Rehabilitationsantrag stellen

Sie möchten eine stationäre oder ambulante Rehabilitation beantragen? Die BVAEB unterstützt Sie dabei, schnell und unkompliziert zu einer für Sie passenden Rehabilitationsmaßnahme zu gelangen.

Inhalt

    Wie beantrage ich eine Rehabilitation?

    • 1

      Formular ausfüllen

      Bitte füllen Sie das  Antragsformular können Sie in der Antragsformular downloaden oder bei Ihrer BVAEB-Kundenservicestelle anfordern. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt füllt den medizinischen Teil aus. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten.

    • 2

      Antrag einreichen

      Reichen Sie den Antrag online über MeineBVAEB, per Post oder bei den BVAEB-Kundenservicestellen ein oder geben Sie ihn im Krankenhaus (Entlassungsmanagement oder Sozialarbeit) ab.

    Voraussetzungen für eine stationäre Rehabilitation

    Eine stationäre Rehabilitation dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach Unfall oder Erkrankung.

    Mehr Informationen zur stationären Rehabilitation

    Voraussetzungen:

    Einrichtungswunsch

    Sie können Ihre bevorzugte Reha-Einrichtung im Antragsformular angeben.
    Die BVAEB bemüht sich, Ihrem Wunsch nachzukommen – vorrangig werden jedoch eigene Gesundheitseinrichtungen bewilligt. Vertragseinrichtungen werden bei Auslastung der eigenen Häuser bewilligt.

    Zu allen BVAEB-Gesundheitseinrichtungen

    Transport- & Reisekosten (stationär)

    Transportkosten

    Wenn ein medizinischer Grund vorliegt, übernimmt die BVAEB die Kosten für einen Krankenwagen oder Taxitransport zur, dem Wohnortnächstgelegenen Reha-Einrichtung.
    Der Transport muss vor Antritt des Aufenthalts bewilligt werden.

    Reisekosten

    Sind Sie von der Rezeptgebühr befreit, können Sie Reise- bzw. Fahrtkosten zur nächstgelegenen Rehabilitations-Einrichtung beantragen.
    Sie bekommen jedoch keine Reisekosten ersetzt, wenn die Rezeptgebührenbefreiung nur auf Grund der Überschreitung der Obergrenze besteht.

    Zuzahlung bei stationärer Rehabilitation

    Für stationäre Reha-Aufenthalte ist eine tägliche Zuzahlung vorgesehen – für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

    Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze:

    Monatlicher BruttobezugTägliche Zuzahlung
    bis EUR 1.308,39keine
    bis EUR 1.889,77EUR 11,06
    bis EUR 2.471,16EUR 18,96
    über EUR 2.471,16 EUR 26,87

    Abzüge: EUR 755,73 für mitversicherte Erwachsene, EUR 201,88 für jedes mitversicherte Kind.
    Keine Zuzahlung für Personen unter 18 Jahren, bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe oder bei Rezeptgebührenbefreiung (außer bei Obergrenze):

    Die Zuzahlung wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben. 

    Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) pro Person und Übernachtung von der versicherten Person zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt. 

    Begleitperson bei stationärer Rehabilitation

    Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. bei medizinischer Notwendigkeit kann die BVAEB die Kosten für eine Begleitperson (Unterkunft, Verpflegung) übernehmen, jedoch ohne ärztliche und therapeutische Leistungen.
    Dies ist vor Antritt des Aufenthaltes von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu beantragen.

    Voraussetzungen für eine ambulante Rehabilitation

    Eine ambulante Rehabilitation kann anstelle eines stationären Aufenthalts erfolgen, wenn ausreichende Mobilität gegeben ist.

    Mehr Informationen zur ambulanten Rehabilitation

    Voraussetzungen:  

    Transport- & Reisekosten (ambulant)

    Für ambulante Reha-Maßnahmen werden keine Transport-, Reise- oder Fahrtkosten übernommen.

    Ausnahme: Dauerhafte Mobilitätseinschränkung (Behindertenpass mit Vermerk „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“).

    Zuzahlung bei ambulanter Rehabilitation

    Für ambulante Rehabilitationsbehandlungen fällt keine Zuzahlung an.

    Kontakt & Formulare

    Häufige Fragen (FAQ)