- 10 % der tarifmäßigen Kosten (gerundet auf Cent)
- mindestens EUR 46,20 pro Behelf
- Ausnahmen: Brillen und Kontaktlinsen
Bei Produkten, die ständig benötigt, jedoch nur einmal oder kurzfristig verwendbar sind, gilt:
→ Kostenanteil immer 10 %, ohne Mindestbetrag.
Liegt der Wert des Heilbehelfes unter EUR 46,20, tragen Sie die Kosten zur Gänze selbst.
Kosten für bestimmte Hilfsmittel können nur bis zu festgelegten Obergrenzen ersetzen werden:
Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt der Kostenanteil vollständig.
Diese Personen erhalten eine schriftliche Bestätigung, die beim Bezug eines Heilbehelfes beim Vertragspartner vorzulegen ist.
Kein Kostenanteil fällt an bei:
Immer – außer bei ständig benötigten oder kurzfristig verwendbaren Behelfen.
Ja, wenn die Kosten des Behelfes unter EUR 46,20 liegen.
Eine Bestätigung des Finanzamts über den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe.
Ja: EUR 4.620,00 bzw. EUR 1.848,00 je nach Art des Hilfsmittels.