Gesundheitliche Betreuung im Wohnortstaat 

Sie wohnen in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder einem Staat, mit dem ein Staatsvertrag über soziale Sicherheit besteht, sind aber in Österreich bei der BVAEB versichert? Dann können Sie über einen Krankenversicherungsträger des Wohnorts medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Staaten, mit denen ein solcher Staatsvertrag besteht, sind Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei. 

Zudem besteht auch mit Tunesien ein Abkommen. Dieses umfasst jedoch ausschließlich österreichische Pensionist:innen.

Inhalt

    Was bedeutet „Betreuung im Wohnortstaat“?

    Als Versicherte:r der BVAEB können Sie in Ihrem Wohnortstaat ärztliche Hilfe und Spitalsleistungen erhalten, als wären Sie im jeweiligen Land versichert.
    Die Leistungen werden von einer aushelfenden Krankenkasse Ihres Wohnorts erbracht und die entstandenen Kosten der BVAEB weiterverrechnet. Zum Nachweis Ihrer Betreuung erhalten Sie daher von dieser Kasse die entsprechende Gesundheitskarte.
    Zum Leistungsbezug in Österreich können Sie weiterhin Ihre e-card verwenden (in bestimmten Staaten mit bilateralem Abkommen bestehen hier jedoch Ausnahmen).

    Wer hat Anspruch?

    Anspruch auf Betreuung im Wohnortstaat haben:

    • Versicherte, deren Wohnsitz außerhalb Österreichs, aber innerhalb des EU-/EWR-Raums, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in einem Staat, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag über soziale Sicherheit besteht.
    • Mitversicherte Familienangehörige, die in den oben angeführten Staaten wohnen. 

    Welche Nachweise werden benötigt?

    Damit Sie im Wohnortstaat Leistungen beziehen können, benötigen Sie eine S1-Bescheinigung (früher: E 106) oder den entsprechenden bilateralen Betreuungsschein.
    Diese Bescheinigung weist nach, dass Ihre Krankenversicherung in Österreich besteht und ermöglicht die Registrierung bei der Krankenkasse Ihres Wohnortes.

    So funktioniert es:

    • 1

      Bescheinigung beantragen

      Beantragen Sie die S1-Bescheinigung oder den bilateralen Betreuungsschein bei Ihrer BVAEB-Servicestelle.

    • 2

      Bescheinigung einreichen

      Reichen Sie die Bescheinigung bei der Krankenkasse Ihres Wohnortes ein.

    • 3

      Leistungsanspruch erhalten

      Nach Registrierung haben Sie Anspruch auf Sachleistungen (ärztliche Hilfe, Spital, Medikamente etc.) nach dem Recht des Wohnortstaates.

    Gut zu wissen

    Ihre medizinischen Leistungen werden vom Träger Ihres Wohnortes direkt mit der BVAEB verrechnet.

    Beispiele

    Kosten & Leistungsumfang

    • Leistungen richten sich nach den Gesetzen und Tarifen des Wohnortstaates.
    • Selbstbehalte oder Zuzahlungen laut Landesrecht sind von den Versicherten selbst zu tragen.
    • Für Behandlungen in Österreich bleibt Ihre BVAEB-Versicherung in den meisten Fällen weiterhin gültig.

    Änderungen & Rückkehr nach Österreich

    Wenn Sie wieder nach Österreich ziehen oder sich Ihre Versicherung ändert, informieren Sie bitte sofort Ihre Servicestelle. Die S1- bzw. bilaterale Bescheinigung verliert dann ihre Gültigkeit.

    Kontakt & Hilfe

    Häufige Fragen (FAQ)