Pension für Beamt:innen

Die BVAEB begleitet Beamt:innen in allen Fragen rund um Ruhegenuss, Teilpension, Pensionsberechnung, Rechtsgrundlagen, Auszahlung und Serviceleistungen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Beamtenpension kompakt zusammengefasst.

Ob Sie kurz vor dem Ruhestand stehen, sich über die Teilpension informieren möchten oder Fragen zu den geltenden Rechtsgrundlagen haben: Das BVAEB Pensionsservice unterstützt Sie während des aktiven Dienstverhältnisses, beim Übergang in den Ruhestand und während des laufenden Pensionsbezugs.

Inhalt

    Was Sie wissen müssen - Besonderheiten der Beamtenpension

    Beamt:innen erhalten ihre Pensions- und Versorgungsleistungen auf Grundlage des Dienst- und Pensionsrechts. Anders als Arbeitnehmer:innen sind sie grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert, sondern beziehen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen Ruhegenuss.

    Ruhegenuss und Pensionierung

    Der Ruhegenuss sichert Beamt:innen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst finanziell ab. Die Höhe des Ruhegenusses richtet sich nach den jeweils geltenden pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie den maßgebenden ruhegenussfähigen Zeiten und Bezügen.

    Für die Bemessung und Auszahlung des Ruhegenusses ist das BVAEB Pensionsservice zuständig. Nach Einlangen der erforderlichen Unterlagen werden die notwendigen Schritte zur Festsetzung und Auszahlung der Leistung eingeleitet. Dazu zählen unter anderem die bescheidmäßige Festsetzung des Ruhegenusses sowie gegebenenfalls Vorschusszahlungen bis zur endgültigen Bemessung.

    Anspruchsbegründende Nebengebühren werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend berücksichtigt.

    So kommen Sie in den Ruhestand

    Mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze treten Beamt:innen in den Ruhestand. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch ein früherer Übertritt in den Ruhestand durch eine schriftliche Erklärung an die zuständige Dienstbehörde möglich.

    Die zuständige Dienstbehörde führt das Verfahren zur Ruhestandsversetzung durch und übermittelt die erforderlichen Unterlagen an das BVAEB Pensionsservice. Auf dieser Grundlage erfolgt die Bemessung und Auszahlung Ihres Ruhegenusses.

    Vor der ersten Pensionsauszahlung

    Damit Ihre Pension pünktlich und reibungslos ausbezahlt werden kann, prüfen Sie bitte rechtzeitig, ob noch Angaben oder Unterlagen erforderlich sind. Vor Ihrem ersten Auszahlungstermin sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

    Teilpension

    Mit der Teilpension können Beamt:innen ihre regelmäßige Wochendienstzeit reduzieren und gleichzeitig eine Teilpensionsleistung beziehen. Während der Teilpension bleiben Sie weiterhin im Dienststand.

    Voraussetzung für den Bezug einer Teilpension ist eine von der zuständigen Dienstbehörde bewilligte Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit.

    Die BVAEB ist für die Bemessung und Auszahlung der Teilpension von Bundesbeamt:innen sowie pragmatisierten Landeslehrer:innen der Stadt Wien und des Landes Kärnten zuständig.

    So funktioniert die Teilpension

    • 1

      Herabsetzung der Dienstzeit beantragen

      Beantragen Sie die Herabsetzung Ihrer regelmäßigen Wochendienstzeit bei Ihrer zuständigen Dienstbehörde.

    • 2

      Entscheidung der Dienstbehörde

      Die Dienstbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die beantragte Herabsetzung der Dienstzeit.

    • 3

      Bemessung der Teilpension durch die BVAEB

      Nach Bewilligung der Herabsetzung der Dienstzeit übermittelt die Dienstbehörde die erforderlichen Unterlagen an das BVAEB Pensionsservice. Auf dieser Grundlage werden Ihr Anspruch geprüft sowie die Teilpension bemessen und ausbezahlt.

    Gut zu wissen

    Die Entscheidung über die Herabsetzung der Dienstzeit erfolgt ausschließlich durch die zuständige Dienstbehörde. Die BVAEB wird erst nach Einlangen der erforderlichen Unterlagen tätig und ist für die Bemessung und Auszahlung der Teilpension von Bundesbeamt:innen sowie pragmatisierten Landeslehrer:innen der Stadt Wien und des Landes Kärnten zuständig.

    Weitere Informationen

    Für vertiefende Informationen zu den geltenden Rechtsgrundlagen sowie zu Ruhe- und Versorgungsgenussbezügen stehen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung:

    Pensionsinformation & Rechtsgrundlagen

    Das aktuelle Informationsblatt bietet einen Überblick über die geltenden Regelungen sowie die jährlichen Anpassungen bei Ruhe- und Versorgungsgenussbezügen.  Jährliche Informationen zu Ruhe- und Versorgungsgenussbezügen (PDF, 47 KB)

    Der Anhang ergänzt das Informationsblatt und enthält die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Ruhegenuss in der jeweils geltenden Fassung.  Anhang zum Informationsblatt über die Grundlagen der Bemessung eines Ruhegenusses  (PDF, 677 KB)

    Auszahlung und Serviceleistungen

    Auch nach Ihrer Pensionierung unterstützt Sie das BVAEB Pensionsservice bei vielen Anliegen rund um Ihren Pensionsbezug. Informationen zur Auszahlung Ihrer Pension, zu Bezugsinformationen, Änderungen von Bankverbindungen, Auslandsaufenthalten sowie zu weiteren Leistungen des BVAEB Pensionsservice finden Sie gebündelt auf unserer Serviceseite für Pensionist:innen.

     Zur Serviceseite für Pensionist:innen

    Häufige Fragen (FAQ)

    Kontakt & Services

    Fragen zu Ihrem Ruhegenuss, Ihrer Teilpension oder zu laufenden Pensionsleistungen beantwortet Ihnen das BVAEB PensionsServiceCenter gerne.

    BVAEB PensionsServiceCenter

    Unsere Serviceangebote

    Für persönliche oder telefonische Anliegen stehen Ihnen folgende Serviceangebote des BVAEB PensionsServiceCenters zur Verfügung: