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Wert des Dienstleistungsschecks
Der Wert des Dienstleistungsschecks entspricht dem Entgelt, also dem Lohn der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers. Zusätzlich besteht auch Anspruch auf Urlaub und Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Damit diese Ansprüche auch bei kurzfristigen Tätigkeiten unbürokratisch abgedeckt werden, sind sie im Wert jedes Dienstleistungsschecks bereits aliquot enthalten und müssen nicht gesondert ausbezahlt werden.
Geringfügigkeitsgrenze beim Dienstleistungsscheck
Die Entgeltgrenze bei einem Arbeitsverhältnis auf DLS-Basis ist die monatliche Geringfügigkeitsgrenze gemäß ASVG. Rechnet man aliquote Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistungen hinzu, entspricht dieser Grenzwert bei Verwendung von Dienstleistungsschecks EUR 755,01 pro Monat.
Vereinfacht: Einer einzelnen Arbeitnehmerin bzw. einem einzelnen Arbeitnehmer dürfen Sie in Summe nicht mehr als EUR 755,01 pro Monat mit DLS bezahlen.
Eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze
Die eineinhalbfache monatliche Geringfügigkeitsgrenze ist nur für Arbeitgeber:innen von Bedeutung, die mehr als eine Haushaltshilfe beschäftigen. Bei Verwendung von Dienstleistungsschecks entspricht dieser Grenzwert inkl. anteiliger Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung dem Betrag von EUR 1.132,51 pro Monat. Übersteigt die Summe der Entgelte, die mit DLS an mehrere Arbeitnehmer:innen ausbezahlt werden, diesen Wert, müssen Arbeitgeber:innen eine Dienstgeberabgabe in der Höhe von 19,4 % der gesamten Beitragsgrundlagen entrichten. Diese Abgabe wird von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ermittelt.
Welche Arbeiten können mit DLS bezahlt werden?
Zulässig sind z. B. folgende einfache, haushaltsnahe Dienstleistungen:
Alltägliche Haushaltstätigkeiten
Beaufsichtigung von Kindern
Einkäufe erledigen
Einfache Gartenarbeiten
Wofür kann der DLS nicht verwendet werden?
Tätigkeiten, die eine Berufsausbildung erfordern (z.B. professionelle Gesundheitsdienstleistungen).
Mischverwendungen: Arbeit sowohl im Haushalt als auch im Unternehmen.
Dreiecksverhältnisse: Tätigkeiten von Personen ohne direkte Rechtsbeziehung zum Privathaushalt (Bsp.: Sie beauftragen einen Verein, der Ihnen eine Haushaltshilfe überlässt).
Wer darf mit DLS entlohnt werden (Arbeitsberechtigung)?
Mit dem Dienstleistungsscheck dürfen Personen entlohnt werden, die ohne Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung in Österreich arbeitsberechtigt sind.
Vereinfacht: Arbeitnehmer:innen müssen freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich haben, wie z.B. Angehörige von EU-Mitgliedstaaten.
Bei Drittstaatsangehörigen befindet sich ein entsprechender Vermerk auf dem in Österreich ausgestellten Lichtbildausweis (Aufenthaltstitel). Im Zweifel hat das Arbeitsmarktservice die Möglichkeit, die Arbeitsberechtigung zu prüfen.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es für Asylwerber:innen, die seit 3 Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind.
Zulässige Personengruppen
Österreichische Staatsbürger:innen
EU-/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen
Drittstaatsangehörige mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt
Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
Kriegsvertriebene aus der Ukraine mit Vertriebenenausweis (blaue Karte)
Asylwerbende, die seit 3 Monaten zum Verfahren zugelassen sind (weiße Karte)
Dienstleistungsscheck und familiäre Beziehungen
Weil im Rahmen des Dienstleistungsschecks nur haushaltstypische Tätigkeiten verrichtet werden dürfen, besteht bei folgenden Verwandtschafts- und Naheverhältnissen grundsätzlich keine Möglichkeit zur Entlohnung mit DLS (familiäre Beistandspflicht):
- Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen, Lebensgefährt:innen (§§ 90 ff ABGB)
- Eltern–Kind sowie Großeltern–Enkel (§ 137 ABGB)
Dienstleistungsscheck im gemeinsamen Haushalt
Eine Entlohnung mit DLS ist nicht möglich, wenn Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in im selben Haushalt leben.
Wie viele Personen können mit DLS beschäftigt werden?
Es gibt keine Beschränkung. Wenn Sie mehrere Arbeitnehmer:innen mit DLS beschäftigen, müssen Sie jedoch die eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze beachten (EUR 1.132,51 pro Monat). Überschreitet die Summe der ausbezahlten Löhne im Monat diesen Grenzwert, muss eine Dienstgeberabgabe von 19,4 % an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) entrichtet werden.
Kann ich mehrere Arbeitgeber:innen haben?
Ja, Sie können in mehreren Privathaushalten beschäftigt sein und in jedem einzelnen Arbeitsverhältnis die Entgeltgrenze voll ausschöpfen. Bitte achten Sie allerdings auf die Folgen bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze.
Was passiert, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird?
Überschreitet die Summe Ihrer Entgelte in einem Monat die Geringfügigkeitsgrenze, entsteht eine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Die Österreichische Gesundheitskasse stellt die Beiträge in der Höhe von 14,62 % automatisch nachträglich in Rechnung.
BMSVG (Abfertigung neu)
Aufgrund der gesetzlichen Befristung von längstens einem Monat unterliegen DLS-Arbeitsverhältnisse nicht dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG).
Steuerliche Hinweise
- Einkünfte aus DLS gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
- Bis EUR 14.769,00 pro Jahr steuerfrei (Stand 2026).
- Bei weiteren Einkünften (z.B. Vermietung, Gewerbebetrieb) von mehr als EUR 730,00 jährlich besteht Erklärungspflicht beim Finanzamt.
Ebenso besteht Erklärungspflicht, wenn neben der DLS-Beschäftigung eine weitere unselbständige Beschäftigung ausgeübt wird und die gesetzlichen Einkommensgrenzen überschritten werden.
Kontakt & Services
Kompetenzzentrum Dienstleistungsscheck (CC-DLS)
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Dienstleistungsscheck, Business Center 280, 8000 Graz