Das aus Ihrer Aktivdienstzeit bekannte Konto wird grundsätzlich für die Pensionsauszahlung übernommen. Möchten Sie eine andere Bankverbindung verwenden, teilen Sie uns diese bitte rechtzeitig mit.
Inhalt
Was Sie wissen müssen - Besonderheiten der Beamtenpension
Beamt:innen erhalten ihre Pensions- und Versorgungsleistungen auf Grundlage des Dienst- und Pensionsrechts. Anders als Arbeitnehmer:innen sind sie grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert, sondern beziehen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen Ruhegenuss.
Ruhegenuss und Pensionierung
Der Ruhegenuss sichert Beamt:innen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst finanziell ab. Die Höhe des Ruhegenusses richtet sich nach den jeweils geltenden pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie den maßgebenden ruhegenussfähigen Zeiten und Bezügen.
Für die Bemessung und Auszahlung des Ruhegenusses ist das BVAEB Pensionsservice zuständig. Nach Einlangen der erforderlichen Unterlagen werden die notwendigen Schritte zur Festsetzung und Auszahlung der Leistung eingeleitet. Dazu zählen unter anderem die bescheidmäßige Festsetzung des Ruhegenusses sowie gegebenenfalls Vorschusszahlungen bis zur endgültigen Bemessung.
Anspruchsbegründende Nebengebühren werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend berücksichtigt.
So kommen Sie in den Ruhestand
Mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze treten Beamt:innen in den Ruhestand. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch ein früherer Übertritt in den Ruhestand durch eine schriftliche Erklärung an die zuständige Dienstbehörde möglich.
Die zuständige Dienstbehörde führt das Verfahren zur Ruhestandsversetzung durch und übermittelt die erforderlichen Unterlagen an das BVAEB Pensionsservice. Auf dieser Grundlage erfolgt die Bemessung und Auszahlung Ihres Ruhegenusses.
Vor der ersten Pensionsauszahlung
Damit Ihre Pension pünktlich und reibungslos ausbezahlt werden kann, prüfen Sie bitte rechtzeitig, ob noch Angaben oder Unterlagen erforderlich sind. Vor Ihrem ersten Auszahlungstermin sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
Bankverbindung:
Wohnsitz im Ausland:
Bei einem Umzug ins Ausland können zusätzliche Angaben oder Nachweise erforderlich sein.
Auszahlung auf ein Konto im EU-/EWR-Raum:
Für Auslandszahlungen benötigen wir eine entsprechende Bankverbindung sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen.
Rechtzeitige Übermittlung von Unterlagen:
Erforderliche Unterlagen sollten möglichst spätestens zwei Wochen vor dem ersten Auszahlungstermin bei der zuständigen Stelle einlangen.
Teilpension
Mit der Teilpension können Beamt:innen ihre regelmäßige Wochendienstzeit reduzieren und gleichzeitig eine Teilpensionsleistung beziehen. Während der Teilpension bleiben Sie weiterhin im Dienststand.
Voraussetzung für den Bezug einer Teilpension ist eine von der zuständigen Dienstbehörde bewilligte Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit.
Die BVAEB ist für die Bemessung und Auszahlung der Teilpension von Bundesbeamt:innen sowie pragmatisierten Landeslehrer:innen der Stadt Wien und des Landes Kärnten zuständig.
So funktioniert die Teilpension
- 1
Herabsetzung der Dienstzeit beantragen
Beantragen Sie die Herabsetzung Ihrer regelmäßigen Wochendienstzeit bei Ihrer zuständigen Dienstbehörde.
- 2
Entscheidung der Dienstbehörde
Die Dienstbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die beantragte Herabsetzung der Dienstzeit.
- 3
Bemessung der Teilpension durch die BVAEB
Nach Bewilligung der Herabsetzung der Dienstzeit übermittelt die Dienstbehörde die erforderlichen Unterlagen an das BVAEB Pensionsservice. Auf dieser Grundlage werden Ihr Anspruch geprüft sowie die Teilpension bemessen und ausbezahlt.
Gut zu wissen
Die Entscheidung über die Herabsetzung der Dienstzeit erfolgt ausschließlich durch die zuständige Dienstbehörde. Die BVAEB wird erst nach Einlangen der erforderlichen Unterlagen tätig und ist für die Bemessung und Auszahlung der Teilpension von Bundesbeamt:innen sowie pragmatisierten Landeslehrer:innen der Stadt Wien und des Landes Kärnten zuständig.
Rechtsgrundlagen und Pensionskonto
Welche Bestimmungen für Ihre Pension gelten, hängt insbesondere von Ihrem Geburtsjahr und vom Zeitpunkt Ihrer Pragmatisierung ab. Die Pensionsberechnung erfolgt je nach persönlicher Situation nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG 1965), dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) oder einer Kombination beider Systeme.
Welche Rechtsgrundlage gilt für mich?
Geboren bis 1955
Pensionsgesetz 1965 (PG 1965)
Für Beamt:innen dieser Jahrgänge gilt grundsätzlich das Pensionsgesetz 1965 (PG 1965). Ein elektronisches Pensionskonto ist für diese Personengruppe nicht vorgesehen.
Geboren ab 1955
Übergangsregelungen zwischen PG 1965 und APG
Für später geborene Jahrgänge können je nach Zeitpunkt der Pragmatisierung Übergangsregelungen gelten. Die Pensionsberechnung erfolgt dabei unter Berücksichtigung von Elementen des PG 1965 und des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG).
Geboren ab 1976 und vor 2005 pragmatisiert
Kombiniertes Pensionsrecht mit Pensionskonto
Für diese Personengruppe gelten kombinierte Regelungen aus PG 1965 und APG. Die Pension wird auf Basis einer Kontoerstgutschrift sowie der jährlichen Teilgutschriften im Pensionskonto berechnet.
Pragmatisierung ab 1. Jänner 2005
Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
Für Beamt:innen, die ab 1. Jänner 2005 pragmatisiert wurden, gilt ausschließlich das Allgemeine Pensionsgesetz (APG). Die Pension wird vollständig über das Pensionskonto ermittelt.
Weitere Informationen
Für vertiefende Informationen zu den geltenden Rechtsgrundlagen sowie zu Ruhe- und Versorgungsgenussbezügen stehen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung:
Pensionsinformation & Rechtsgrundlagen
Das aktuelle Informationsblatt bietet einen Überblick über die geltenden Regelungen sowie die jährlichen Anpassungen bei Ruhe- und Versorgungsgenussbezügen. Jährliche Informationen zu Ruhe- und Versorgungsgenussbezügen (PDF, 47 KB)
Der Anhang ergänzt das Informationsblatt und enthält die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zum Ruhegenuss in der jeweils geltenden Fassung. Anhang zum Informationsblatt über die Grundlagen der Bemessung eines Ruhegenusses (PDF, 677 KB)
Auszahlung und Serviceleistungen
Auch nach Ihrer Pensionierung unterstützt Sie das BVAEB Pensionsservice bei vielen Anliegen rund um Ihren Pensionsbezug. Informationen zur Auszahlung Ihrer Pension, zu Bezugsinformationen, Änderungen von Bankverbindungen, Auslandsaufenthalten sowie zu weiteren Leistungen des BVAEB Pensionsservice finden Sie gebündelt auf unserer Serviceseite für Pensionist:innen.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wann wird die BVAEB über meine Pensionierung informiert?
Die zuständige Dienstbehörde führt das Verfahren zur Ruhestandsversetzung durch und übermittelt die erforderlichen Unterlagen an das BVAEB Pensionsservice. Erst danach erfolgt die Bemessung und Auszahlung des Ruhegenusses.
- Muss ich meinen Ruhegenuss bei der BVAEB beantragen?
Die Ruhestandsversetzung wird durch die zuständige Dienstbehörde durchgeführt. Auf Grundlage der übermittelten Unterlagen bemisst und zahlt das BVAEB Pensionsservice Ihren Ruhegenuss aus. Eine gesonderte Antragstellung beim BVAEB Pensionsservice ist dafür nicht erforderlich.
- Wer entscheidet über eine Teilpension?
Die Entscheidung über die Herabsetzung der Dienstzeit trifft ausschließlich die zuständige Dienstbehörde. Die BVAEB ist anschließend für die Bemessung und Auszahlung der Teilpension von Bundesbeamt:innen sowie pragmatisierten Landeslehrer:innen der Stadt Wien und des Landes Kärnten zuständig.
- Wann erfolgt die erste Pensionsauszahlung?
Die Auszahlung erfolgt nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen. Gegebenenfalls können Vorschusszahlungen bis zur endgültigen Bemessung des Ruhegenusses erfolgen.
- An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Das BVAEB Pensionsservice unterstützt Sie telefonisch unter 050405-15 oder per e-Mail an pensionsservice@bvaeb.at.
Kontakt & Services
Fragen zu Ihrem Ruhegenuss, Ihrer Teilpension oder zu laufenden Pensionsleistungen beantwortet Ihnen das BVAEB PensionsServiceCenter gerne.
BVAEB PensionsServiceCenter
Telefon
Postanschrift
Postfach 70, 1061 Wien
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:00 bis 14:00 Uhr
Unsere Serviceangebote
Für persönliche oder telefonische Anliegen stehen Ihnen folgende Serviceangebote des BVAEB PensionsServiceCenters zur Verfügung:
Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenters
Standort
Josefstädter Straße 80
1080 Wien
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Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
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