Mitversicherte Angehörige

Ihre Familie ist mitversichert – einfach und verlässlich. Die BVAEB sorgt dafür, dass Angehörige wie Ehepartner:innen, Kinder oder Eltern im Krankheitsfall bestens abgesichert sind. So genießen Sie und Ihre Familie den vollen Versicherungsschutz.

Inhalt

    Welche Voraussetzungen gelten für die Mitversicherung?

    Damit Angehörige mitversichert sind, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

    • Gewöhnlicher Aufenthalt des Angehörigen in Österreich
      Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein gewöhnlicher Aufenthalt in einem EU/EWR-Staat bzw. der Schweiz dem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich gleichzusetzen.
    • Kein eigener Krankenversicherungsschutz 

    Wer kann mitversichert werden?

    Mitversichert sind nahe Angehörige, jeweils bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen. Dazu zählen insbesondere:

    Mehr Informationen zum Thema: Ehepartner:innen/Eingetragene Partner:innen

    Ehepartner:innen/Eingetragene Partner:innen

    Mitversichert, wenn sie keinen eigenen Krankenversicherungsschutz haben.

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    Mehr Informationen zum Thema: Geschiedene Ehepartner:innen oder frühere eingetragene Partner:innen

    Geschiedene Ehepartner:innen oder frühere eingetragene Partner:innen

    Die Mitversicherung gilt, solange  Unterhaltspflicht besteht und keine andere Krankenversicherung vorliegt.

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    Mehr Informationen zum Thema: Lebensgefährt:innen

    Lebensgefährt:innen

    Können mitversichert werden, wenn sie seit zehn Monaten in Hausgemeinschaft mit dem Versicherten leben und unentgeltlich den Haushalt führen oder sich der Erziehung von Kindern widmen und keine eigene gesetzliche Krankenversicherung haben.

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    Mehr Informationen zum Thema: Kinder

    Kinder

    Kinder sind grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mitversichert.
    Unter bestimmten Voraussetzungen verlängert sich der Schutz:

    • bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bei aufrechter Ausbildung (Schule, Studium, Lehre)
    • darüber hinaus bei Erwerbsunfähigkeit
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    Mehr Informationen zum Thema: Kinder nach dem 18. Geburtstag

    Kinder nach dem 18. Geburtstag

    Studierende Kinder können bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert bleiben, wenn sie keine eigene gesetzliche Krankenversicherung haben und das Studium ernsthaft und zielstrebig betreiben.

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    Mehr Informationen zum Thema: Eltern

    Eltern

    Mitversicherung ist möglich, wenn die hauptversicherte Person für die Lebenserhaltungskosten seiner Eltern überwiegend aufkommt und die Eltern keinen eigenen Krankenversicherungsschutz haben.

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    Mehr Informationen zum Thema: Pflegende Angehörige

    Pflegende Angehörige

    Wenn Sie jemanden aus Ihrer Familie, der bei der BVAEB pflichtversichert ist, pflegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen über die BVAEB mitversichert werden.

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    Ist die Mitversicherung kostenlos?

    Die Mitversicherung ist in den meisten Fällen beitragsfrei. In bestimmten Fällen kann jedoch ein Zusatzbeitrag anfallen: Ehepartner:innen oder eingetragene Partner:innen ohne Kindererziehung und ohne sonstige Befreiungsgründe.
    Mehr erfahren:  Zusatzbeitrag für Angehörige

    Wie erfolgt die Meldung der Angehörigen?

    In vielen Fällen erfolgt die Anmeldung von Angehörigen bei der BVAEB automatisch ohne Meldung seitens der Versicherten (z.B. neugeborene Kinder). Darüber hinaus ist die Mitversicherung bei der BVAEB zu melden. Dafür sind folgende Schritte nötig:

    An- und Änderungsmeldungen

    Änderungen (z.B. Heirat, Scheidung, Studienende, Wohnsitzwechsel) sind der BVAEB umgehend zu melden.

    Mehr erfahren:  An-und Änderungsmeldungen bei Angehörigen

    Was passiert bei Änderungen oder Wegfall der Voraussetzungen?

    Wenn sich die Lebenssituation ändert (z.B. Ende des Studiums oder eigene Krankenversicherung), endet die Mitversicherung automatisch.

    Kontakt & Services

    Häufige Fragen (FAQ)