CT & MRT – Computertomographie und Magnetresonanztomographie

CT- und MRT-Untersuchungen liefern wichtige medizinische Bilder zur Diagnose vieler Erkrankungen. Die BVAEB übernimmt die Kosten – allerdings nur in bestimmten Einrichtungen. Hier erfahren Sie, was Sie benötigen, wo die Untersuchung möglich ist und wie die Kostenübernahme funktioniert.

Inhalt

    Was sind CT und MRT?

    Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) sind bildgebende Untersuchungen, die Ärzt:innen für eine genauen Diagnose heranziehen. Die dafür verwendeten Geräte zählen zu den sogenannten Großgeräten.

    Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

    Für die Kostenübernahme einer CT- oder MRT-Untersuchung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    • eine ärztliche Verordnung (Zuweisung)
    • Durchführung in einer Einrichtung laut Großgeräteplan

    Wichtig

    Eine Bewilligung ist nicht erforderlich.

    Wo kann ich CT oder MRT durchführen lassen?

    Eine Kostenübernahme bzw. Teilkostenübernahme ist nur möglich in:

    • öffentlichen Krankenanstalten
    • Instituten, die in der Liste „CT/MRT-Vertragseinrichtungen“ angeführt sind

    Liste der CT/MRT-Vertragseinrichtungen herunterladen (PDF, 261 KB)

    Warum gibt es Einschränkungen?

    Die Anzahl der CT- und MRT-Geräte ist österreichweit reguliert (Großgeräteplan). Daher können die Kosten nur übernommen werden, wenn die Untersuchung in einer im Großgeräteplan enthaltenen Einrichtung erfolgt.

    Leistungen & Kosten


    Benötigte Unterlagen

    Fristen & Wichtige Hinweise

    • Untersuchung immer vorab in einer Einrichtung laut Großgeräteplan vereinbaren
    • Kostenübernahme sonst nicht möglich
    • Liste der Vertragseinrichtungen regelmäßig prüfen

    Vertragseinrichtung finden & Termin vereinbaren

    Finden Sie eine passende Einrichtung für Ihre CT- oder MRT-Untersuchung. Nutzen Sie dafür die Vertragspartnersuche in MeineBVAEB.

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