Inhalt
Zielsetzung
Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – den gleichberechtigten Zugang zu digitalen und analogen Informationen, Dienstleistungen und Anwendungen zu ermöglichen.
Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen
Die digitale Barrierefreiheit gewährleistet den Zugang und die Nutzung von online verfügbaren Inhalten für Menschen mit Behinderungen. Die BVAEB verbessert kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit ihrer digitalen Angebote und wendet die entsprechenden Standards für Web-Zugänglichkeit an.
Unsere Websites und Anwendungen entsprechen den "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1)" auf Konformitätsstufe AA sowie dem europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08).
Bestehende Einschränkungen
a) Unvereinbarkeit mit den Richtlinien
Einige Inhalte entsprechen derzeit nicht vollständig den Anforderungen der WCAG 2.1:
- In einzelnen Bereichen wird HTML zur Formatierung verwendet, wodurch das Erfolgskriterium 1.3.1 ("Info und Beziehungen") nicht erfüllt ist
- Das Erfolgskriterium 1.4.3 ("Kontrast – Minimum") ist teilweise nicht erfüllt. Ein Hochkontrast-Modus kann jedoch über das Symbol im Header-Bereich aktiviert werden
- Bestimmte Tabellen oder Spaltenformatierungen sind aus technischen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei, werden aber schrittweise angepasst.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Einige ältere PDF- und Office-Dokumente erfüllen die Anforderungen der Barrierefreiheit nur teilweise. Die vollständige Nachbearbeitung aller bestehenden Dokumente wäre mit einem unverhältnismäßigen technischen und organisatorischen Aufwand verbunden. Bei Neuentwicklungen und Aktualisierungen wird jedoch konsequent auf die geltenden Standards geachtet.
Für aufgezeichnete Videos stehen teilweise keine Untertitel oder Audiodeskriptionen zur Verfügung (WCAG 1.2.2 und 1.2.5). Bei neuen Produktionen werden Untertitel standardmäßig integriert.
Vereinzelt sind auch dual zugestellte Schriftstücke (z. B. Vorschreibungen von Behandlungsbeiträgen, Schriftstücke aus dem Bereich der erweiterten Heilbehandlung oder der Partnerdatenverwaltung) nicht vollständig barrierefrei, da deren Nachbearbeitung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 3 Abs. 3 WZG darstellen würde. Gleiches gilt für die Organisationsbeschreibung "Datenaustausch mit Dienstgebern bei der BVAEB – DB Teil öffentlicher Dienst", die sich ausschließlich an Softwareunternehmen sowie Dienstgeber der BVAEB richtet.
c) Inhalte Dritter
Inhalte, die außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der BVAEB liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte kann keine Gewähr hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit übernommen werden.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist kompatibel mit den aktuellen Versionen der folgenden Browser:
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Mozilla Firefox
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Verwendete Technologien:
- HTML
- WAI-ARIA
- CSS
- JavaScript
Bewertung der Barrierefreiheit
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgt intern und extern nach anerkannten Prüfstandards. Die Online-Angebote werden laufend verbessert, überarbeitet und erweitert. Dabei stehen Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Zugänglichkeit im Mittelpunkt.
Treten Barrieren auf, die hier nicht angeführt sind, bitten wir um eine Rückmeldung über das bereitgestellte Kontaktformular zur Meldung von Barrieren.Kontaktformular zur Meldung von Barrieren
Durchsetzungsverfahren
Wenn über die genannte Kontaktmöglichkeit keine zufriedenstellende Lösung erreicht wird, kann eine Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) gerichtet werden.
Die FFG nimmt Beschwerden über das elektronische Kontaktformular der Beschwerdestelle entgegen.Kontaktformular der Beschwerdestelle
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die folgenden Websites:
Sprache und Verständlichkeit
Texte auf den Websites der BVAEB folgen dem Prinzip einer inklusiven, barrierefreien und verständlichen Sprache. Wir verwenden neutrale Begriffe und verzichten bewusst auf Sonderzeichen (wie Genderstern oder Doppelpunkt). Bei Bedarf werden Paarformen verwendet, um die Sichtbarkeit aller Geschlechter zu gewährleisten, ohne die Verständlichkeit oder Barrierefreiheit einzuschränken.
Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.
Die letzte Überprüfung und Aktualisierung erfolgte am 28. April 2026.