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Allgemeines
Die BVAEB führt die Pensionsversicherung nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) durch und ist zuständig für:
• Arbeiter:innen und Angestellte bei Eisenbahnunternehmen
• Personen in knappschaftlichen Betrieben oder gleichgestellten Tätigkeiten
• Bedienstete der BVAEB
Die BVAEB gewährt Leistungen aus den Versicherungsfällen: * Alter * geminderte Arbeitsfähigkeit (krankheitsbedingt) * Tod
Es wird zwischen Eigenpensionen und Hinterbliebenenpensionen unterschieden. Für knappschaftliche Tätigkeiten gelten besondere Bestimmungen.
Pensionsbezieher:innen sind – ebenso wie aktive Erwerbstätige – in das österreichische Sozialsystem eingebunden. Änderungen, die den Leistungsbezug betreffen, müssen der BVAEB umgehend gemeldet werden.
Voraussetzungen für eine Pension
Damit ein Pensionsanspruch entsteht, müssen alle folgenden Punkte erfüllt sein:
- Eintritt des Versicherungsfalles
(Alter, Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit, Tod) - Erfüllung der Mindestversicherungszeit
(Versicherungszeiten gemäß Gesetz) - Erfüllung weiterer spezieller Anspruchsvoraussetzungen, sofern für die jeweilige Pensionsart vorgesehen
- Antragstellung (Antragsprinzip) – Ohne Antrag keine Pension.
Das Verfahren wird mit einem Bescheid abgeschlossen. Bescheide der BVAEB können vor Verwaltungsbehörden oder Gerichten angefochten werden.
3.2.1.1. Pensionskonto und Berechnung
Hier finden Sie Informationen zum Thema Pensionskonto und Pensionsberechnung
3.2.1.2. Versicherungszeiten und zwischenstaatliche Pensionsversicherung
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Versicherungszeiten im In- und Ausland, sowie zur Beantragung einer Überprüfung Ihrer Versicherungszeiten.I
3.2.1.3. Freiwillige Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten
Hier finden Sie alles zum Thema Höherversicherung, Weiterversicherung und Selbstversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, sowie zum Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
3.2.1.4. Pensionssplitting
Informationen rund um das Thema Pensionssplitting
Kontakt & Services
BVAEB PensionsServiceCenter
Telefon: 050405-15
E-Mail: pensionsservice@bvaeb.at
Postanschrift: Postfach 70, 1061 Wien
Telefonische Erreichbarkeit
- Montag bis Donnerstag: 07:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag: 07:00 bis 14:00 Uhr
Unsere Serviceangebote
Für persönliche oder telefonische Anliegen stehen Ihnen folgende Serviceangebote des BVAEB PensionsServiceCenters zur Verfügung:
Pensionsschalter des BVAEB PensionsServiceCenters
Persönliche Beratung zu Pensions-, Ruhe- und Versorgungsleistungen in Wien.
Standort
Josefstädter Straße 80
1080 Wien
Persönliche Vorsprache
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
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