Die Ärztin oder der Arzt füllt den medizinischen Teil des Antrags aus.
Inhalt
Was ist ein Meeraufenthalt?
Ein Meeraufenthalt ist eine therapeutische Maßnahme, die das besondere Klima und die Inhaltsstoffe des Meerwassers nutzt. Salz, Sonne und saubere Luft wirken entzündungshemmend, stärken das Immunsystem und unterstützen die Regeneration der Haut.
Ziele des Meeraufenthaltes
Linderung chronischer Beschwerden
Stärkung der Abwehrkräfte
Verbesserung der Lebensqualität
Für wen ist der Meeraufenthalt geeignet?
Ein Aufenthalt am Meer kann bewilligt werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht – insbesondere bei folgenden Erkrankungen:
- Psoriasis (Schuppenflechte)
- Neurodermitis
- Asthma bronchiale
- chronischen Atemwegs- oder Hauterkrankungen
Die Maßnahme wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt empfohlen und muss vor Antritt des Meeraufenthaltes von der BVAEB bewilligt werden.
Welche Arten von Meeraufenthalten gibt es?
Stationärer Aufenthalt am Meer
Ein Aufenthalt in der BVAEB-Vertragseinrichtung Dead Sea Spa Hotel in Jordanien (Totes Meer) bietet intensive Klimatherapie bei Haut- und Atemwegserkrankungen.
Dauer:
29 Tage
Kosten:
Die BVAEB übernimmt die Kosten für Aufenthalt und Flug.
Zuzahlung:
abhängig vom Einkommen
Voraussetzung:
Bewilligung durch die BVAEB vor Reiseantritt
Besonderheiten:
- Hoher Salzgehalt, sauerstoffreiche Luft, natürliche UV-Strahlung
- Ärztliche Betreuung vor Ort
- Medizinische Anwendungen und balneologische Behandlungen
Selbstgewählter Meeraufenthalt
Ein selbstgewählter Meeraufenthalt wird für die Dauer von 28 Tagen (Mindestaufenthaltsdauer 21 Tage) genehmigt und kann bei Hauterkrankungen (Psoriasis und Neurodermitis) und Atemwegserkrankung (Asthma bronchiale) bewilligt werden. Der Ort am Meer kann von Ihnen selbst gewählt werden.
Für selbstgewählte Meeraufenthalte wird ein täglicher Zuschuss von EUR 21,00 gewährt.
Eine Bewilligung ist vor Antritt des Aufenthaltes verpflichtend.
Dauer:
28 Tage
Zuschuss:
EUR 21,00 pro Tag
Voraussetzung:
Vorherige Bewilligung durch die BVAEB
Wie beantrage ich einen Meeraufenthalt?
- 1
Medizinische Indikation
- 2
Antrag einreichen
Der Antrag kann online über MeineBVAEB, per Post oder bei den BVAEB-Kundenservicestellen eingereicht werden.
- 3
Bewilligung
Eine Bewilligung ist vor Antritt des Aufenthalts verpflichtend.
Fristen & wichtige Hinweise
- Die Bewilligung ist 12 Monate gültig.
- Reisekosten können beantragt werden, wenn Sie von der Rezeptgebühr befreit sind (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze), Bei einem stationären Meeraufenthalt werden die Reisekosten vom Wohnort zum Flughafen Schwechat und zurück, bezahlt. Bei einem selbstgewählten Meeraufenthalt können Sie die Vergütung des tarifmäßig festgesetzten Kilometergeldes für Wegstrecken im Inland beantragen.
- Eine Wiederholung ist einmal pro Jahr möglich (bei chronischen Erkrankungen).
- Für Minderjährige gilt: Aufenthalt nur in Begleitung von Erwachsenen möglich.
Kontakte & Formulare
Abteilung Kur & Rehabilitation
Häufige Fragen (FAQ)
- Was muss ich beim Ansuchen eines Meeraufenthaltes beachten?
Der Meeraufenthalt muss unbedingt vor Antritt von der BVAEB genehmigt werden.
- Wer kann einen Meeraufenthalt in Anspruch nehmen?
BVAEB-Versicherte mit entsprechender Diagnose (Psoriasis, Neuodermitis und Asthma bronchiale).
- Wie oft kann ich einen Meeraufenthalt machen?
Ein Zuschuss zu einem Meeraufenthalt kann bei medizinischer Notwendigkeit einmal jährlich gewährt werden.
- Wird die Reise zum Meer bezahlt?
Bei einem stationären Meeraufenthalt in Jordanien sind die Flugkosten inkludiert.
Bei einem selbstgewählten Meeraufenthalt haben Sie die Kosten für die An- und Abreise selbst zu tragen.- Was muss ich nach dem bewilligten, selbstgewählten Aufenthalt am Meer für den Zuschuss der BVAEB machen?
Die BVAEB benötigt nach Ihrem Aufenthalt eine Aufenthaltsbestätigung, die frühestens 3 Tage vor Beendigung des Aufenthaltes der Gemeinde (oder Hotel) ausgestellt sein darf. Eine Kopie der Hotel- oder Reisebürorechnung wird auch als Nachweis akzeptiert.
- Kann ich den Aufenthalt selbst wählen?
Ja, sofern der Aufenthalt im Dead Sea Spa Hotel am Toten Meer/Jordanien nicht bewilligt wird, kann ein Zuschuss für einen selbstgewählten Meeraufenthalt beantragt werden.
- Darf ich den Ort beim selbstgewählten Meeraufenthalt wechseln?
Der Ort darf nur mit Zustimmung der Kurabteilung der BVAEB gewechselt werden. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte (
050405-21010; kur.reha@bvaeb.at).
- Wie lange darf ich bleiben?
29 Tage (Mindestaufenthaltsdauer 21 Tage).
- Wird die Unterkunft organisiert?
Bei einem stationären Meeraufenthalt ja, bei selbstgewählten Aufenthalten organisieren Sie Unterkunft und Anreise selbst.
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