Gebrauchsdauer für Heilbehelfe und Hilfsmittel

Heilbehelfe und Hilfsmittel sollen möglichst lange genutzt werden. Daher legt die Satzung der BVAEB für viele medizinische Behelfe eine verpflichtende Mindestgebrauchsdauer fest. 

Inhalt

    Was bedeutet Gebrauchsdauer?

    Die Gebrauchsdauer ist der vorgesehene Verwendungszeitraum für einen Heilbehelf oder ein Hilfsmittel, bevor ein Anspruch auf Neubeistellung entsteht.

    Wichtig

    Ein vorzeitiger Austausch oder eine vorzeitige Neubeistellung ist nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ist bewilligungspflichtig.

    Übersicht der Gebrauchsdauern

    Nachfolgend finden Sie die satzungsmäßigen Gebrauchsdauern gemäß BVAEB:

    Gebrauchsdauer für Heilbehelfe und Hilfsmittel (Satzung § 17 Abs. 2)

    Hörgeräte5 Jahre
    Kompressionsstrümpfe, -behelfe6 Monate
    Besteht die notwendige Erstversorgung aus zwei Einheiten, kann die zweite Einheit innerhalb der sechs Monate nach der ersten Einheit auf Rechnung der BVAEB bezogen werden.
    Krankenfahrstühle8 Jahre
    Orthopädische Maßschuhe; Zurichtung von Konfektionsschuhen
    für Anspruchsberechtigte bis zum vollendeten 15. Lebensjahr6 Monate
    für Anspruchsberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr12 Monate
    Besteht die notwendige Erstversorgung aus zwei Paar Schuhen, kann das zweite Paar innerhalb der zwölf Monate nach dem ersten Paar auf Rechnung der BVAEB bezogen werden.
    Prothesen
    Armprothesen5 Jahre
    Augenprothesen12 Monate
    Beinprothesen5 Jahre
    Brustprothesen2 Jahre
    Sehbehelfe
    Brillen, Brillengläser, Brillenfassungen3 Jahre
    Kontaktlinsen, hart2 Jahre
    Kontaktlinsen, weich12 Monate
    Stützapparate
    der Extremitäten5 Jahre
    des Rumpfes4 Jahre

    Was tun, wenn ein Heilbehelf früher ersetzt werden muss?

    Sie benötigen vor Ende der vorgesehenen Gebrauchsdauer einen neuen Behelf? Dann:

    • 1

      Ärztliche Begründung einholen

      z.B. Verschleiß, medizinische Veränderung

    • 2

      Neubeistellung beantragen

      Vorzeitige Neubeistellung beantragen – Bewilligungspflicht!

    • 3

      Unterlagen einreichen

      Nur bei Vorliegen einer Bewilligung werden die Kosten von der BVAEB übernommen.

    Häufige Fragen (FAQ)

    Kontakt & Services

     Jetzt Bewilligung einholen

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