z.B. Verschleiß, medizinische Veränderung
Inhalt
Was bedeutet Gebrauchsdauer?
Die Gebrauchsdauer ist der vorgesehene Verwendungszeitraum für einen Heilbehelf oder ein Hilfsmittel, bevor ein Anspruch auf Neubeistellung entsteht.
Wichtig
Ein vorzeitiger Austausch oder eine vorzeitige Neubeistellung ist nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ist bewilligungspflichtig.
Übersicht der Gebrauchsdauern
Nachfolgend finden Sie die satzungsmäßigen Gebrauchsdauern gemäß BVAEB:
Gebrauchsdauer für Heilbehelfe und Hilfsmittel (Satzung § 17 Abs. 2)
| Hörgeräte | 5 Jahre |
| Kompressionsstrümpfe, -behelfe | 6 Monate |
| Besteht die notwendige Erstversorgung aus zwei Einheiten, kann die zweite Einheit innerhalb der sechs Monate nach der ersten Einheit auf Rechnung der BVAEB bezogen werden. | |
| Krankenfahrstühle | 8 Jahre |
| Orthopädische Maßschuhe; Zurichtung von Konfektionsschuhen | |
| für Anspruchsberechtigte bis zum vollendeten 15. Lebensjahr | 6 Monate |
| für Anspruchsberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr | 12 Monate |
| Besteht die notwendige Erstversorgung aus zwei Paar Schuhen, kann das zweite Paar innerhalb der zwölf Monate nach dem ersten Paar auf Rechnung der BVAEB bezogen werden. | |
| Prothesen | |
| Armprothesen | 5 Jahre |
| Augenprothesen | 12 Monate |
| Beinprothesen | 5 Jahre |
| Brustprothesen | 2 Jahre |
| Sehbehelfe | |
| Brillen, Brillengläser, Brillenfassungen | 3 Jahre |
| Kontaktlinsen, hart | 2 Jahre |
| Kontaktlinsen, weich | 12 Monate |
| Stützapparate | |
| der Extremitäten | 5 Jahre |
| des Rumpfes | 4 Jahre |
Was tun, wenn ein Heilbehelf früher ersetzt werden muss?
Sie benötigen vor Ende der vorgesehenen Gebrauchsdauer einen neuen Behelf? Dann:
- 1
Ärztliche Begründung einholen
- 2
Neubeistellung beantragen
Vorzeitige Neubeistellung beantragen – Bewilligungspflicht!
- 3
Unterlagen einreichen
Nur bei Vorliegen einer Bewilligung werden die Kosten von der BVAEB übernommen.
Häufige Fragen (FAQ)
- Warum gibt es eine Gebrauchsdauer?
Dies dient dazu, eine wirtschaftliche, nachhaltige und gleichmäßige Versorgung aller Versicherten sicherzustellen.
- Wann bekomme ich einen neuen Heilbehelf bzw. ein neues Hilfsmittel?
Nach Ablauf der Gebrauchsdauer.
- Wird mein Heilbehelf bzw. Hilfsmittel repariert oder ersetzt, wenn er beschädigt oder kaputt wird?
Beschädigte oder unbrauchbar gewordene Heilbehelfe oder Hilfsmittel werden vor Ablauf der Gebrauchsdauer auf Kosten der BVAEB nur wiederhergestellt oder erneuert, wenn dies notwendig ist und die versicherte Person kein Verschulden an der Beschädigung oder Unbrauchbarkeit trifft.
- Wie weiß ich, ob ein Ersatz bewilligt wird?
Die BVAEB informiert Sie mittels Schreiben über ihren Antrag.
- Wo finde ich alle Regelungen?
Die Gebrauchsdauern sind in der Satzung der BVAEB festgelegt. Alle weiteren Informationen finden sich auf der Website der BVAEB oder erfahren Sie direkt über Ihre Kundenservicestelle.
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