Gürtelrose (Herpes Zoster) — Schutz durch Impfung

Eine Gürtelrose ist eine schmerzhafte Virusinfektion, die häufig bei Personen ab 50 Jahren auftritt und zu langanhaltenden Nervenschmerzen führen kann. Die Impfung schützt wirksam und wird ab 60 Jahren kostenlos im Öffentlichen Impfprogramm (ÖIP) angeboten.

Inhalt

    Was ist Herpes Zoster?

    Herpes Zoster (Gürtelrose) wird durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht – denselben Erreger wie bei Windpocken. Nach einer durchgemachten Windpockeninfektion verbleibt das Virus im Körper und kann später wieder aktiv werden.

    Typische Anzeichen:

    • schmerzhafter, einseitiger Hautausschlag, meist am Rumpf
    • brennende Schmerzen oder starke Nervenschmerzen
    • grippeähnliche Beschwerden

    Risiko einer postherpetischen Neuralgie

    Eine häufige Komplikation ist die postherpetische Neuralgie – langanhaltende Nervenschmerzen, die Monate dauern können und besonders bei Personen ab 70 Jahren häufig auftreten.

    Wer ist besonders gefährdet?

    Ohne Impfung erkranken 33 von 100 Erwachsenen im Laufe des Lebens an Gürtelrose.
    Mit Impfung nur 3 von 100.

    Herpes Zoster-Impfung

    Die Impfung schützt vor Gürtelrose und deren Komplikationen. Eine Überprüfung des Immunstatus ist vorab nicht erforderlich – auch nach einer durchgemachten Gürtelrose kann geimpft werden.

    Für wen ist die Impfung zugelassen?

    Kostenfreie Impfung im Öffentlichen Impfprogramm (ÖIP)

    Seit November 2025 ist die Impfung für Personen ab 60 Jahren sowie für Personen unter 60 Jahren mit einer speziellen medizinischen Indikation kostenlos, z.B. für: 

    • immunsupprimierte Personen
    • Personen mit schweren Grunderkrankungen
    • Personen ab 50 Jahren nach einer COVID‑19-Infektion

    Kostenlos impfen lassen – welche Nachweise brauche ich?

    Ich bin unter 60 Jahre alt und habe eine spezielle Indikation

    Für die kostenlose Impfung ist ein Nachweis erforderlich, z.B. ein Befund, ein Arztbrief oder das Rezept für eine Dauermedikation.

    Ausnahme: In Ordinationen sind Nachweise oft bereits hinterlegt – bitte frgen Sie vorher nach.

    Öffentliche Impfstellen / betriebliche Impfungen

    Bitte bringen Sie einen schriftlichen Nachweis Ihrer medizinischen Indikation mit.

    Ohne Nachweis besteht kein Anspruch auf die kostenlose Impfung.

    Muss ich meine e‑card mitbringen?

    Ja.

    Falls keine e-card vorhanden ist, ist die kostenlose Impfung dennoch möglich, wenn ein Wohnsitz in Österreich besteht.

    Als Nachweise sind ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Meldezettel erforderlich.

    Wo kann ich mich impfen lassen?

    Häufige Fragen (FAQ)