Kinderbetreuungsgeld –
Anspruch, Varianten & Antrag

Das Kinderbetreuungsgeld unterstützt Sie nach der Geburt Ihres Kindes finanziell. Sie wählen jene Variante, die zu Ihrer Familiensituation, Ihrem Einkommen und Ihrer geplanten Aufteilung der Betreuung passt. Hier finden Sie wesentliche Informationen zu Anspruch, Varianten, Antrag und wichtigen Fristen.

Inhalt

    Was ist das Kinderbetreuungsgeld?

    Das Kinderbetreuungsgeld ist eine finanzielle Leistung für Eltern, die sich der Betreuung ihres Kindes widmen. Es gibt zwei Varianten: das Kinderbetreuungsgeld-Konto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

    Jetzt Kinderbetreuungsgeld Online-Rechner nutzen.

    Wer hat Anspruch?

    Leibliche Eltern sowie Adoptiv- und Pflegeeltern, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
    • Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind sowie eine übereinstimmende Hauptwohnsitzmeldung
    • Lebensmittelpunkt von Kind und Elternteil in Österreich
      Für die einkommensabhängige Variante: mindestens 182 Tage kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit vor Beginn des Mutterschutzes
    • Einhaltung der Zuverdienstgrenzen: Der Überschreitungsbetrag ist zurückzuzahlen
    • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich

    Welche Varianten gibt es?

    Was wird ausbezahlt?

    Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes hängt von der gewählten Bezugsvariante ab. Das Kinderbetreuungsgeld-Konto bietet eine flexible Auszahlung pro Tag, während das Kinderbetreuungsgeld bei der einkommensabhängigen Variante rund 80 % des Wochengeldes beträgt. Die Auszahlung erfolgt monatlich und rückwirkend. Während eines bestehenden Wochengeldbezugs ruht die Leistung.

    Wie beantrage ich das Kinderbetreuungsgeld?

    • 1

      Online-Antrag

      Das Kinderbetreuungsgeld beantragen Sie direkt über die Service Zone oder das Online Portal MeineBVAEB. Dort wählen Sie die gewünschte Variante und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. 

    • 2

      Neuantrag bei geänderten Betreuungsverhältnissen

      Wenn sich die Betreuung zwischen den Elternteilen ändert, ist für den neuen Bezugsabschnitt ein weiterer Antrag nötig.

    Fristen & wichtige Hinweise

    Änderungen müssen unverzüglich – spätestens innerhalb von 2 Wochen – gemeldet werden.

    Meldepflicht bei:

    • Wegfall der Familienbeihilfe
    • Der Geburt eines weiteren Kindes (bitte geben Sie uns diesen Umstand bereits einige Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bekannt)
    • Aufnahme bzw. Beendigung einer Beschäftigung außerhalb Österreichs
    • Beginn bzw. Beendigung eines Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezuges außerhalb Österreichs
    • Änderung der Wohnadresse
    • Wohnortwechsel der antragstellenden Person oder des Kindes ins Ausland
    • Beendigung des gemeinsamen Haushaltes mit dem Kind
    • Änderung des Familienstandes

    Informieren Sie uns auch, wenn sich der zweite Elternteil im gemeinsamen Haushalt anmeldet oder abmeldet.

    Weitere Details zum Kinderbetreuungsgeld beim Bundeskanzleramt

    Häufige Fragen (FAQ)

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