Unterstützung bei der Regeneration nach Krankheit oder Unfall
Inhalt
Was ist die Rehabilitation für Kinder & Jugendliche?
Die Kinder- und Jugendrehabilitation ist eine ganzheitliche Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit. Sie berücksichtigt körperliche, psychische und soziale Aspekte und begleitet die jungen Patient:innen umfassend.
Besonderheiten
Kombination aus medizinischer, psychologischer und sozialpädagogischer Betreuung
Schulunterricht im Haus, angepasst an Alter und Lernstand
Freizeit- und Bewegungsangebote zur Förderung der Selbstständigkeit
Ziel:
Dauer
22, 29 oder 36 Tage je nach Indikation
Ort
Rehabilitationsaufenthalte erfolgen in Vertragseinrichtungen der BVAEB.
Eine Aufstellung dieser Einrichtungen finden Sie in unserer Broschüre:
Rahmenbedingungen
Indikationen:
Kinder mit chronischen Erkrankungen oder nach schwerwiegenden Behandlungen.
Unterstützung:
Medizinische Betreuung, pädagogische Maßnahmen, psychosoziale Hilfe.
Kosten:
Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und darüber hinaus bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe sowie Sekundärpatienten bei familienorientierter Rehabilitation sind von der Zahlung der Zuzahlung befreit.
Sonderform: Familienorientierte Onkologische Rehabilitation (FOR)
Bei der familienorientierten onkologischen Rehabilitation (FOR) werden auch Aufenthalte für betroffene Familienmitglieder (Sekundärpatienten), die ebenfalls Therapiebedarf haben, bewilligt.
Ziel:
Förderung des physischen und psychischen Wohlbefindens des betroffenen Kindes und seiner Familie.
Wer hat Anspruch?
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Bei entsprechender medizinischer Indikation
- Familienmitglieder mit eigenem Therapiebedarf im Rahmen der familienorientierten onkologischen Rehabilitation (FOR)
Die Bewilligung erfolgt nach ärztlicher Antragstellung durch die BVAEB.
Kosten & Zuzahlung
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und darüber hinaus bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe sowie Sekundärpatienten bei familienorientierter Rehabilitation sind von der Zahlung der Zuzahlung befreit.
Wie beantrage ich einen Aufenthalt?
- 1
Medizinische Indikation
Die Ärztin/der Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und füllt den entsprechenden Antrag aus.
- 2
Antrag einreichen
Der Antrag kann online über MeineBVAEB, per Post oder bei den BVAEB-Kundenservicestellen eingereicht werden.
- 3
Bewilligung erfolgt
Die Bewilligung erfolgt nach medizinischer Prüfung durch die BVAEB.
Kontakt & Formulare
Abteilung Kur & Rehabilitation
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie lange dauert ein Aufenthalt für Kinder?
Je nach Indikation zwischen 22 und 36 Tagen.
- Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden von der BVAEB übernommen. Es ist keine Zuzahlung zu leisten, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren (darüber hinaus bei Bezug von erhöhter Familienbeihilfe) sind von dieser befreit.
- Kann ein Elternteil mit dem Kind kommen?
Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. bei medizinischer Notwendigkeit können die Aufenthaltskosten einer Begleitperson übernommen werden. Dies ist vor Antritt des Aufenthaltes von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt zu beantragen.
- Werden Geschwisterkinder mitbetreut?
Bei familienorientierter Rehabilitation (FOR) können Geschwisterkinder mitbetreut werden, wenn entsprechender therapeutischer Bedarf besteht.
- Wo finde ich geeignete Einrichtungen für Kinder und Jugendliche?
In unserer "Broschüre Kur & Rehabilitation" finden Sie die Vertragseinrichtungen der BVAEB für Kinder und Jugendliche.
Jetzt Aufenthalt beantragen
Gesundheit stärken – für Kinder, die wieder lachen und durchstarten wollen.
Antrag herunterladen (PDF, 528 KB)
Nutzen Sie das Online-Portal: MeineBVAEB