 Monate nach der dritten Teilimpfung der Grundimmunisierung erfolgt eine Impferfolgskontrolle (Titerbestimmung). Verwenden Sie dafür bitte das Formular „Impferfolgskontrolle“, dieses kann vom Arbeit- / Dienstgeber:innen angefordert werden.
Es sind damit nur jene Labors zu beauftragen, die auf der aktuellen Laborliste angeführt sind. - 6
Auffrischungsimpfung bei Bedarf
Bei Bedarf wird der Impfstoff für die Auffrischungsimpfung zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
Diese Impfung ist nicht Teil des Öffentlichen Impfprogramms, sondern eine trägerbezogene Sonderleistung für bestimmte Berufsgruppen.