Pflichtversicherung — Versichertenkreis und Versicherungsumfang

Die Pflichtversicherung schützt Sie umfassend – vom ersten Arbeitstag an. Sie umfasst Kranken‑, Unfall‑, Pensions‑ und Arbeitslosenversicherung und bietet Sicherheit in allen Lebenslagen. Wer bei der BVAEB pflichtversichert ist, profitiert von verlässlichen Leistungen, klaren Regeln und persönlicher Betreuung.

Inhalt

    Wer ist pflichtversichert?

    Pflichtversichert bei der BVAEB sind Personen, die in einem Dienstverhältnis oder freien Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden, Universitäten) oder zu einem Unternehmen der Eisenbahnen oder des Bergbaus stehen sowie öffentliche Mandatare. Auch Lehrlinge und bestimmte Pensionist:innen gehören zum versicherten Personenkreis.

    Hauptgruppen der Versicherten

    • Beamt:innen, Vertragsbedienstete, Eisenbahner:innen, Bergbau‑Beschäftigte, freie Dienstnehmer:innen
    • Politiker:innen: Mandatar:innen des Nationalrates, des Bundesrates, des EU-Parlamentes, der Landtage und der Gemeinderäte; Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen
    • Lehrlinge
    • Pensionist:innen

    Welche Versicherungen sind enthalten?  

     Die Pflichtversicherung umfasst vier zentrale Bereiche:

    Wie entsteht die Pflichtversicherung?

    Die Versicherung beginnt automatisch mit Arbeitsbeginn oder mit dem Anfall der Pension. Eine eigene Anmeldung durch Versicherte ist nicht notwendig – das erledigt der Dienstgeber. Beiträge werden monatlich vom Einkommen abgezogen und an die BVAEB übermittelt.

    Welche Leistungen bietet die Pflichtversicherung?

    Je nach Umfang der Versicherung genießen Pflichtversicherte zahlreiche Vorteile und Leistungen – abgestimmt auf ihre Lebenssituation:

    Gut zu wissen: Die BVAEB legt großen Wert auf Prävention und bietet viele Gesundheitsprogramme, um Erkrankungen vorzubeugen und Lebensqualität zu erhalten.

    Was gilt bei Änderungen oder Sonderfällen?

    Ändert sich Ihre Beschäftigung oder Ihr Einkommen, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

    • Karenz/Weiterbildungsteilzeit: Versicherung bleibt teilweise aufrecht – ggf. mit Eigenbeiträgen.
    • Teilzeit: Beiträge werden aufgrund des geringeren Einkommens berechnet.
    • Pensionseintritt: Der Krankenversicherungsschutz bleibt aufrecht.
    • Auslandsaufenthalt: Der Versicherungsschutz gilt auch im EU/EWR‑Raum und in der Schweiz.

    Bei Unsicherheiten hilft Ihre  BVAEB‑Kundenservicestelle gerne weiter.

    Kontakt & Services

    Häufige Fragen (FAQ)