körperliche und psychische Wiederherstellung
Inhalt
Was Sie wissen müssen
Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Selbstständigkeit nach einer Krankheit oder einem Unfall. Sie unterscheidet sich von der Kur, die der Festigung und Aufrechterhaltung der Gesundheit dient.
Die BVAEB bietet umfassende Reha-Leistungen in drei Bereichen:
Medizinisch
Beruflich
Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
Sozial
Unterstützung bei der Rückkehr in den Alltag
Unsere Leistungen rund um Rehabilitation & Genesung
Medizinische Rehabilitation
Unterstützung nach Krankheit oder Operation – stationär & ambulant.
Berufliche & Soziale Rehabilitation
Hilfe beim Wiedereinstieg ins Berufsleben, soziale Begleitung & Anpassung.
Genesung & Erholung
Erholung nach Krankheit, schwerer Operation oder für pflegende Angehörige & Kinder.
Rehabilitationsberatung & Sozialarbeit
Persönliche Beratung und Unterstützung während des Genesungsprozesses.
Rehabilitationsantrag stellen
Antrag, Unterlagen & Fristen zum Reha-Anrag – Schritt für Schritt erklärt.
Für wen gilt die Rehabilitation?
Die Rehabilitationsangebote der BVAEB richten sich an verschiedene Zielgruppen:
- Versicherte: nach Krankheit, Operation oder Unfall
- Kinder & Jugendliche: spezielle Programme und Einrichtungen
- Pflegende Angehörige: Erholung und psychische Entlastung
- Personen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit: berufliche Wiedereingliederung
- Menschen mit Behinderung: soziale Rehabilitation und Mobilitätshilfen
Kontakt & Services
Abteilung Kur & Rehabilitation
Telefon
Online Portal
Formulare & Anträge
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer kann eine Rehabilitation beantragen?
Alle BVAEB-Versicherten, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Für Rehabilitationsansuchen von mehrfachversicherten Personen, die in einem aktiven pensionsversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist der jeweilige Pensionsversicherungsträger leistungszuständig.
Bei mehrfachversicherten Personen, die nur Pensionsleistungen (Eigen- oder Hinterbliebenenpension bzw. Ruhe- oder Versorgungsgenuss) beziehen, erfolgt die Aufteilung zwischen den SV-Trägern nach Indikationen (z.B. Orthopädie, Herz-Kreislauf, Neurologie etc.).
- Wann kann ich eine Rehabilitation beantragen?
Immer, ohne jegliche Fristen, bei medizinischer Notwendigkeit – insbesondere nach Krankheiten, Operationen oder Unfällen.
- Was ist der Unterschied zwischen Rehabilitation und Kur?
Eine Rehabilitation dient der Wiederherstellung der Gesundheit bzw. der Besserung des Gesundheitszustandes. Das Ziel einer Rehabilitation ist, dass Patientinnen und Patienten wieder ein möglichst selbstständiges Leben ohne Betreuung und Hilfe führen können.
Ein Kuraufenthalt hingegen ist eine Maßnahme zur Festigung und Aufrechterhaltung der Gesundheit.- Wie lange dauert eine Rehabilitation?
Je nach Art: stationär abhängig vom Formenkreis bis zu 43 Tage, ambulant mehrere Wochen.
- Was kostet eine Reha?
Die BVAEB übernimmt die Behandlungskosten.
Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) für jede Person und Übernachtung von der/dem Versicherten zu tragen. Dies Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.
Es kann eine einkommensabhängige Zuzahlung anfallen.
- Kann ich meine Wunsch-Einrichtung angeben?
Ja, Sie können Ihre Wunsch-Einrichtung im Antrag angeben. Die BVAEB bemüht sich, diese zu berücksichtigen.
- Wo finde ich die Rehabilitationseinrichtungen der BVAEB?
In unserer Broschüre "Kur & Rehabilitation" finden Sie sowohl unsere eigenen Einrichtungen, als auch die Vertragseinrichtungen der BVAEB.
- Gibt es Reha für Kinder und Jugendliche?
Ja, es bestehen spezielle Programme und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
- Wird eine Begleitperson bewilligt?
Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Begleitperson auf Kosten der BVAEB bewilligt werden.
- Wird der Transport in die Einrichtung übernommen?
Bei medizinischer Notwendigkeit kann ein Transport für einen stationären Rehabilitationsaufenthalt in die nächstgelegene Einrichtung bewilligt werden.
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