Wahlärztinnen und Wahlärzte sind verpflichtet, erstattungsfähige Leistungen direkt an die BVAEB zu übermitteln.
Tipp: Fragen Sie aktiv nach dieser Möglichkeit – sie ist für Sie besonders bequem und verkürzt die Bearbeitungsdauer.
Wahlärztinnen und Wahlärzte verrechnen ihre Leistungen nicht direkt mit der BVAEB. Sie bezahlen die Honorarnote selbst und können diese anschließend zur Erstattung einreichen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Rechnung zur Kostenerstattung einzureichen:
Wahlärztinnen und Wahlärzte sind verpflichtet, erstattungsfähige Leistungen direkt an die BVAEB zu übermitteln.
Tipp: Fragen Sie aktiv nach dieser Möglichkeit – sie ist für Sie besonders bequem und verkürzt die Bearbeitungsdauer.
Schnell, digital und sicher:
Für alle, die digitale Wege nicht nutzen können:
Die Einreichung ist auch persönlich möglich.
Bitte legen Sie folgende Dokumente bei:
Rechnung (Honorarnote)
Zahlungsnachweis, falls nicht auf der Rechnung vermerkt
IBAN, wenn Sie erstmals eine Zahlung von der BVAEB erhalten oder Ihre Bankverbindung geändert haben
Ärztliche Verordnung, sofern für die Leistung erforderlich
Bitte beachten Sie die gesetzliche Frist für die Erstattung der Kosten:
Ja. Die BVAEB akzeptiert auch Anträge, die per e-Mail einlangen. Bitte senden Sie alle Unterlagen vollständig und gut lesbar.
Auf Wunsch stellt die BVAEB Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Kostenerstattung aus.
Diese kann auch beim Finanzamt oder anderen Stellen vorgelegt werden.
Wenn Sie eine schriftliche Bestätigung aller Erledigungen wünschen, geben Sie dies bitte kurz bei Ihrer Servicestelle bekannt.
Wenn es für eine Leistung keinen Vertragstarif gibt, wird ein pauschaler Zuschuss gemäß Satzung gewährt – vorausgesetzt, es handelt sich um eine sozialversicherungsrechtliche Leistung.
Wenn Sie im dienstlichen Auftrag im Ausland waren und dort Behandlungskosten entstanden sind, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Dienstgeber. Dort machen Sie Ihren Sachleistungsanspruch geltend.
Über MeineBVAEB, direkt durch Wahlärzt:innen oder persönlich in der Servicestelle.