Kontaktaufnahme mit den Sozialarbeiter:innen der Abteilung Erweiterte Heilbehandlung und Rehabilitation telefonisch unter 050405-21055 oder per e-Mail unter sozialarbeit.hst10@bvaeb.at.
Maßnahmen beruflicher und sozialer Rehabilitation sollen dazu beitragen, die Teilhabe am Erwerbsleben und innerhalb der Gesellschaft zu fördern. Die diesbezügliche Beratung erfolgt durch Sozialarbeiter:innen der Abteilung Erweiterte Heilbehandlung und Rehabilitation.
Erfahren Sie mehr: Rehabilitation nach Arbeits- / Dienstunfall oder Berufskrankheit
Kontaktaufnahme mit den Sozialarbeiter:innen der Abteilung Erweiterte Heilbehandlung und Rehabilitation telefonisch unter 050405-21055 oder per e-Mail unter sozialarbeit.hst10@bvaeb.at.
Klärung der individuellen Situation und des Unterstützungsbedarfs.
Für Vertragsbedienstete ist primär die Pensionsversicherungsanstalt zuständig. Die BVAEB berät im Einzelfall zur Zuständigkeit.
Ja, die BVAEB kann Zuschüsse oder zinsenfreie Darlehen für Wohnraumanpassung und PKW-Anschaffung gewähren.
Die Sozialarbeiter:innen der BVAEB beraten zu Arbeitsplatzadaptierungen, Umschulungen und beruflicher Reintegration.