Kostenübernahme:
Kostenübernahme erfolgt nur, wenn der Vertragstarif höher ist als EUR 138,60 (inkl. MwSt.).
Gläser:
- Kosten für Bifokalgläser werden bis zum Vertragstarif übernommen
- Kosten für Dreistärken- oder Gleitsichtgläser werden nicht übernommen
- Kosten für mineralische Gläser: werden bis zum Vertragstarif übernommen
- Kosten für Kunststoffgläser werden nur in folgenden Fällen bis zum Vertragstarif übernommen:
- bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
- bei Personen mit einer geistigen oder motorischen Behinderung und
- bei besonderen medizinischen Indikationen
Kontaktlinsen:
- Kosten werden bei besonderen medizinischen Indikationen bis zum Vertragstarif übernommen.
Kostenanteil:
Der Kostenanteil beträgt 10 % der Kosten, mindestens EUR 138,60.
Besonderheiten:
- Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: kein Kostenanteil
- Mitversicherte Jugendliche bis 27 Jahre: 10 % der Kosten, mindestens EUR 46,20