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Der Weg zur Pension umfasst mehrere Schritte – vom Antrag bis zur Auszahlung.
In der Pensionsversicherung gilt das Antragsprinzip. Eine Pensionsleistung wird nur dann gewährt, wenn ein Antrag gestellt wurde. Dies kann entweder formlos oder über die dafür vorgesehenen Antragsformulare erfolgen. Diese können bei folgenden Stellen eingebracht werden:
- Allen Sozialversicherungsträgern
- Magistraten
- Bezirkshauptmannschaften
- Gemeindeämtern
Wichtige Begriffe:
- Stichtag: In der Pensionsversicherung ist der Stichtag immer ein Monatserster. Zu diesem Zeitpunkt wird festgestellt, ob die Anspruchsvoraussetzungen und die Zuständigkeit gegeben sind, wie hoch die Pension ausfällt und ob der Versicherungsfall eingetreten ist.
- Eigenpensionen – Stichtag ist der Tag der Antragstellung, wenn dieser ein Monatserster ist; sonst der nächstfolgende Monatserste
- Hinterbliebenenpensionen – Stichtag ist der Todestag der versicherten Person, wenn dieser ein Monatserster ist; sonst der nächstfolgende Monat
- Zuständigkeit: Die Zuständigkeit liegt in der Pensionsversicherung bei jenem Täger, bei dem in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag die meisten Versicherungsmonate erworben wurden. Liegen in den letzten 15 Jahren keine Versicherungsmonat vor, ist jener Träger, bei dem der letzte Versicherungsmonat erworben wurde, zuständig. Bei Nichtzuständigkeit wird der Antrag an den zuständigen Träger abgetreten und die betroffene Person schriftlich informiert.
Alterspensionen (3.2.2.1.)
Informationen zur Alterspension zum Regelpensionsalter (65. Lebensjahr), zur Korridorpension, zur Schwerarbeitspension und zur Langzeitversicherungspension („Hacklerregelung-Neu“)
Krankheitsbedingte Pensionen (3.2.2.2.)
Informationen rund um die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, und zur beruflichen Rehabilitation
Knappschaftliche Sonderleistungen (3.2.2.3.)
Informationen zum Leistungszuschlag, Knappschaftssold, Bergmannstreuegeld und Knappschaftspension
Ausgleichszulage und Pensionsbonus (3.2.2.4)
Informationen zur Ausgleichszulage, Ausgleichszulagenbonus und zum Pensionsbonus
Kinderzuschuss (3.2.2.5.)
Hinterbliebenenpensionen (3.2.2.6)
Informationen zu Witwen- und Witwerpensionen, Pensionen für hinterbliebene eingetragene Partner
Unterstützungsfonds (3.2.2.7)
Frühstarterbonus (3.2.2.8)
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