Hebammenbeistand: Vertragshebamme — Wahlhebamme

Hebammen begleiten Sie sicher durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. 

Inhalt

    Welche Leistungen übernimmt die BVAEB?

    Während der Schwangerschaft, der Entbindung und im Wochenbett können Sie sich von einer Hebamme betreuen lassen.

     Tipp

    Fragen Sie Ihre Hebamme vorab, ob sie Vertragspartnerin der BVAEB ist.

    Zuschuss für Kinderkranken‑ und Säuglingsschwestern


    Alternativ zur Hebamme können Sie auch eine diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwester in Anspruch nehmen. Voraussetzung:

    • Die Pflegeperson ist zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt.
    • Sie reichen die bezahlte Originalhonorarnote samt Zahlungsbestätigung bei Ihrer BVAEB‑Kundenservicestelle ein.

    Dann erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss für diese Leistung.

    Einschränkungen bei stationären Geburten

    Für Geburten durch freiberufliche Hebammen in einer Krankenanstalt werden keine Kosten übernommen. In diesem Fall erfolgt die Betreuung im Rahmen der Krankenhausleistungen.

    Persönliche Beratung bei Ihrer BVAEB-Kundenservicestelle erhalten

    Kontakt & Services