Sie erhalten nur eine e‑card; in der Ordination wählen Sie, aus welcher Krankenversicherung Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Inhalt
Schnellüberblick
Wozu dient die e‑card?
Anspruchsnachweis bei Ärzt:innen, Apotheken, Spitälern. Zugriff auf e‑Rezepte und ELGA (bei gesteckter Karte und Einwilligung).
Wer bekommt sie?
Alle Versicherten und anspruchsberechtigten Angehörigen.
Foto-Pflicht?
Seit 01.01.2020 für Personen ab 14 Jahren.
Ausnahmen: Personen, die im Ausstellungsjahr das 70. Lebensjahr vollenden/vollendet haben, sowie Personen, welche Pflegegeld der Stufen 4–7 beziehen.
Ausland?
EKVK auf der Rückseite.
Details: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
Informationen zur digitalen e-card finden Sie hier:
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Grundlagen & Anspruch
- Was ist die e‑card und wofür brauche ich sie?
Ärztinnen und Ärzte können mit der e-card rasch und sicher den Anspruch auf Behandlungen prüfen. Die e-card fungiert dabei als digitale Bestätigung des Versicherungsschutzes und informiert über den zuständigen Krankenversicherungsträger. Darüber hinaus ist auch eine allfällige Rezeptgebührenbefreiung ersichtlich.
- Wer erhält eine e‑card? Bekommen Angehörige eine eigene Karte?
Alle Versicherten und anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten automatisch eine eigene e‑card, sobald ein Krankenversicherungsanspruch besteht und – bei Personen ab 14 Jahren – ein gültiges Foto vorhanden ist oder eine Ausnahme vorliegt.
- Muss ich die e‑card beantragen? Woher bekomme ich sie?
Nein. Die e‑card wird automatisch per Post zugestellt, sobald Anspruch besteht und – bei Personen ab 14 – ein gültiges Foto oder eine Ausnahme vorliegt.
- Gilt die e‑card als Anspruchsnachweis?
Ja – sobald sie in der Ordination gesteckt wird. Dann wird der Anspruch elektronisch geprüft.
- Muss ich die e‑card bei jedem Arztbesuch vorweisen? Was, wenn ich sie vergesse?
Ja, bitte immer mitnehmen.
Ohne Karte: Versicherungsnummer nennen, Lichtbildausweis zeigen und die e‑card unbedingt nachbringen.
Achtung! Ordination kann „Einsatz“ verlangen, der jedoch bei Nachbringen der e-card von dieser rückerstattet wird.
- Welche Daten sind auf der e-card gespeichert?
Auf der Vorderseite der e-card sind folgende persönliche Daten aufgedruckt:
- Name
- Titel
- Sozialversicherungsnummer
- Kartenfolgenummer
- Symbol für Near Field Communication (NFC)
- Buchstaben „SV“ für Sozialversicherung in Blindenschrift
- Telefonnummern der e-card Serviceline und der Telefonischen Gesundheitsberatung
- Foto (ausgenommen gesetzliche Ausnahmen)
Diese Daten sowie das Geschlecht und das Geburtsdatum sind zusätzlich auf dem Chip der e-card gespeichert.
Persönliche medizinische Daten sind nicht auf der e-card gespeichert.Bestimmte Daten können beim Einlesen der e-card in der ärtzlichen Ordination bzw. in der Behandlungsstelle über gesicherte Datenleitungen abgerufen werden, z.B. eine Rezeptgebührenbefreiung oder Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA).
- Welche Titel werden auf der e-card gespeichert?
Auf der e-card werden alle in der EU anerkannten Titel gespeichert, sofern sie der Sozialversicherung bekannt sind. Amtstitel, Ehrentitel oder Berufstitel wie z.B. „Hofrat/-rätin“ „Dipl.Päd.“ „ oder „(Univ.) Prof.“ können nicht gespeichert werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesstelle der BVAEB.
Nutzung in Österreich
- Wo gilt die e‑card?
Bei Vertragsärzt:innen, Vertragsambulatorien, Vertragsspitälern, BVAEB‑Einrichtungen, Vorsorgeuntersuchung, Mutter‑Kind‑Pass.
- e‑Rezept & ELGA – wie funktioniert das?
Apotheken können Ihre offenen e‑Rezepte über die e‑card abrufen. ELGA‑Zugriff ist möglich, wenn Ihre Karte in den letzten 90 Tagen in der Ordination gesteckt wurde und keine ELGA‑Abmeldung vorliegt. Sie können die Zugriffsberechtigungen in ELGA mittels ID-Austria selbst verwalten.
- Hausbesuche und Systemausfall
Hausbesuch: Vorab‑ oder Nacherfassung durch die Ordination. Systemausfall: Kein Einsatz – Behandlung ist möglich, die Karte wird später nacherfasst.
- Überweisungen
Überweisungsscheine bleiben erforderlich, wenn die weiterführende Stelle sie benötigt (z.B. Radiologie, Labor, Physiotherapie).
e-card mit Foto (Pflicht, Ausnahmen, Nachweis)
- Wer braucht ein Foto?
Alle Personen ab 14 Jahren, für die eine neue e-card ausgestellt wird.
- Wer ist ausgenommen?
Personen, die im Ausstellungsjahr das 70. Lebensjahr vollenden/vollendet haben, sowie Personen, welche Pflegegeld der Stufen 4–7 beziehen. Sie erhalten automatisch eine neue Karte, ggf. ohne Foto.
- Woher kommt das Foto?
Aus behördlichen Registern – Reihenfolge:
- Reisepass/Personalausweis/ID-Austria/Fotoregistrierung
- Scheckkartenführerschein
- Fremdenregister (z.B. Aufenthaltstitel).
Liegt kein Foto vor und trifft keine Ausnahme zu, muss ein Passfoto bei einer Registrierungsstelle registiert werden.
- Wie prüfe ich, ob ein Foto vorhanden ist?
Mit dem Foto‑Sofort‑Check.
- Kinder & Foto
Unter 14 Jahren: e‑card ohne Foto.
- Austausch / neues Foto
Eine Fotoregistrierung löst keinen sofortigen Kartentausch aus. Die neue Karte kommt kurz vor dem auf der Rückseite angedrucktem Ablaufdatum (Achtung! Dieses Datum bezieht sich auf die Europäische Krankenversicherungskarte – die e-card selbst ist unbefristet gültig)
Verlust, Ersatz & Gültigkeit
- Karte verloren/gestohlen/beschädigt – was tun?
Sofort melden (e‑card‑Serviceline
050 124 33 11, Servicecenter der BVAEB unter 050405, MeineBVAEB oder Online‑Formular in der Service‑Zone). Die alte Karte wird gesperrt und die neue Karte wird innerhalb weniger Tage zugestellt.
- Wie lange gilt die e-card? Warum hat sie ein Ablaufdatum?
Die e-card selbst hat kein fixes Ablaufdatum. Das Datum auf der Rückseite betrifft die EKVK. Vor EKVK‑Ablauf kommt automatisch eine neue Karte (wenn Foto/ Ausnahme vorhanden).
- Wie lange dauert die Neuausstellung?
In der Regel ca. 7 Werktage, wenn ein Foto vorliegt oder eine Ausnahme gilt.
- Kosten
Bei der BVAEB fällt kein Service‑Entgelt an.
Häufig kombinierte Fragen (zusammengefasst)
Mehrfachversicherung?
Arzt nicht erreichbar (Urlaub/Krankheit)?
Sie können eine Vertretung aufsuchen.
Bleibt die Karte in der Ordination?
Nein. Die Karte bleibt immer bei Ihnen.
Rezept für Angehörige?
Nur wenn medizinisch zulässig.
NFC deaktivieren?
Nicht möglich; Lesung nur durch berechtigte Geräte, verschlüsselte Kommunikation.