Genesungsaufenthalte

Genesungsaufenthalte fördern die körperliche und seelische Regeneration nach Operationen oder schweren Erkrankungen. Sie helfen, Kraft zu schöpfen, das Immunsystem zu stärken und den Genesungsprozess nachhaltig zu unterstützen.

Inhalt

    Was ist ein Genesungsaufenthalt?

    Ein Genesungsaufenthalt ist eine ergänzende medizinische Maßnahme nach einer Akutbehandlung. Bei diesen Aufenthalten stehen Ruhe und Erholung im Vordergrund und es werden weniger aktive Therapien angeboten. Er dient dazu, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu stabilisieren, bevor die Rückkehr in den Alltag erfolgt.

    Einrichtungen für Genesungsaufenthalte

    Genesungsaufenthalte können in der  XXX BVAEB-Einrichtung Therapiezentrum Buchenberg XXX (Waidhofen an der Ybbs) und in ausgewählten Vertragseinrichtungen absolviert werden. Alle Häuser bieten medizinische Betreuung, Physiotherapie, Bewegung, Ernährung und Entspannung zur Unterstützung der Heilung. 

    Alle BVAEB-Gesundheitseinrichtungen und Vertragshäuser (PDF, 2 MB)

    Kosten & Zuzahlung

    Kostenregelung: Zuzahlung gemäß Kur-Richtlinien
    Wir sind gesetzlich verpflichtet, eine Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr bei Genesungsaufenthalten in Einrichtungen der Sozialversicherungsträger oder in Vertragseinrichtungen einzuheben, die vor bzw. bei Antritt des Aufenthaltes zu bezahlen ist. 

    Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze:
    Monatlicher BruttobezugTägliche Zuzahlung
    bis EUR 1.308,39keine
     bis EUR 1.889,77EUR 11,06
    bis EUR 2.471,16EUR 18,96
    über EUR 2.471,16EUR 26,87

    Abzüge: EUR 755,73 für mitversicherte Erwachsene, für jedes mitversicherte Kind.

    Keine Zuzahlung für Personen unter 18 Jahren, bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe oder bei Rezeptgebührenbefreiung (außer bei Obergrenze).

    Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) für jede Person und Übernachtung von der/dem Versicherten zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.

    Die Zuzahlung wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben.

    Wie beantrage ich einen Genesungsaufenthalt?

    • 1

      Medizinische Indikation

      Die Ärztin oder der Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest.

    • 2

      Antrag einreichen

      Der Antrag kann online über MeineBVAEB, per Post oder persönlich bei den BVAEB-Kundenservicestellen eingereicht werden.

    • 3

      Bewilligung

      Die Bewilligung erfolgt nach medizinischer Prüfung durch die BVAEB.

    Kontakt & Formulare

    Abteilung Kur & Rehabilitation

    Häufige Fragen (FAQ)