Die Höhe orientiert sich – ähnlich wie beim Krankengeld – am Einkommen aus der letzten Beschäftigung (60 % des letzten vollen Bruttoverdienstes erhöht um 1/6 Sonderzahlungszuschlag, mindestens in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes).
Rehabilitationsgeld ist eine Leistung der Krankenversicherung, die Personen erhalten, bei denen der Pensionsversicherungsträger eine vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit festgestellt hat.
Es wird ausbezahlt, solange eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht und bevor klar ist, ob eine dauernde Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt.
Die Höhe orientiert sich – ähnlich wie beim Krankengeld – am Einkommen aus der letzten Beschäftigung (60 % des letzten vollen Bruttoverdienstes erhöht um 1/6 Sonderzahlungszuschlag, mindestens in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes).
Rehabilitationsgeld wird so lange gewährt, bis der Pensionsversicherungsträger entscheidet, ob:
Während Sie Rehabilitationsgeld beziehen, ist die Teilnahme an einer verpflichtenden sozialarbeiterischen Betreuung vorgesehen. Diese begleitet Sie bei Fragen zur beruflichen Zukunft, gesundheitlichen Stabilisierung und weiteren Maßnahmen.
Mindestens einmal jährlich erfolgt eine medizinische Wiederbegutachtung durch das Kompetenzzentrum Begutachtung des Pensionsversicherungsträgers.
Für medizinische Begutachtung & Entscheidungen