Kostenanteil & Befreiung vom Kostenanteil

Für Heilbehelfe und Hilfsmittel fällt grundsätzlich ein Kostenanteil an. Er stellt sicher, dass die Versorgung effizient und nach klaren Regeln erfolgt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch vom Kostenanteil befreit werden. Hier finden Sie alle Details zu Höhe, Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten.

Inhalt

    Welche Kostenanteile gibt es?

    Höchstbeträge der Kostenübernahme

    Kosten für bestimmte Hilfsmittel können nur bis zu festgelegten Obergrenzen ersetzen werden:

    • EUR 4.620,00 für Hilfsmittel, die die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile ersetzen (z.B. Prothesen) oder für Krankenfahrstühle.
    • EUR 1.848,00 für alle anderen Heilbehelfe und Hilfsmittel. 

    Wer ist vom Kostenanteil befreit?

    Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt der Kostenanteil vollständig.

    Kontakt & Services

    Häufige Fragen (FAQ)