Wiedereingliederungsgeld — Sanfter Wiedereinstieg nach langem Krankenstand 

Nach einem langen Krankenstand ist der Schritt zurück in den Arbeitsalltag oft herausfordernd. Die Wiedereingliederungsteilzeit ermöglicht einen sanften Wiedereinstieg mit reduzierter Arbeitszeit. Als Ausgleich unterstützt Sie die BVAEB mit dem Wiedereingliederungsgeld.

Inhalt

    Was ist das Wiedereingliederungsgeld?

    Das Wiedereingliederungsgeld ist eine Geldleistung der Krankenversicherung. Es gleicht den Einkommensverlust aus, wenn Sie nach einem längeren Krankenstand befristet in Teilzeit arbeiten (Wiedereingliederungsteilzeit).

    Ziele:

    Wer hat Anspruch?

    Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld haben Personen,

    • die Anspruch auf Krankengeld haben und
    • nach einem längeren Krankenstand im Rahmen einer Wiedereingliederungsteilzeit in den Beruf zurückkehren.

    Für Beamtinnen und Beamte besteht kein Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld aus der Krankenversicherung. Für mögliche dienstrechtliche Ansprüche auf Wiedereingliederungsteilzeit wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Dienstgeber.

    Für die Bewilligung gelten folgende Voraussetzungen

    • Mindestens 6-wöchiger, durchgehender Krankenstand
    • Medizinische Stellungnahme durch den arbeitsmedizinischen Dienst oder Beratung durch „fit2work“ (Erstellung eines Wiedereingliederungsplans mit Beginn, Dauer und Ausmaß der Beschäftigung)
    • Schriftliche Wiedereingliederungsvereinbarung zwischen Dienstgeber:in und Dienstnehmer:in auf Basis dieses Plans
    • Aufrechtes Dienstverhältnis seit mindestens 3 Monaten– die Tätigkeit bleibt im Wesentlichen gleich
    • Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit
      • um mindestens 25 %, jedoch höchstens 50 %
      • verbleibende Arbeitszeit von mindestens 12 Wochenstunden
    • Ärztliche Bestätigung, dass die Arbeitsunfähigkeit beendet ist
    • Reduziertes Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze
    • Bewilligung durch die BVAEB vor Antritt

    Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit

    • Mindestens 1 Monat, maximal 6 Monate,
    • Verlängerung auf bis zu 9 Monate möglich

    Wann kann ich Wiedereingliederungsteilzeit beginnen?

    Die Wiedereingliederungsteilzeit kann

    • unmittelbar nach Ende des Krankenstandes oder
    • bis spätestens 1 Monat nach dessen Ende begonnen werden.

    Wichtig

    Die Frist kann nicht verlängert werden. Planen Sie rechtzeitig und stellen Sie den Antrag nicht erst kurz vor Fristende.

    Wie beantrage ich Wiedereingliederungsgeld?

    • 1

      Gespräch mit Ihrem Dienstgeber

      Klären Sie frühzeitig – am besten schon vor Ende der Arbeitsunfähigkeit – die Möglichkeit einer Wiedereingliederungsteilzeit.

    • 2

      Medizinische Einschätzung / fit2work

      Holen Sie eine arbeitsmedizinische Stellungnahme oder Beratung durch „fit2work“ ein. Auf dieser Basis wird der Wiedereingliederungsplan erstellt.

    • 3

      Wiedereingliederungsvereinbarung abschließen

      Dienstgeber:in und Dienstnehmer:in schließen eine schriftliche Vereinbarung (Beginn, Dauer, Ausmaß der Arbeitszeit).

    • 4

      Antrag bei der BVAEB stellen

      Reichen Sie den Antrag samt Wiedereingliederungsplan und Wiedereingliederungsvereinbarung bei der BVAEB ein. Verwenden Sie dazu die vorgesehenen Formulare – so ist Ihr Antrag vollständig und kann rasch bearbeitet werden.

    • 5

      Bewilligung abwarten

      Das Wiedereingliederungsgeld muss vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit bewilligt sein. Berücksichtigen Sie daher eine kurze Bearbeitungszeit und die Zustellung der Bewilligung.

    Wie hoch ist das Wiedereingliederungsgeld?

    Das Wiedereingliederungsgeld wird in der Höhe des Krankengeldes berechnet.

    • Grundlage ist das Krankengeld, auf das Sie Anspruch hätten.
    • Dieses wird entsprechend der Reduktion der Arbeitszeit aliquot gekürzt.

    Das Wiedereingliederungsgeld wird für die Dauer der bewilligten Wiedereingliederungsteilzeit ausbezahlt.

    Zielgruppe

    Das Wiedereingliederungsgeld richtet sich an:

    Beamtinnen und Beamte sind vom Anspruch ausgeschlossen. Sie können sich zu allfälligen dienstrechtlichen Möglichkeiten bei ihrer Dienstgeberin oder Ihrem Dienstgeber erkundigen.

    Kontakte & Einreichstellen

    Häufige Fragen (FAQ)

    Jetzt Wiedereingliederung planen

    Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sowie Ihrer Dienstgeberin oder Ihrem Dienstgeber und beantragen Sie rechtzeitig das Wiedereingliederungsgeld bei der BVAEB.

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