Angehörige, die einen BVAEB-Versicherten gegen Entgelt (beruflich) pflegen, können bei der BVAEB nicht mitversichert werden.
Inhalt
Wer kann mitversichert werden?
Mitversichert werden können Angehörige, die:
- einen BVAEB-Versicherten, der zumindest Pflegegeld der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder vergleichbaren landesgesetzlichen Regelungen pflegen,
- den Versicherten unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft pflegen,
- den Versicherten unentgeltlich pflegen,
- den Versicherten in häuslicher Umgebung pflegen und
- keinen eigenen Krankenversicherungsschutz haben (z. B. keine Erwerbstätigkeit, Pension oder Selbstversicherung).
Hinweis:
Als pflegende Angehörige gelten: Ehegatt:innen; eingetragene Partner:innen; Personen, die mit der zu pflegenden Person in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind; Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder; Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie haushaltsführende oder erziehende Lebensgefährt:innen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Damit eine Mitversicherung als angehörige Person möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Pflegegeldbezieher ist bei der BVAEB versichert
Die Person, die das Pflegegeld bezieht und gepflegt wird, ist bei der BVAEB krankenversichert.
Pflegegeldhöhe
Die zu pflegende Person muss zumindest Pflegegeld der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einer vergleichbaren landesgesetzlichen Regelung beziehen.
Intensität der Pflege
Die angehörige pflegende Person muss die Pflege unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft durchführen.
Unentgeltliche Pflege
Die angehörige pflegende Person darf keine Gegenleistung für die Pflege erhalten.
Ort der Pflege
Die zu pflegende Person muss in häuslicher Umgebung (in keiner Betreuungseinrichtung) durch die angehörige Person gepflegt werden.
Kein eigener gesetzlicher Versicherungsschutz
z. B. keine Pflicht- oder Selbstversicherung.
Gewöhnlicher Aufenthalt
Die angehörige Person muss den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.
Wie melde ich die Mitversicherung?
Die Mitversicherung erfolgt durch Meldung der versicherten Person oder durch die angehörige Person.
So gehen Sie vor:
- 1
Formular ausfüllen
Formular Mitversicherung von Angehörigen (PDF, 142 KB) (Online oder PDF).
- 2
Nachweise beilegen
Bestätigung des Pflegegeldbezuges sowie der Angehörigenbeziehung, Nachweis über die überwiegende und unentgeltliche Pflege.
- 3
Einreichen
online über MeineBVAEB, per Post oder bei Ihrer BVAEB-Kundenservicestelle .
- 4
Bestätigung
Nach positiver Prüfung erhalten Sie die schriftliche Bestätigung über den Versicherungsschutz.
Wie lange gilt die Mitversicherung?
Die Mitversicherung bleibt bestehen, solange die angehörige Person die bei der BVAEB versicherte Person pflegt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie endet automatisch, wenn:
- die Pflegetätigkeit eingestellt wird,
- die angehörige Person einen eigenen Krankenversicherungsschutz erlangt oder
- der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich von der angehörigen Person beendet wird.
Wichtig:
Änderungen sind binnen 14 Tagen an die BVAEB zu melden.