Gesundheitsprogramm mit ärztlicher Betreuung, Bewegung, Ernährung und Entspannung.
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Was Sie wissen müssen
Kuren und Gesundheitsvorsorgeaufenthalte sind medizinisch begründete Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit. Sie verbinden Therapie, Bewegung und Erholung – individuell abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse.
Unsere Leistungen rund um Kur & Gesundheitsvorsorge
Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA)
Ein medizinisch neu gestaltetes Kur-Programm: 22 Tage für mehr Lebensqualität durch Bewegung, Ernährung und mentale Stärke.
Kneippkuren
Ganzheitliche Anwendungen zur Stärkung des Immunsystems und Förderung der Durchblutung. Werden als Zuschussleistung für Unterkunft, Verpflegung und Therapien gewährt.
Meeraufenthalte
Therapeutische Aufenthalte in Meeresklima – ideal bei Haut- und Atemwegserkrankungen.
Für Kinder und Jugendliche
Therapie-, Erholungs- und Diätaufenthalte für Kinder und junge Versicherte.
Gesundheitseinrichtungen
Die BVAEB betreibt eigene Gesundheitseinrichtungen und arbeitet mit Vertragspartner:innen in ganz Österreich zusammen.
Kurantrag stellen
Informationen zur Antragstellung, Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen.
Kontakt & Services
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer kann eine Kur beantragen?
Alle BVAEB-Versicherten, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Kuransuchen von Mehrfachversicherten sind von der BVAEB als leistungszuständiger SV-Träger zu bearbeiten, wenn der Antrag bei der BVAEB eingereicht wird (Wahlrecht der/des Versicherten).- Wie oft kann ich auf Kur gehen?
Grundsätzlich können bei medizinischer Notwendigkeit, zwei Kuren innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden. Ein Antrag für eine Wiederholungskur kann frühestens 18 Monate nach Beendigung der letzten Kur gestellt werden.
Stationäre Aufenthalte zur Gesundheitsförderung im BVAEB-Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg werden wie ein regulärer Kuraufenthalt zur Berechnung herangezogen.
Jährliche Kuraufenthalte sind jedoch für Bechterew-Heilstollenfahrer:innen möglich. An ausgedehnter Psoriasis oder Neurodermitis Erkrankte können jährlich Kur- und Meeraufenthalte in Anspruch nehmen. Für an Asthma Erkrankte sind jährliche Meeraufenthalte möglich.
- Was kostet eine Kur?
Die BVAEB übernimmt die Kosten für den bewilligten Aufenthalt.
Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) für jede Person und Übernachtung von der/dem Versicherten zu tragen. Diese Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.Es fällt zusätzlich eine einkommensabhängige Zuzahlung an.
- Wie lange dauert eine Kur?
Üblicherweise 22 Tage, bei Hauterkrankungen 29 Tage.
- Wo kann ich meine Wunsch-Einrichtung angeben?
Im Kurantrag können Sie Ihre bevorzugte Einrichtung anführen. Die BVAEB berücksichtigt diesen Wunsch, sofern möglich.
- Wie lange habe ich Zeit, einen bewilligten Aufenthalt anzutreten?
Die Gültigkeit unserer Bewilligungen beträgt grundsätzlich zwölf Monate ab dem Datum der medizinischen Entscheidung.