Mit der freiwilligen Krankenversicherung bleiben Sie durchgehend abgesichert – auch zwischen zwei Jobs oder in privaten Übergangsphasen.
Inhalt
Wann ist eine freiwillige Krankenversicherung sinnvoll?
Die freiwillige Krankenversicherung richtet sich an Personen, die keinen Versicherungsschutz in der Krankenversicherung haben – etwa bei geringfügiger Beschäftigung, nach Beendigung eines Dienstverhältnisses oder während einer Auszeit.
Tipp:
Variante 1 – Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Geeignet für:
- geringfügig Beschäftigte (z. B. Teilzeitkräfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze)
- Vertragsbedienstete und Arbeitnehmer:innen der Universitäten mit einem Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze
- Beamt:innen oder Mandatar:innen mit einem Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze (Achtung: Keine Pensionsversicherung)
Wichtig:
- Es darf keine Pflichtversicherung bestehen.
- Der Antrag muss innerhalb von 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung gestellt werden um eine lückenlose Versicherung zu gewährleisten.
Mehr erfahren:
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Die Selbstversicherung eignet sich für Personen, die geringfügig beschäftigt sind und somit nur unfallversichert sind und daher keinen Krankenversicherungsschutz haben. Sie können freiwillig eine Selbstversicherung abschließen, solange Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben. Vorteil dieser freiwilligen Versicherung ist, dass eine Versicherung sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Pensionsversicherung vorliegt.
Variante 2 – Weiterversicherung in der Krankenversicherung
Geeignet für:
- Personen, deren Versicherung bei der BVAEB endet
- Mitversicherte Personen von verstorbenen BVAEB-Versicherten
- Geschiedene Ehegatt:innen und Partner:innen nach dem Ende der Ehe oder Partnerschaft.
Wichtig:
- Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Pflichtversicherung stellen.
- Kein anderer gesetzlicher Versicherungsschutz darf bestehen.
Mehr erfahren:
Weiterversicherung in der Krankenversicherung
Wenn Ihre Pflichtversicherung endet – z.B. durch Karenz oder Dienstende – können Sie die Krankenversicherung unter gewissen Voraussetzungen freiwillig fortsetzen. Diese Form nennt sich Weiterversicherung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
durchgehender Versicherungsschutz
Zugang zu allen medizinischen Leistungen der BVAEB
Absicherung auch während Übergangsphasen
Möglichkeit zur Mitversicherung von Angehörigen
Beispiel:
Frau L. arbeitet geringfügig in einem Schulsekretariat und möchte krankenversichert bleiben. Sie schließt eine Selbstversicherung ab. Herr K., dessen Dienstverhältnis endet, entscheidet sich für eine Weiterversicherung, um den Versicherungsschutz lückenlos fortzusetzen.
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