Erklärung der BVAEB zur Barrierefreiheit

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) bekennt sich zur Barrierefreiheit im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. 

Inhalt

    Zielsetzung

    Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – den gleichberechtigten Zugang zu digitalen und analogen Informationen, Dienstleistungen und Anwendungen zu ermöglichen.

    Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen

    Die digitale Barrierefreiheit gewährleistet den Zugang und die Nutzung von online verfügbaren Inhalten für Menschen mit Behinderungen. Die BVAEB verbessert kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit ihrer digitalen Angebote und wendet die entsprechenden Standards für Web-Zugänglichkeit an.
    Unsere Websites und Anwendungen entsprechen den "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1)" auf Konformitätsstufe AA sowie dem europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08).

    Bestehende Einschränkungen

    Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

    Diese Website ist kompatibel mit den aktuellen Versionen der folgenden Browser:

    Verwendete Technologien:

    • HTML
    • WAI-ARIA
    • CSS
    • JavaScript

    Bewertung der Barrierefreiheit

    Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgt intern und extern nach anerkannten Prüfstandards. Die Online-Angebote werden laufend verbessert, überarbeitet und erweitert. Dabei stehen Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Zugänglichkeit im Mittelpunkt.

    Treten Barrieren auf, die hier nicht angeführt sind, bitten wir um eine Rückmeldung über das bereitgestellte Kontaktformular zur Meldung von Barrieren.Kontaktformular zur Meldung von Barrieren

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn über die genannte Kontaktmöglichkeit keine zufriedenstellende Lösung erreicht wird, kann eine Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) gerichtet werden.
    Die FFG nimmt Beschwerden über das elektronische Kontaktformular der Beschwerdestelle entgegen.Kontaktformular der Beschwerdestelle

    Sprache und Verständlichkeit

    Texte auf den Websites der BVAEB folgen dem Prinzip einer inklusiven, barrierefreien und verständlichen Sprache. Wir verwenden neutrale Begriffe und verzichten bewusst auf Sonderzeichen (wie Genderstern oder Doppelpunkt). Bei Bedarf werden Paarformen verwendet, um die Sichtbarkeit aller Geschlechter zu gewährleisten, ohne die Verständlichkeit oder Barrierefreiheit einzuschränken.

    Erstellung und Aktualisierung

    Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.
    Die letzte Überprüfung und Aktualisierung erfolgte am 28. April 2026.