Inhalt
Sie sehen aktuell Inhalte für Eisenbahnen & Bergbau
Aktuelle Pensionsanpassungen
Die Pensionen werden jährlich angepasst, um die steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern. Hier finden Sie die aktuellen Werte und Regelungen für 2026.
Pensionserhöhung 2026
Die Pensionen wurden abhängig vom monatlichen Gesamtpensionseinkommen, auf das am 31.12.2025 Anspruch besteht, zum 01.01.2026 erhöht.
Die Erhöhung erfolgt gestaffelt:
- Bis EUR 2.500,00 brutto monatlich: + 2,7 %
- Ab EUR 2.500,01 brutto: EUR 67,50 als fixer Erhöhungsbetrag
Wenn Sie mehrere Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen, wird die Pensionserhöhung verhältnismäßig auf die einzelnen Leistungen aufgeteilt.
Zum Gesamtpensionseinkommen zählen:
- Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung
- Leistungen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz
Ausgleichszulage, Ausgleichszulagenbonus und Pensionsbonus
Die Richtsätze für die Ausgleichszulage, den Ausgleichszulagenbonus und den Pensionsbonus wurden zum 01.01.2026 um 2,7 % erhöht.
Die aktuellen Werte finden Sie im Bereich Ausgleichszulage und Pensionsbonus
Anpassungsverzögerung 2026
Wenn der Stichtag Ihrer Pension im Jahr 2025 liegt, wird die Erhöhung Ihrer Pension nur im aliquoten Ausmaß von 50 % durchgeführt.
Lebensbestätigung
Wenn Sie im Ausland wohnhaft sind und eine Pension oder einen Ruhe- oder Versorgungsgenuss beziehen, müssen Sie grundsätzlich einmal pro Jahr eine Lebensbestätigung übermitteln, um Ihre Pension weiterhin zu erhalten. Damit stellt die BVAEB sicher, dass die Pension weiterhin korrekt ausbezahlt wird.
Wie läuft die Lebensbestätigung ab?
Die Aussendung des Schreibens erfolgt im Jänner eines jeden Jahres. Wenn Sie bis Ende Februar keine Information erhalten haben, können Sie die Lebensbestätigung in deutscher oder englischer Sprache selbst ausdrucken.
Beglaubigung
Die Beglaubigung kann durch das zuständige österreichische Konsulat oder eine amtliche Stelle beziehungsweise Behörde des Wohnsitzes oder durch ein Notariat erfolgen. Im EU-Raum und in der Schweiz kann für Beamte diese amtliche Bestätigung durch jede Behörde erfolgen.
Rücksendung und Fristen
Senden Sie das Formular umgehend an die BVAEB zurück, um eine Einstellung ihrer Leistung hintanzuhalten.
Retournieren Sie das Formular bitte nur einmal und achten Sie darauf, dass es
• vollständig ausgefüllt
• persönlich unterschrieben und
• amtlich beglaubigt ist
Für den Bereich Eisenbahnen und Bergbau senden Sie das Formular
• bis spätestens Anfang Juni
• per Mail an pensionsversicherung@bvaeb.at oder
• an unsere Postanschrift 1061 Wien, Postfach 70
Beamte senden das Formular
• bis spätestens Ende März
• per Mail an pensionsservice@bvaeb.at oder
• an unsere Postanschrift 1061 Wien, Postfach 70
Meldepflichten
Jede Änderung, die für den Fortbestand Ihrer Leistung wesentlich ist oder Ihren Wohnsitz betrifft, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen der BVAEB melden, wenn Sie eine Pension beziehen oder als vollharmonisierter Beamte:in gelten. Für alle anderen Beamten gilt eine Meldefrist von einem Monat.
Nicht gemeldete Änderungen können zu Überbezügen führen. Diese sind zurückzuerstatten.
Digitale Lebensbestätigung
Im Rahmen eines Pilotprojekts hat ab Jänner 2026 ein ausgewählter Personenkreis die Möglichkeit, die Identität digital zu prüfen und zu übermitteln. Wenn Sie diesem Personenkreis angehören, erhalten Sie mit der Verständigung über Ihre Pensionsanpassung gleichzeitig das Lebensbestätigungsformular, sowie ein Informationsschreiben in englischer Sprache mit einem persönlichen QR-Code.
Für die digitale Lebensbestätigung benötigen Sie
• das Informationsschreiben mit dem persönlichen QR-Code
• ein Tablet oder Smartphone mit Kamera
• Ihren gültigen Reisepass
Ein erfolgreiches Prüfergebnis ersetzt die amtlich beglaubigte Lebensbestätigung in Papierform.
Leistungsinformation
Die Leistungsinformation fasst jedes Jahr wichtige Änderungen und Werte für Pensionist:innen im Bereich Eisenbahn und Bergbau zusammen. Sie informiert unter anderem über Anpassungen und Grenzwerte. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte für das Jahr 2026 im Überblick:
• Pensionsanpassung zum 1.1. 2026
• Ausgleichszulage & Ausgleichszulagen-/Pensionsbonus
• Richtsätze der Ausgleichszulage
• Grenzwerte für den AZ-/PE-Bonus
• Krankenversicherungsbeitrag
• Heimopferrente
• Bundespflegegeld
• Pensionszahlungsbeleg
• Meldevorschriften
Die Leistungsinformation erhalten Sie gemeinsam mit der Verständigung über die aktuelle Pensionshöhe ab Mitte Jänner 2026.
Die Leistungsinformation steht in verschiedenen Sprachen als PDF zur Verfügung:
- Deutsch – Inland (190 KB)
- Deutsch/Englisch – Ausland (212 KB)
- Französisch (89 KB)
- Italienisch (85 KB)
- Kroatisch (86 KB)
- Serbisch (86 KB)
- Slowakisch (88 KB)
- Slowenisch (88 KB)
- Spanisch (90 KB)
- Tschechisch (91 KB)
- Türkisch (90 KB)
- Ungarisch (90 KB)
Kontakt & Services
BVAEB PensionsServiceCenter
Telefon: 050405-15
E-Mail: pensionsservice@bvaeb.at
Postanschrift: Postfach 70, 1061 Wien
Telefonische Erreichbarkeit
- Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag: 07:00 bis 14:00 Uhr
Unsere Serviceangebote
Für persönliche oder telefonische Anliegen stehen Ihnen folgende Serviceangebote des BVAEB PensionsServiceCenters zur Verfügung:
Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenters
Persönliche Beratung zu Pensions-, Ruhe- und Versorgungsleistungen in Wien.
Standort
Josefstädter Straße 80
1080 Wien
Persönliche Vorsprache
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Rückrufservice über meineBVAEB
Vereinbaren Sie bequem einen telefonischen Rückruf zum verfügbaren Termin.
Verfügbare Rückrufzeiten
- Montag bis Donnerstag: 09:30 bis 14:00 Uhr
- Freitag: 09:30 bis 13:00 Uhr
→ Zur Terminvereinbarung über meineBVAEB