Pensionskonto und Pensionsberechnung

Das Pensionskonto bietet eine transparente Übersicht über alle für die Pension relevanten Daten. Die Berechnungen der jeweiligen Pensionsleistung gestaltet sich individuell und kann über Antrag individuell beauskunftet werden.

Inhalt

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    Inhalt des Pensionskontos und der Kontomitteilung

    • Überblick über Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen

    Erfasst werden jeweils die jährlichen Beitragsgrundalgensummen für Pflichtversicherungszeiten aus Erwerbstätigkeiten, Zeiten der Teilversicherung (z.B. Kranken- oder Wochengeld, Notstandshilfe, etc.) sowie Zeiten der freiwilligen Versicherung

    • Die daraus resultierenden Gutschriften
    • Teilgutschrift – erworbene Gutschrift im jeweiligen Kalenderjahr
    • Kontoerstgutschrift – einmalige Gutschrift mit der alle bis zum Ende des Jahres 2013 erworbenen Ansprüche zusammengefasst wurden
    • Gesamtgutschrift – Summe der aufgewerteten Teilgutschriften und (falls vorhanden) der Kontoerstgutschrift.
    • Diese wird durch 14 dividiert um den monatlichen Pensionswert zum Regelpensionsalter zu erhalten. Dieser Wert berücksichtigt keine zukünftigen Versicherungszeiten oder Abschläge bei einem Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter
    • Ihren aktuellen Kontostand können Sie bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger anfordern.
    • Personen, die ab 01.01.1955 geboren sind, ist ihr Pensionskonto online abrufbar.
      • Loggen Sie sich in MeineBVAEB mit Ihrer ID Austria ein
      • Wählen Sie das Service „Pensionskonto anzeigen“

    Was ist die Kontoerstgutschrift?

    Die Kontoerstgutschrift fasst die bis Ende des Jahres 2013 erworbenen Ansprüche für alle Personen, die ab 01.01.1955 geboren und mindestens 1 Versicherungsmonat vor dem 01.01.2005 erworben haben, per 01.01.2014 zusammen.  

    Die Kontoerstgutschrift für nach dem 31.12.1975 geborenen Beamtinnen und Beamten, welche vor dem 01.01.2005 in das öffentlich- rechtliche Dienstverhältnis aufgenommen worden sind, ist nach den Regelungen des Pensionsgesetzes 1965 zu berechnen.

    Für parallelgerechnet Beamte erfolgt keine Berechnung einer Kontoerstgutschrift.

    Personen, die erstmalig ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, haben keine Kontoerstgutschrift. Deren Versicherungszeiten sind von Beginn an im Pensionskonto gespeichert.

    Berechnung

    Für die Berechnung von Eigenpensionsleistungen für vor dem 01.01.1955 geborenen Personen kommen die Bestimmungen des ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)  zur Anwendung und richtet sich nach den erzielten beitragspflichtigen Erwerbseinkommen und den erworbenen Versicherungszeiten, sowie dem Alter bei Pensionsbeginn.

    Für die Berechnung von Eigenpensionsleistungen für ab dem 01.01.1955 geborenen Personen kommen die Bestimmungen den APG (Allgemeines Pensionsgesetz) zur Anwendung. Die Grundlage hierfür bildet das persönliche Pensionskonto.

    Eine individuelle Vorausberechnung kann schriftlich bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragt werden.

    Für die Berechnung der Witwen- und Witwerpensionen bzw. Pensionen für hinterbliebene eingetragene Partner wird ein Basisprozentsatz zwischen 0 und 60% der Eigenpension der verstorbenen Person herangezogen. Bei geschiedener bzw. nicht aufrechter Ehe gelten gesonderte Regelungen.

    Formel für den Basisprozentsatz:

    70 -30 x Einkommen der hinterbliebenen Person / Einkommen der verstorbenen Person

    Liegt der Basisprozentsatz unter 60 %, kann er unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 60 % erhöht werden. Hat die hinterbliebene Person kein eigenes Einkommen, beträgt die Pension jedenfalls 60 %. Änderungen des Einkommens führen zu einer Neuberechnung und sind jedenfalls zu melden. Dazu zählen zum Beispiel Einkommen aus einer selbständigen und unselbständigen Tätigkeit, Bezüge aus öffentlichen Mandaten, wiederkehrende Geldleistungen aus der Sozialversicherung oder Arbeitslosenversicherung, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, ausländische Pensionen, etc.

     

    Die Höhe der Waisenpension beträgt 40 % der 60%igen Hinterbliebenenpension für einfach verwaiste Kinder und 60% der 60%igen Hinterbliebenenpension für doppelt verwaiste Kinder.

     

    Kontakt & Services

    BVAEB PensionsServiceCenter

    Telefon: 050405-15
    E-Mail: pensionsservice@bvaeb.at

    Postanschrift: Postfach 70, 1061 Wien

     

    Telefonische Erreichbarkeit

    • Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 16:00 Uhr
    • Freitag: 07:00 bis 14:00 Uhr

     

    Unsere Serviceangebote

    Für persönliche oder telefonische Anliegen stehen Ihnen folgende Serviceangebote des BVAEB PensionsServiceCenters zur Verfügung:

     

    Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenters

    Persönliche Beratung zu Pensions-, Ruhe- und Versorgungsleistungen in Wien.

    Standort
    Josefstädter Straße 80
    1080 Wien

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    • Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

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