Bitte füllen Sie das Antragsformular können Sie in der Antragsformular downloaden oder bei Ihrer BVAEB-Kundenservicestelle anfordern. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt den medizinischen Teil aus. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten.
Inhalt
Wie beantrage ich eine Rehabilitation?
- 1
Formular ausfüllen
- 2
Antrag einreichen
Reichen Sie den Antrag online über MeineBVAEB, per Post oder bei den BVAEB-Kundenservicestellen ein oder geben Sie ihn im Krankenhaus (Entlassungsmanagement oder Sozialarbeit) ab.
Tipp:
Im Krankenhaus liegen die Antragsformulare meist direkt auf der Station auf.
Voraussetzungen für eine stationäre Rehabilitation
Eine stationäre Rehabilitation dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach Unfall oder Erkrankung.
Mehr Informationen zur stationären Rehabilitation
Voraussetzungen:
Rehabilitationsbedürftigkeit:
Alle ambulanten Behandlungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft.
Rehabilitationsfähigkeit:
Körperliche und geistige Belastbarkeit, aktive Teilnahme an den Therapien möglich.
Bewilligung:
Ärztliche Notwendigkeit und Bewilligung durch die BVAEB.
Dauer:
22, 29 oder 43 Tage (je nach Indikation)
Einrichtungswunsch
Sie können Ihre bevorzugte Reha-Einrichtung im Antragsformular angeben.
Die BVAEB bemüht sich, Ihrem Wunsch nachzukommen – vorrangig werden jedoch eigene Gesundheitseinrichtungen bewilligt. Vertragseinrichtungen werden bei Auslastung der eigenen Häuser bewilligt.
Transport- & Reisekosten (stationär)
Transportkosten
Wenn ein medizinischer Grund vorliegt, übernimmt die BVAEB die Kosten für einen Krankenwagen oder Taxitransport zur, dem Wohnortnächstgelegenen Reha-Einrichtung.
Der Transport muss vor Antritt des Aufenthalts bewilligt werden.
Reisekosten
Sind Sie von der Rezeptgebühr befreit, können Sie Reise- bzw. Fahrtkosten zur nächstgelegenen Rehabilitations-Einrichtung beantragen.
Sie bekommen jedoch keine Reisekosten ersetzt, wenn die Rezeptgebührenbefreiung nur auf Grund der Überschreitung der Obergrenze besteht.
Zuzahlung bei stationärer Rehabilitation
Für stationäre Reha-Aufenthalte ist eine tägliche Zuzahlung vorgesehen – für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze:
| Monatlicher Bruttobezug | Tägliche Zuzahlung |
| bis EUR 1.308,39 | keine |
| bis EUR 1.889,77 | EUR 11,06 |
| bis EUR 2.471,16 | EUR 18,96 |
| über EUR 2.471,16 | EUR 26,87 |
Abzüge: EUR 755,73 für mitversicherte Erwachsene, EUR 201,88 für jedes mitversicherte Kind.
Keine Zuzahlung für Personen unter 18 Jahren, bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe oder bei Rezeptgebührenbefreiung (außer bei Obergrenze):
Die Zuzahlung wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben.
Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) pro Person und Übernachtung von der versicherten Person zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.
Begleitperson bei stationärer Rehabilitation
Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. bei medizinischer Notwendigkeit kann die BVAEB die Kosten für eine Begleitperson (Unterkunft, Verpflegung) übernehmen, jedoch ohne ärztliche und therapeutische Leistungen.
Dies ist vor Antritt des Aufenthaltes von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu beantragen.
Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation
Eine ambulante Rehabilitation kann anstelle eines stationären Aufenthalts erfolgen, wenn ausreichende Mobilität gegeben ist.
Mehr Informationen zur ambulanten Rehabilitation
Voraussetzungen:
Rehabilitationsbedürftigkeit:
Ambulante Behandlung erforderlich zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit.
Rehabilitationsfähigkeit:
Aktive Teilnahme an den Therapien möglich.
Bewilligung:
Bewilligung durch die BVAEB.
Dauer:
Phase 2: 6 Wochen / 60 Therapieeinheiten
Phase 3: 6 – 12 Monate / 60 - 100 Therapieeinheiten (Indikationsabhängig)
Transport- & Reisekosten (ambulant)
Für ambulante Reha-Maßnahmen werden keine Transport-, Reise- oder Fahrtkosten übernommen.
Ausnahme: Dauerhafte Mobilitätseinschränkung (Behindertenpass mit Vermerk „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“).
Zuzahlung bei ambulanter Rehabilitation
Für ambulante Rehabilitationsbehandlungen fällt keine Zuzahlung an.
Kontakt & Formulare
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen Anschlussheilverfahren, Wiederholungsheilverfahren und ambulanter Rehabilitation?
Anschlussheilverfahren:
Dieses ist als stationärer Rehabilitationsaufenthalt nach einer Operation bzw. zeitnah nach einem stationären Aufenthalt nach einem Akutereignis (z.B. Schlaganfall) vorgesehen. Das Ziel ist, dass Patientinnen und Patienten wieder ein möglichst selbstständiges Leben ohne Betreuung und Hilfe führen können.Wiederholungsheilverfahren (= Rehabilitation):
Um eine stationäre Rehabilitation kann gegebenenfalls nach einem Anschlussheilverfahren angesucht werden, wenn die Rehabilitationsziele noch nicht erreicht wurden.Ambulante Rehabilitation:
Bei einer ambulanten Rehabilitation werden die Behandlungen ambulant in einer Rehabilitationseinrichtung durchgeführt und anschließend kehren Sie in Ihr gewohntes Umfeld zurück.- Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Das Formular, den medizinischen Teil (ausgefüllt durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt) und Ihre persönlichen Daten.
- Wie lange dauert ein Aufenthalt?
Die Aufenthaltsdauer bei Rehabilitationsaufenthalten richtet sich nach der Indikation. Stationäre Aufenthalte dauern zwischen 22 und 43 Tagen, ambulante Rehabilitationen zwischen sechs Wochen und zwölf Monaten.
- Kann ich meine Reha-Einrichtung selbst wählen?
Ja, Wünsche werden berücksichtigt – Priorität haben eigene Einrichtungen der BVAEB.
- Werden Transportkosten/Fahrtkosten ersetzt?
Bei stationärer Rehabilitation kann bei medizinischer Notwendigkeit ein Transport für die Anreise vor Antritt des Aufenthaltes ärztlich genehmigt werden. Bei Bewilligung bezahlt die BVAEB die Kosten für einen Krankenwagen oder für einen Taxitransport bis zur, dem Wohnort nächstgelegenen Einrichtung. Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes von der Rezeptgebühr befreit sind (Ausnahme: auf Grund der Obergrenze), können Sie nach Ende des Aufenthaltes Fahrtkosten beantragen.
- Gibt es Zuzahlungen für ambulante Rehabilitation?
Nein, ambulante Behandlungen sind kostenfrei.
- Ist es möglich meinen Hund zum Aufenthalt mitzunehmen?
Rehabilitationseinrichtungen sind Krankenanstalten. Daher ist die Mitnahme von Haustieren aus hygienischen Gründen nicht möglich.
- Kann ich am Wochenende heimfahren?
Sie dürfen Ihren Aufenthalt ausschließlich aus wichtigen Gründen und nach vorheriger Bewilligung unterbrechen. Wichtige Gründe sind unter anderem Krankheit, nicht vorhersehbare Ereignisse oder Behördentermine, die Sie nicht aufschieben können.
Wegen planbaren Ereignissen wie Hochzeit, Taufe, Geburtstag, Sponsion oder die Teilnahme an Veranstaltungen kann ein Aufenthalt nicht unterbrochen werden.
- Wie lange habe ich Zeit, einen bewilligten Aufenthalt anzutreten?
Die Gültigkeit unserer Bewilligungen beträgt grundsätzlich zwölf Monate ab dem Datum der medizinischen Entscheidung. Bei Bewilligungen für Anschlussheilverfahren und ambulante Rehabilitation Phase 2 ist die Gültigkeit mit sechs Monaten begrenzt.
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