Informationen vor Pensionsantritt

Damit eine Pension gewährt werden kann, müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt sein. Dazu zählen Versicherungszeiten, das Vorliegen eines Versicherungsfalles sowie weitere Anspruchsvoraussetzungen.

Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen für den Pensionsantritt bei der BVAEB.

Inhalt

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    Allgemeines

    Die BVAEB führt die Pensionsversicherung nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) durch und ist zuständig für:
    •    Arbeiter:innen und Angestellte bei Eisenbahnunternehmen
    •    Personen in knappschaftlichen Betrieben oder gleichgestellten Tätigkeiten
    •    Bedienstete der BVAEB
    Die BVAEB gewährt Leistungen aus den Versicherungsfällen: * Alter * geminderte Arbeitsfähigkeit (krankheitsbedingt) * Tod
    Es wird zwischen Eigenpensionen und Hinterbliebenenpensionen unterschieden. Für knappschaftliche Tätigkeiten gelten besondere Bestimmungen.
    Pensionsbezieher:innen sind – ebenso wie aktive Erwerbstätige – in das österreichische Sozialsystem eingebunden. Änderungen, die den Leistungsbezug betreffen, müssen der BVAEB umgehend gemeldet werden.

    Voraussetzungen für eine Pension

    Damit ein Pensionsanspruch entsteht, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:

    1. Eintritt des Versicherungsfalles
      (Alter, Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit, Tod)
    2. Erfüllung der Mindestversicherungszeit
      (Versicherungszeiten gemäß Gesetz)
    3. Erfüllung weiterer spezieller Anspruchsvoraussetzungen, sofern für die jeweilige Pensionsart vorgesehen
    4. Antragstellung (Antragsprinzip) – Ohne Antrag keine Pension.

    Das Verfahren wird mit einem Bescheid abgeschlossen. Bescheide der BVAEB können vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten angefochten werden.


    3.2.1.1. Pensionskonto und Berechnung

    Hier finden Sie Informationen zum Thema Pensionskonto und Pensionsberechnung

     

    3.2.1.2. Versicherungszeiten und zwischenstaatliche Pensionsversicherung

    Hier finden Sie Informationen zu Ihren Versicherungszeiten im In- und Ausland, sowie zur Beantragung einer Überprüfung Ihrer Versicherungszeiten.I

    3.2.1.3. Freiwillige Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten

    Hier finden Sie alles zum Thema Höherversicherung, Weiterversicherung und Selbstversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, sowie zum Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten

     

    3.2.1.4. Pensionssplitting

                Informationen rund um das Thema Pensionssplitting

    Kontakt & Services

    BVAEB PensionsServiceCenter

    Telefon: 050405-15
    E-Mail: pensionsservice@bvaeb.at

    Postanschrift: Postfach 70, 1061 Wien

     

    Telefonische Erreichbarkeit

    • Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 16:00 Uhr
    • Freitag: 07:00 bis 14:00 Uhr

     

    Unsere Serviceangebote

    Für persönliche oder telefonische Anliegen stehen Ihnen folgende Serviceangebote des BVAEB PensionsServiceCenters zur Verfügung:

     

    Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenters

    Persönliche Beratung zu Pensions-, Ruhe- und Versorgungsleistungen in Wien.

    Standort
    Josefstädter Straße 80
    1080 Wien

    Persönliche Vorsprache

    • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
    • Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr

    Rückrufservice über meineBVAEB

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    Verfügbare Rückrufzeiten

    • Montag bis Donnerstag: 09:30 bis 14:00 Uhr
    • Freitag: 09:30 bis 13:00 Uhr

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