Inhalt
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Fahrt- oder Transportkosten werden nach Maßgabe der Satzung der BVAEB übernommen.
Wichtig
Fahrt- oder Transportkosten werden nur übernommen, wenn auch die Kosten der jeweiligen Leistung, für die die Fahrt bzw. der Transport erforderlich ist, von der BVAEB getragen werden.
Fahrtkostenersatz
Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen werden ersetzt, wenn Sie:
- die Inanspruchnahme der Behandlungsstelle auf dem Formular bestätigen lassen, und
- dieses Formular bei Ihrer BVAEB-Kundenservicestelle einreichen.
Höhe des Fahrtkostenersatzes
- EUR 0,16 pro Kilometer – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel.
Fahrtkosten für Begleitpersonen
Diese können ersetzt werden für:
- Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
- Personen, die aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes eine Begleitung benötigen (ärztliche Bestätigung erforderlich)
Ersatz für beide Personen: EUR 0,22 pro Kilometer
Nicht erstattungsfähig:
- Öffentliche Verkehrsmittel innerhalb eines Orts- oder Stadtgebiets (z.B. Straßenbahn)
- Fahrten bis zu 20 km Entfernung
Fahrtkosten zur Inanspruchnahme einer Rehabilitationseinrichtung oder Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (z.B. Kur, Gesundheitsvorsorge Aktiv) werden nur dann ersetzt, wenn Sie von der Rezeptgebühr befreit sind. Sind Sie jedoch aufgrund der Überschreitung der Obergrenze von der Rezeptgebühr befreit, werden Fahrtkosten nicht erstattet.
Transportkosten
Transportkosten werden übernommen, wenn:
- der/die Versicherte aus medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen kann – auch nicht mit Begleitperson
- eine ärztliche Bestätigung die medizinische Notwendigkeit nachweist
Transportziel: Das Transportziel ist immer die nächstgelegene geeignete Behandlungsstelle.
Ärztliche Verordnung
Die Ärztin oder der Arzt stellt eine Verordnung mit Angaben zu folgenden Punkten aus:
- Diagnose
- Fahrtziel
- Grund der Gehunfähigkeit
- medizinisch erforderliche Art des Transports (sitzend oder liegend)
Bewilligung
- Bei Serienbehandlungen (z.B. mehrere Therapietermine): ab dem 5. Transport Bewilligung durch die BVAEB notwendig
- Ausnahmen: Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie.
Vertragspartner
- Rettungsdienste, Krankentransporte oder gewerbliche Beförderungsunternehmen
- Direkte Verrechnung möglich
Kein Vertragspartner?
Dann reichen Sie ein:
- bezahlte Rechnung
- ärztliche Verordnung
- bestätigtes Formular "Fahrtkosten (PDF, 475 KB)" (bei Privat-Kfz oder Taxi)
Flugrettung
Kosten werden übernommen, wenn:
- ein Transport auf dem Landweg medizinisch nicht möglich ist
Dank bundesweiter Vereinbarung können alle österreichischen Flugrettungsbetreiber direkt mit der BVAEB verrechnen.
Nicht ersetzt: Bergungskosten und Talfahrten bei Sportunfällen.
Transporte aus dem Ausland
Ein medizinisch notwendiger Heimtransport aus einem Urlaubsland kann nicht übernommen werden.
Empfehlung: rechtzeitig eine Reisekrankenversicherung abschließen.
Kosten & Leistungen – Übersicht
| Leistung | Kostenregelung |
|---|---|
| Fahrtkosten | EUR 0,16/km |
| Fahrtkosten mit Begleitperson | EUR 0,22/km |
| Transportkosten | volle Übernahme nach Verordnung bzw. anteiliger Kostenersatz bei Nichtvertragspartnern |
| Flugrettung | Übernahme bei medizinischer Notwendigkeit |
| Heimtransport aus dem Ausland | keine Übernahme |
Fristen & Wichtige Hinweise
- Für jeden Anspruch sind vollständige Unterlagen erforderlich
- Transportkosten bei Serienbehandlungen ab dem 5. Transport nur mit Bewilligung
- Das Formular Fahrtkostenerstattung (PDF, 475 KB) muss immer bestätigt werden
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie reiche ich Fahrtkosten ein?
Mit dem bestätigten Formular Fahrtkostenerstattung (PDF, 475 KB) und allen notwendigen Unterlagen. Als Ansuchen auf Fahrtkosten für einen Kur/GVA-, Genesungs- und Rehabilitationsaufenthalten reicht ein formloses Schreiben.
- Wann wird eine Begleitperson bezahlt?
Bei Kindern unter 15 oder bei nachgewiesener Notwendigkeit.
- Werden Taxis ersetzt?
Ja – mit ärztlicher Verordnung, bestätigtem Formular und bezahlter Rechnung.
- Benötige ich eine Bewilligung?
Bei Serienbehandlungen ab dem 5. Transport.
- Was gilt bei Unfällen im Ausland?
Ersatz nur in Relation zur nächstgelegenen geeigneten Versorgung – kein Heimtransport.
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