Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA)

Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist ein medizinisch neu gestaltetes Kur-Programm. Es fördert Ihre Gesundheit nachhaltig durch Bewegung, Ernährung, mentale Stärke und individuelle Begleitung. Ziel ist es, Beschwerden vorzubeugen, Stress abzubauen und langfristig gesunde Lebensgewohnheiten zu entwickeln.

Inhalt

    Was ist die Gesundheitsvorsorge Aktiv?

    Die GVA ist ein Kur-Programm, durch dessen modularen Aufbau eine individuelle, bedarfsorientierte therapeutische Schwerpunktsetzung ermöglicht wird. Sie richtet sich an Menschen mit Beschwerden des Bewegungs- und Stützapparates oder mit erhöhtem Gesundheitsrisiko durch Bewegungsmangel, Stress oder ungesunde Gewohnheiten.

    Im Unterschied zur klassischen Kur liegt der Fokus auf Eigenaktivität, Motivation und nachhaltiger Veränderung Ihres Lebensstils.

    Was erwartet Sie in der GVA?

    Während Ihres Aufenthalts werden medizinische Therapie, Bewegung, Ernährung und mentale Gesundheit miteinander verbunden. Ihr Programm wird individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    Wer hat Anspruch?

    Anspruch auf die "Gesundheitsvorsorge Aktiv" haben alle BVAEB-Versicherten, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Maßnahme wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt empfohlen und muss von der BVAEB bewilligt werden.

    Wie beantrage ich die GVA?

    • 1

      Medizinische Indikation

      Die Ärztin oder der Arzt füllt den medizinischen Teil des Antrags aus.

    • 2

      Antrag einreichen

      Der Antrag kann online über MeineBVAEB, per Post oder bei den BVAEB-Kundenservicestellen eingereicht werden.  

      Tipp: Geben Sie Ihre Wunsch-Einrichtung im Antrag an – die BVAEB berücksichtigt diese nach Möglichkeit.

    • 3

      Bewilligung

      Nach Bewilligung erfolgt die Einladung durch eine geeignete Vertragseinrichtung.

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    Welche Kosten entstehen?

    Die BVAEB übernimmt die Kosten für den Aufenthalt. 

    Für Aufenthalte mit Beginn ab 01.07.2026 sind die touristischen Abgaben (Nächtigungsabgabe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe etc.) für jede Person und Übernachtung von der/dem Versicherten zu tragen. Dies Kosten sind unabhängig vom Einkommen und auch zu zahlen, wenn eine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt.

    Es fällt zusätzlich - wie bei der Kur – eine einkommensabhängige Zuzahlung an. 

    Für das Jahr 2026 gelten folgende Sätze:

    [Jahreszahl - 2026] 
    Monatlicher BruttobezugTägliche Zuzahlung
    bis EUR 1.308,39keine
    bis EUR 1.889,77EUR 11,06
    bis EUR 2.471,16EUR 18,96
    über EUR 2.471,16EUR 26,87

    Abzüge: EUR 755,73  für mitversicherte Erwachsene, EUR 201,88 für jedes mitversicherte Kind. 

    Keine Zuzahlung für:

    • Personen unter 18 Jahren
    • Bezieher:innen erhöhter Familienbeihilfe
    • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung (außer bei Obergrenze)

    Die Zuzahlung wird mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres angehoben.

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    Fristen & Wichtiges

    • Die GVA kann maximal zweimal innerhalb von fünf Jahren bewilligt werden.
    • Die Bewilligung ist 12 Monate gültig.
    • Reisekosten werden bei Rezeptgebührenbefreiung (Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung aufgrund der Obergrenze) ersetzt.

    Kontakte & Formulare

    Häufige Fragen (FAQ)

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    Jetzt GVA beantragen

    Gesund leben beginnt heute – wir unterstützen Sie dabei.

    Antrag herunterladen (PDF, 528 KB)

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