Sichert medizinische Versorgung, Arztbesuche, Medikamente und Spitalsaufenthalte.
Inhalt
Wer ist pflichtversichert?
Pflichtversichert bei der BVAEB sind Personen, die in einem Dienstverhältnis oder freien Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden, Universitäten) oder zu einem Unternehmen der Eisenbahnen oder des Bergbaus stehen sowie öffentliche Mandatare. Auch Lehrlinge und bestimmte Pensionist:innen gehören zum versicherten Personenkreis.
Hauptgruppen der Versicherten
- Beamt:innen, Vertragsbedienstete, Eisenbahner:innen, Bergbau‑Beschäftigte, freie Dienstnehmer:innen
- Politiker:innen: Mandatar:innen des Nationalrates, des Bundesrates, des EU-Parlamentes, der Landtage und der Gemeinderäte; Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen
- Lehrlinge
- Pensionist:innen
Welche Versicherungen sind enthalten?
Die Pflichtversicherung umfasst vier zentrale Bereiche:
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Schützt bei Arbeits‑ und Wegunfällen sowie Berufskrankheiten.
Pensionsversicherung
Garantiert finanzielle Absicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit.
Arbeitslosenversicherung
Unterstützt bei Verlust des Arbeitsplatzes mit Geld‑ und Beratungsleistungen.
Hinweis:
Nicht bei allen Versicherten umfasst die Pflichtversicherung alle vier Bereiche.
Wie entsteht die Pflichtversicherung?
Die Versicherung beginnt automatisch mit Arbeitsbeginn oder mit dem Anfall der Pension. Eine eigene Anmeldung durch Versicherte ist nicht notwendig – das erledigt der Dienstgeber. Beiträge werden monatlich vom Einkommen abgezogen und an die BVAEB übermittelt.
Welche Leistungen bietet die Pflichtversicherung?
Je nach Umfang der Versicherung genießen Pflichtversicherte zahlreiche Vorteile und Leistungen – abgestimmt auf ihre Lebenssituation:
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
Arznei‑ und Heilbehelfe
Spitalsaufenthalte und Rehabilitation
Gesundheitsförderung & Prävention (z.B. Kur & GVA)
Krankengeld
Leistungen im Rahmen der Mutterschaft (z.B. Wochengeld)
Pension und Hinterbliebenenversorgung
Unfallrente und Rehabilitationsgeld
Gut zu wissen: Die BVAEB legt großen Wert auf Prävention und bietet viele Gesundheitsprogramme, um Erkrankungen vorzubeugen und Lebensqualität zu erhalten.
Was gilt bei Änderungen oder Sonderfällen?
Ändert sich Ihre Beschäftigung oder Ihr Einkommen, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.
- Karenz/Weiterbildungsteilzeit: Versicherung bleibt teilweise aufrecht – ggf. mit Eigenbeiträgen.
- Teilzeit: Beiträge werden aufgrund des geringeren Einkommens berechnet.
- Pensionseintritt: Der Krankenversicherungsschutz bleibt aufrecht.
- Auslandsaufenthalt: Der Versicherungsschutz gilt auch im EU/EWR‑Raum und in der Schweiz.
Bei Unsicherheiten hilft Ihre BVAEB‑Kundenservicestelle gerne weiter.
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Allgemeine Anfragen
Häufige Fragen (FAQ)
- Wann beginnt die Pflichtversicherung?
Mit dem Beginn der Beschäftigung oder der Pension.
- Muss ich mich selbst anmelden?
Nein. Die Anmeldung erfolgt automatisch durch den Dienstgeber.
- Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen; der neue Dienstgeber meldet Sie erneut an.
- Bin ich im Ausland versichert?
Ja, innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und in bestimmten weiteren Staaten – sofern ein österreichischer Versicherungsschutz besteht.
- Was passiert bei einer längeren Krankheit?
Solange während eines Krankenstandes das Entgelt vom Dienstgeber weitergezahlt wird oder Krankengeld gebührt, bleibt der Krankenversicherungsschutz aufrecht.