Zahnbehandlung — Gesunde Zähne bis ins hohe Alter

Gesunde Zähne – ein Leben lang.
Mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen und richtiger Pflege können Sie Ihre Zähne bis ins hohe Alter erhalten. Die BVAEB unterstützt Sie dabei mit umfassenden Leistungen für Zahnbehandlungen und Mundhygiene.

Inhalt

    Was ist eine Zahnbehandlung?

    Zur Zahnbehandlung zählen alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen der Zähne und des Mundes – zum Beispiel:

    Diese Maßnahmen dienen der Erhaltung und Wiederherstellung Ihrer Zahngesundheit. Die Behandlung kann erfolgen:

    Alternativ können Sie auch Zahnärztinnen oder Zahnärzte bzw. Zahnambulatorien in Anspruch nehmen, die keine Vertragspartner der BVAEB sind. In diesem Fall ist ein Kostenersatz möglich.

    Wer hat Anspruch?

    Versicherte der BVAEB und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen haben Anspruch auf Kostenübernahme für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen.

    Welche Kosten entstehen?

    • Bei Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern zahlen Sie nur den gesetzlichen Behandlungsbeitrag.
    • Bei Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzten müssen Sie das Honorar zunächst selbst begleichen. Anschließend können Sie die Honorarnote bei der BVAEB zur Kostenerstattung in Höhe der entsprechenden Vertragstarife (abzüglich des Behandlungsbeitrags) einreichen.

    Wichtig

    Leistungen, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen oder auf persönlichen Wunsch erfolgen, werden nicht ersetzt. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt muss Sie vor Behandlungsbeginn über etwaige Zusatzkosten informieren.

    Mundhygiene – Professionelle Zahnreinigung

    Eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung ist die beste Vorsorge gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen. Die BVAEB bietet in bestimmten Fällen Zuschüsse zur Mundhygiene an. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite:

    Mundhygiene - Professionelle Zahnreinigung

    Kostenerstattung – Schritt für Schritt

    • 1

      Behandlung

      Behandlung durchführen lassen.

    • 2

      Honorarnote

      Honorarnote bezahlen und einreichen.

    • 3

      Erstattung

      Erstattung erfolgt in Höhe der entsprechenden Vertragstarife abzüglich des Behandlungsbeitrags Die tatsächliche Höhe des bezahlten Honorars wirkt sich nicht auf die Höhe des Kostenersatzes aus.

    • 4

      Zusatzleistungen

      Zusatzleistungen (z.B. Bleaching, Zahnschmuck) sind privat zu bezahlen. Ein Kostenersatz ist in diesen Fällen nicht möglich.

    Fristen & Hinweise


    • Eine Einreichung ist ausnahmslos bis zu 42 Monate nach Inanspruchnahme der Leistung möglich. Danach ist ein Kostenersatz nicht mehr möglich.
    • Die Erstattung richtet sich nach den geltenden Tarifvereinbarungen.
    • Bei umfangreichen oder geplanten Behandlungen kann eine vorherige Kosteninformation sinnvoll sein. Reichen Sie diesbezüglich alle vorliegenden Unterlagen zur geplanten Behandlung in Ihrer Kundenservicestelle ein.

    Kontakte & Services

    Downloads

    Kostenbeiträge für nicht vertragliche Leistungen in den Zahnambulatorien (PDF, 115 KB)

    Achtung: keine Kostenzuschüsse, Beträge sind selbst zu bezahlen