Wenn Sie eine Vertragshebamme der BVAEB wählen, erfolgt die Abrechnung direkt über die e‑card.
Sie müssen keine Kosten vorstrecken – die Hebamme rechnet ihre Leistungen unmittelbar mit der BVAEB ab.
Während der Schwangerschaft, der Entbindung und im Wochenbett können Sie sich von einer Hebamme betreuen lassen.
Wenn Sie eine Vertragshebamme der BVAEB wählen, erfolgt die Abrechnung direkt über die e‑card.
Sie müssen keine Kosten vorstrecken – die Hebamme rechnet ihre Leistungen unmittelbar mit der BVAEB ab.
Wenn Sie sich für eine Hebamme ohne Vertrag entscheiden, bezahlen Sie die Leistung zunächst selbst.
Sie können anschließend die bezahlte Originalhonorarnote samt Zahlungsbestätigung bei Ihrer zuständigen Kostenservicestelle einreichen – Sie erhalten dann den tarifmäßigen Kostenersatz.
Fragen Sie Ihre Hebamme vorab, ob sie Vertragspartnerin der BVAEB ist.
Alternativ zur Hebamme können Sie auch eine diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwester in Anspruch nehmen. Voraussetzung:
Dann erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss für diese Leistung.
Für Geburten durch freiberufliche Hebammen in einer Krankenanstalt werden keine Kosten übernommen. In diesem Fall erfolgt die Betreuung im Rahmen der Krankenhausleistungen.
Persönliche Beratung bei Ihrer BVAEB-Kundenservicestelle erhalten