- Frau: unter 40 Jahren (40. Lebensjahr noch nicht vollendet)
- Mann: unter 50 Jahren (50. Lebensjahr noch nicht vollendet)
Inhalt
Was ist die In‑vitro‑Fertilisation (IVF)?
Bei der IVF werden Eizellen außerhalb des Körpers befruchtet und anschließend in die Gebärmutter eingesetzt. Die Kostenübernahme erfolgt – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – zu 70% über den IVF‑Fonds (gesetzliche Grundlage: In‑vitro‑Fertilisations‑Fonds‑Gesetz). Die verbleibenden 30% tragen die Betroffenen selbst.
Wichtig
Kosten werden nur übernommen, wenn die Behandlung in einer Krankenanstalt mit Vertrag des IVF‑Fonds erfolgt. Behandlungen außerhalb von Vertragskrankenanstalten sind nicht erstattungsfähig. Eine Selbstfinanzierung mit nachträglicher Einreichung beim Fonds ist nicht möglich.
Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind Paare in Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft, wenn
- eine Sterilität tubaren Ursprungs (Eileiter) bei der Frau oder eine Sterilität beim Mann vorliegt und
- alle anderen Behandlungsmöglichkeiten zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ausgeschöpft wurden.
Altersgrenzen
Versicherungszuständigkeit
Es muss Leistungszuständigkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Krankenfürsorgeeinrichtung bestehen.
Wie viele Versuche werden unterstützt?
Bis zu 4 Versuche pro Paar und angestrebter Schwangerschaft.
Eine Unterstützung für weitere Schwangerschaften ist daran gebunden, dass zumindest eine Schwangerschaft bereits erfolgreich durch IVF herbeigeführt wurde.
Wie beantrage ich eine IVF‑Unterstützung?
- 1
Abklärung & Diagnose
Durch die Fachärztin/den Facharzt (Sterilitätsursache, Eignung).
- 2
Vertragskrankenanstalt wählen
Wahl einer Vertragskrankenanstalt des IVF‑Fonds.
- 3
Antrag/Abwicklung
Erfolgt üblicherweise über die Vertragskrankenanstalt direkt beim IVF‑Fonds.
- 4
Behandlung
Gemäß Therapieplan; Eigenanteil (30 %) wird von der Einrichtung vorgeschrieben.
Fristen & wichtige Hinweise
- Anspruch besteht nur innerhalb der Altersgrenzen (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Behandlung).
- Maximal 4 Versuche je angestrebter Schwangerschaft.
- Keine Kostenerstattung bei Behandlungen in Nicht‑Vertragseinrichtungen.
Kontakt & Services
Persönlich
Beratung zu Anspruch & Zuständigkeit
Telefon
Online-Portal
Häufige Fragen (FAQ)
- Wird eine IVF immer zu 70 % bezahlt?
Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Behandlung in einer Vertrags‑Krankenanstalt des IVF‑Fonds stattfindet.
- Zählt die Medikamententherapie (Stimulationsphase) zur Kostenübernahme?
Ja, notwendige Medikamente sind Teil der förderfähigen Kosten innerhalb eines bewilligten Versuchs.
- Können alleinstehende Personen oder Paare außerhalb einer Ehe/Lebensgemeinschaft gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an Paare in Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft. In anderen Fällen besteht kein Anspruch.
- Gibt es eine Kostenerstattung bei privater Vorfinanzierung?
Nein. Eine nachträgliche Einreichung beim IVF‑Fonds ist ausgeschlossen.
- Wo finde ich Vertrags‑Krankenanstalten?
Die Liste erhalten Sie in Ihrer Kundenservicestelle bzw. auf der Homepage des Sozialministeriums.