- Flexibles Modell mit Gesamtkontobetrag
- Mindestbezugsdauer: 365 Tage (EUR 41,14/Tag)
- Höchstbezugsdauer: 851 Tage (EUR 17,65/Tag)
- Verlängerung um 91 bis 212 Tage, wenn beide Elternteile beziehen
- Jeder Bezugsblock: mindestens 61 Tage
- Gleichzeitiger Bezug beim erstmaligen Wechsel bis zu 31 Tage möglich
- Anspruch ruht in der Höhe des Wochengeldbezugs
Inhalt
Was ist das Kinderbetreuungsgeld?
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine finanzielle Leistung für Eltern, die sich der Betreuung ihres Kindes widmen. Es gibt zwei Varianten: das Kinderbetreuungsgeld-Konto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.
Wer hat Anspruch?
Leibliche Eltern sowie Adoptiv- und Pflegeeltern, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
- Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind sowie eine übereinstimmende Hauptwohnsitzmeldung
- Lebensmittelpunkt von Kind und Elternteil in Österreich
Für die einkommensabhängige Variante: mindestens 182 Tage kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit vor Beginn des Mutterschutzes - Einhaltung der Zuverdienstgrenzen: Der Überschreitungsbetrag ist zurückzuzahlen
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
Welche Varianten gibt es?
Kinderbetreuungsgeld-Konto
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
- Bezugsdauer: 365 Tage, bei beiden Elternteilen +61 Tage
- Mindestbezugsblock: 61 Tage
- Gleichzeitiger Bezug beim erstmaligen Wechsel max. 31 Tage
- Höhe: 80 % des Wochengeldanspruchs bzw. Günstigkeitsberechnung lt. Steuerbescheid
- Anspruch ruht in der Höhe des Wochengeldbezugs
Partnerschaftsbonus
- Je EUR 500 für beide Elternteile
- Bezugsverhältnis mindestens 40:60
- Mindestens 124 Tage Betreuung je Elternteil
- Antrag binnen 124 Tagen nach Ende des letzten Bezugsteils
Familienzeitbonus
- Für erwerbstätige Personen in den ersten 91 Tagen nach Geburt des Kindes
- Dauer: 28–31 Tage
- Voraussetzungen u. a.: Familienbeihilfe, Hauptwohnsitz, Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Monaten vor Geburt des Kindes
- Höhe: EUR 54,87 pro Tag
- Antrag innerhalb von 121 Tagen nach der Geburt
Was wird ausbezahlt?
Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes hängt von der gewählten Bezugsvariante ab. Das Kinderbetreuungsgeld-Konto bietet eine flexible Auszahlung pro Tag, während das Kinderbetreuungsgeld bei der einkommensabhängigen Variante rund 80 % des Wochengeldes beträgt. Die Auszahlung erfolgt monatlich und rückwirkend. Während eines bestehenden Wochengeldbezugs ruht die Leistung.
Wie beantrage ich das Kinderbetreuungsgeld?
- 1
Online-Antrag
Das Kinderbetreuungsgeld beantragen Sie direkt über die Service Zone oder das Online Portal MeineBVAEB. Dort wählen Sie die gewünschte Variante und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
- 2
Neuantrag bei geänderten Betreuungsverhältnissen
Wenn sich die Betreuung zwischen den Elternteilen ändert, ist für den neuen Bezugsabschnitt ein weiterer Antrag nötig.
Fristen & wichtige Hinweise
Änderungen müssen unverzüglich – spätestens innerhalb von 2 Wochen – gemeldet werden.
Meldepflicht bei:
- Wegfall der Familienbeihilfe
- Der Geburt eines weiteren Kindes (bitte geben Sie uns diesen Umstand bereits einige Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bekannt)
- Aufnahme bzw. Beendigung einer Beschäftigung außerhalb Österreichs
- Beginn bzw. Beendigung eines Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezuges außerhalb Österreichs
- Änderung der Wohnadresse
- Wohnortwechsel der antragstellenden Person oder des Kindes ins Ausland
- Beendigung des gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind
- Änderung des Familienstandes
Informieren Sie uns auch, wenn sich der zweite Elternteil im gemeinsamen Haushalt anmeldet oder abmeldet.
Weitere Details zum Kinderbetreuungsgeld beim Bundeskanzleramt
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Variante passt zu mir?
Das Konto ist flexibel, das einkommensabhängige Modell ist höher, aber kürzer. Nutzen Sie den Online-Rechner.
- Was passiert, wenn ich die Zuverdienstgrenze überschreite?
Überschreitungen müssen zurückgezahlt werden.
Weiterführende Informationen
Kontakt & Services
Persönlich
Für konkrete Fragen zu einem bestimmten Fall erhalten Sie Informationen in der für Sie zuständigen Landesstelle.
Telefon - Infoline Kinderbetreuungsgeld
Österreichweit kostenfreie Telefonnummer für allgemeine Fragen zum Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus - es handelt sich dabei um KEINE Auskunftsstelle Ihrer Krankenkasse!
Service-Zone
Formulare, Anträge, Downloads