Genesung & Erholung

Nach einer Operation, schwerer Krankheit oder langer Belastungsphase ist gezielte Erholung wichtig. Die BVAEB unterstützt Versicherte mit Genesungsaufenthalten und Erholungsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen.

Inhalt

    Was sind Genesungs- & Erholungsaufenthalte?

    Ziel der Genesungs- und Erholungsaufenthalte ist es, die Gesundheit zu stabilisieren und das Wohlbefinden zu fördern. Diese Aufenthalte helfen, die Genesung nach einer Erkrankung zu beschleunigen oder einer Erschöpfung vorzubeugen.

    Unsere Leistungen

    Mehr Informationen zum Thema: Genesungsaufenthalte nach Operationen & schweren Erkrankungen

    Genesungsaufenthalte nach Operationen & schweren Erkrankungen

    Genesungsaufenthalte fördern die körperliche und seelische Regeneration nach medizinischen Eingriffen oder akuten Erkrankungen.
    Dauer: 
    22 Tage

    Bewilligung: 
    erforderlich vor Aufenthaltsantritt

    Ort:
    BVAEB-Therapiezentrum Buchenberg (Waidhofen a. d. Ybbs oder ausgewählte Vertragseinrichtungen

    Kosten:
    Kostenbeiträge und Zuzahlungen entsprechen den Richtlinien für Kuraufenthalte.

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    Mehr Informationen zum Thema: Erholung für pflegende Angehörige

    Erholung für pflegende Angehörige

    Pflegende Angehörige leisten täglich wertvolle Arbeit. Zur körperlichen und psychischen Entlastung bietet die BVAEB Erholungsaufenthalte in ausgewählten Einrichtungen an.

    Ziele:

    • Prävention von Erschöpfung und Überlastung
    • Förderung der Regeneration und mentalen Stärke
    • Möglichkeit zur Teilnahme an Schulungen oder Beratungen
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    Mehr Informationen zum Thema: Erholung für Kinder & Jugendliche

    Erholung für Kinder & Jugendliche

    Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nach schweren Erkrankungen und Operationen ein Beitrag zu einem Erholungsaufenthalt gewährt werden.

    Dauer:
    Die Bewilligungsdauer beträgt grundsätzlich 21 Tage, wobei mindestens 14 Tage konsumiert werden müssen. In medizinisch begründeten Fällen ist eine Verlängerung bis zu 28 Tagen möglich.

    Ort:
    Ein solcher Aufenthalt kann in jedem frei gewählten Ort außerhalb des Wohnortes auf dem Lande konsumiert werden (jedoch nicht in Landeshauptstädten, Campingplätzen oder Zweitwohnsitzen).

    Kosten:
    Der tägliche Zuschuss beträgt EUR 10,00.

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    Wie beantrage ich einen Genesungs- oder Erholungsaufenthalt

    • 1

      Medizinische Indikation

      Die Ärztin oder der Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest.

    • 2

      Antrag einreichen

      Den Antrag online über MeineBVAEB, per Post oder bei den BVAEB-Kundenservicestellen einreichen.

    • 3

      Bewilligung

      Die Bewilligung erfolgt durch die BVAEB.

    Kontakt & Services

    Abteilung Kur & Rehabilitation

    Häufige Fragen (FAQ)