Klären Sie frühzeitig – am besten schon vor Ende der Arbeitsunfähigkeit – die Möglichkeit einer Wiedereingliederungsteilzeit.
Inhalt
Was ist das Wiedereingliederungsgeld?
Das Wiedereingliederungsgeld ist eine Geldleistung der Krankenversicherung. Es gleicht den Einkommensverlust aus, wenn Sie nach einem längeren Krankenstand befristet in Teilzeit arbeiten (Wiedereingliederungsteilzeit).
Ziele:
Schrittweise Rückkehr in den Beruf
Stabilisierung Ihrer Gesundheit
Vermeidung eines erneuten langen Krankenstandes
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld haben Personen,
- die Anspruch auf Krankengeld haben und
- nach einem längeren Krankenstand im Rahmen einer Wiedereingliederungsteilzeit in den Beruf zurückkehren.
Für Beamtinnen und Beamte besteht kein Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld aus der Krankenversicherung. Für mögliche dienstrechtliche Ansprüche auf Wiedereingliederungsteilzeit wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Dienstgeber.
Für die Bewilligung gelten folgende Voraussetzungen
- Mindestens 6-wöchiger, durchgehender Krankenstand
- Medizinische Stellungnahme durch den arbeitsmedizinischen Dienst oder Beratung durch „fit2work“ (Erstellung eines Wiedereingliederungsplans mit Beginn, Dauer und Ausmaß der Beschäftigung)
- Schriftliche Wiedereingliederungsvereinbarung zwischen Dienstgeber:in und Dienstnehmer:in auf Basis dieses Plans
- Aufrechtes Dienstverhältnis seit mindestens 3 Monaten– die Tätigkeit bleibt im Wesentlichen gleich
- Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit
- um mindestens 25 %, jedoch höchstens 50 %
- verbleibende Arbeitszeit von mindestens 12 Wochenstunden
- um mindestens 25 %, jedoch höchstens 50 %
- Ärztliche Bestätigung, dass die Arbeitsunfähigkeit beendet ist
- Reduziertes Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze
- Bewilligung durch die BVAEB vor Antritt
Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit
- Mindestens 1 Monat, maximal 6 Monate,
- Verlängerung auf bis zu 9 Monate möglich
Wann kann ich Wiedereingliederungsteilzeit beginnen?
Die Wiedereingliederungsteilzeit kann
- unmittelbar nach Ende des Krankenstandes oder
- bis spätestens 1 Monat nach dessen Ende begonnen werden.
Wichtig
Die Frist kann nicht verlängert werden. Planen Sie rechtzeitig und stellen Sie den Antrag nicht erst kurz vor Fristende.
Wie beantrage ich Wiedereingliederungsgeld?
- 1
Gespräch mit Ihrem Dienstgeber
- 2
Medizinische Einschätzung / fit2work
Holen Sie eine arbeitsmedizinische Stellungnahme oder Beratung durch „fit2work“ ein. Auf dieser Basis wird der Wiedereingliederungsplan erstellt.
- 3
Wiedereingliederungsvereinbarung abschließen
Dienstgeber:in und Dienstnehmer:in schließen eine schriftliche Vereinbarung (Beginn, Dauer, Ausmaß der Arbeitszeit).
- 4
Antrag bei der BVAEB stellen
Reichen Sie den Antrag samt Wiedereingliederungsplan und Wiedereingliederungsvereinbarung bei der BVAEB ein. Verwenden Sie dazu die vorgesehenen Formulare – so ist Ihr Antrag vollständig und kann rasch bearbeitet werden.
- 5
Bewilligung abwarten
Das Wiedereingliederungsgeld muss vor Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit bewilligt sein. Berücksichtigen Sie daher eine kurze Bearbeitungszeit und die Zustellung der Bewilligung.
Wie hoch ist das Wiedereingliederungsgeld?
Das Wiedereingliederungsgeld wird in der Höhe des Krankengeldes berechnet.
- Grundlage ist das Krankengeld, auf das Sie Anspruch hätten.
- Dieses wird entsprechend der Reduktion der Arbeitszeit aliquot gekürzt.
Beispiel:
Reduktion der Arbeitszeit um 50 % → Wiedereingliederungsgeld in in Höhe von 50 % des Krankengeldes
Das Wiedereingliederungsgeld wird für die Dauer der bewilligten Wiedereingliederungsteilzeit ausbezahlt.
Zielgruppe
Das Wiedereingliederungsgeld richtet sich an:
Arbeitnehmer:innen mit Anspruch auf Krankengeld
Personen nach langem Krankenstand
Personen, die schrittweise in den Beruf zurückkehren wollen
Beamtinnen und Beamte sind vom Anspruch ausgeschlossen. Sie können sich zu allfälligen dienstrechtlichen Möglichkeiten bei ihrer Dienstgeberin oder Ihrem Dienstgeber erkundigen.
Kontakte & Einreichstellen
Bereich öffentlich Bedienstete
Postadresse:
BVAEB – Landesstelle Wien, NÖ und Burgenland
Abt. 05
Josefstädter Straße 80
1080 Wien
Bereich Eisenbahnen und Bergbau
Postadresse:
BVAEB – Landesstelle Steiermark
Lessingstraße 20
8010 Graz
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie lange muss ich im Krankenstand gewesen sein?
Sie müssen mindestens 6 Wochen durchgehend im Krankenstand gewesen sein.
- Kann ich die Wiedereingliederungsteilzeit verlängern?
Ja. Eine Verlängerung von ursprünglich bis zu 6 Monaten auf insgesamt bis zu 9 Monate ist möglich, wenn weiterhin medizinische Gründe vorliegen und Dienstgeber:in und Dienstnehmer:in zustimmen.
- Muss ich den Antrag vor Beginn stellen?
Ja. Das Wiedereingliederungsgeld muss von der BVAEB bewilligt sein, bevor Sie die Wiedereingliederungsteilzeit antreten.
- Kann ich Wiedereingliederungsgeld erhalten, wenn ich nie Krankengeld bezogen habe?
Ja. Wiedereingliederungsgeld kann nur erhalten, wer auch Anspruch auf Krankengeld hat, zu einer Auszahlung von Krankengeld muss es nicht gekommen sein (Krankengeldanspruch ruht während Entgeltfortzahlung).
- Gibt es einen Anspruch für Beamt:innen?
Nein. Beamtinnen und Beamte haben keinen Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld aus der Krankenversicherung. Für dienstrechtliche Regelungen wenden Sie sich bitte an Ihre Dienstgeberin oder Ihren Dienstgeber.
Jetzt Wiedereingliederung planen
Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sowie Ihrer Dienstgeberin oder Ihrem Dienstgeber und beantragen Sie rechtzeitig das Wiedereingliederungsgeld bei der BVAEB.