in der Regel 22 Tage
Inhalt
Was ist ein Genesungsaufenthalt?
Ein Genesungsaufenthalt ist eine ergänzende medizinische Maßnahme nach einer Akutbehandlung. Bei diesen Aufenthalten stehen Ruhe und Erholung im Vordergrund und es werden weniger aktive Therapien angeboten. Er dient dazu, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu stabilisieren, bevor die Rückkehr in den Alltag erfolgt.
Dauer:
Bewilligung:
erforderlich vor Aufenthaltsantritt
Zielgruppe:
Versicherte nach Operationen oder schweren Erkrankungen
Einrichtungen für Genesungsaufenthalte
Genesungsaufenthalte können in der XXX BVAEB-Einrichtung Therapiezentrum Buchenberg XXX (Waidhofen an der Ybbs) und in ausgewählten Vertragseinrichtungen absolviert werden. Alle Häuser bieten medizinische Betreuung, Physiotherapie, Bewegung, Ernährung und Entspannung zur Unterstützung der Heilung.
Alle BVAEB-Gesundheitseinrichtungen und Vertragshäuser (PDF, 2 MB)
Kosten & Zuzahlung
Kostenregelung: Zuzahlung gemäß Kur-Richtlinien
Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr bei Genesungsaufenthalten in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen einzuheben, die vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen ist.
| Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze: | |
|---|---|
| Monatlicher Bruttobezug | Tägliche Zuzahlung |
| bis EUR 1.308,39 | keine |
| bis EUR 1.889,77 | EUR 11,06 |
| bis EUR 2.471,16 | EUR 18,96 |
| über EUR 2.471,16 | EUR 26,87 |
Abzüge: EUR 755,73 für mitversicherte Erwachsene, für jedes mitversicherte Kind.
Keine Zuzahlung für Personen unter 18 Jahren, bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe oder bei Rezeptgebührenbefreiung (außer bei Obergrenze).
Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) für jede Person und Übernachtung von der/dem Versicherten zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.
Die Zuzahlung wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben.
Wie beantrage ich einen Genesungsaufenthalt?
- 1
Medizinische Indikation
Die Ärztin oder der Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest.
- 2
Antrag einreichen
Der Antrag kann online über MeineBVAEB, per Post oder persönlich bei den BVAEB-Kundenservicestellen eingereicht werden.
- 3
Bewilligung
Die Bewilligung erfolgt nach medizinischer Prüfung durch die BVAEB.
Kontakt & Formulare
Abteilung Kur & Rehabilitation
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie lange dauert ein Genesungsaufenthalt?
In der Regel 22 Tage.
- Wo kann ich den Aufenthalt absolvieren?
Im Therapiezentrum Buchenberg oder in ausgewählte Vertragseinrichtungen.
- Welche Kosten fallen an?
Hier finden Sie die aktuellen Zuzahlungsstufen.
- Ist eine Bewilligung notwendig?
Ja, die Bewilligung muss vor Aufenthaltsbeginn vorliegen.
- Wie lange ist die Bewilligung gültig?
Die Gültigkeit unserer Bewilligungen für Genesungsaufenthalte beträgt zwölf Monate ab dem Datum der medizinischen Entscheidung.
- Können Transportkosten übernommen werden?
Bei Kuraufenthalten und ambulanter Rehabilitation wird kein Transport bewilligt. Bei Genesungsaufenthalt kann bei medizinischer Notwendigkeit ein Transport für die Anreise ärztlich vor Antritt des Aufenthaltes genehmigt werden.
- Werden Reisekosten ersetzt?
Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes von der Rezeptgebühr befreit sind, können Sie nach Ende des Aufenthaltes Reise-(Fahrt-)kosten bis zur, Ihrem Wohnort nächstgelegenen Einrichtung beantragen. Sie bekommen jedoch keine Reisekosten ersetzt, wenn die Rezeptgebührenbefreiung nur auf Grund der Überschreitung der Obergrenze besteht.
- Kann ich mit einer Begleitperson anreisen?
Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. bei medizinischer Notwendigkeit können die Aufenthaltskosten einer Begleitperson übernommen werden. Dies ist vor Antritt des Aufenthaltes von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt zu beantragen. Im Regelfall ist aber eine entsprechende Betreuung in der Einrichtung gegeben.
- Welche Therapien sind inkludiert?
Physiotherapie, Entspannungsübungen, Ernährungsberatung und Bewegungsprogramme.
- Wie lange habe ich Zeit, einen bewilligten Aufenthalt anzutreten?
Die Gültigkeit unserer Bewilligungen beträgt grundsätzlich zwölf Monate ab dem Datum der medizinischen Entscheidung.
- Kann ich am Wochenende heimfahren?
Sie dürfen Ihren Aufenthalt ausschließlich aus wichtigen Gründen und nach vorheriger Bewilligung unterbrechen. Wichtige Gründe sind unter anderem Krankheit, nicht vorhersehbare Ereignisse oder Behördentermine, die Sie nicht aufschieben können. Wegen planbaren Ereignissen wie Hochzeit, Taufe, Geburtstag, Sponsion oder die Teilnahme an Veranstaltungen kann ein Aufenthalt nicht unterbrochen werden.
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