Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) sind bildgebende Untersuchungen, die Ärzt:innen für eine genauen Diagnose heranziehen. Die dafür verwendeten Geräte zählen zu den sogenannten Großgeräten.
Für die Kostenübernahme einer CT- oder MRT-Untersuchung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Eine Bewilligung ist nicht erforderlich.
Eine Kostenübernahme bzw. Teilkostenübernahme ist nur möglich in:
Liste der CT/MRT-Vertragseinrichtungen herunterladen (PDF, 261 KB)
Die Anzahl der CT- und MRT-Geräte ist österreichweit reguliert (Großgeräteplan). Daher können die Kosten nur übernommen werden, wenn die Untersuchung in einer im Großgeräteplan enthaltenen Einrichtung erfolgt.
volle Kostenübernahme (ein Behandlungsbeitrag ist zu entrichten)
keine Kostenübernahme
ärztliche Zuweisung
e-card
ggf. frühere Befunde
Finden Sie eine passende Einrichtung für Ihre CT- oder MRT-Untersuchung. Nutzen Sie dafür die Vertragspartnersuche in MeineBVAEB.